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Realsteuern 2014 in Hessen: Einzelgemeindlicher Vergleich von Aufkommen und Hebesätzen
Realsteuern 2014 in Hessen: Einzelgemeindlicher Vergleich von Aufkommen und Hebesätzen
3. Mai 2015 |
Autor: Andreas Burth
Die
Realsteuern
(Grundsteuer A/B,
Gewerbesteuer)
sind eine der wichtigsten Ertrags- bzw. Einnahmequellen der hessischen Städte und
Gemeinden. Besondere Steuerungsrelevanz entfalten die Realsteuern durch das den Städten und Gemeinden eingeräumte Recht, die
Hebesätze der Realsteuern
festzusetzen. Über die Hebesätze können die Städte und Gemeinden ihre Realsteuererträge unmittelbar
beeinflussen und ihr Ertragsniveau an das Aufwandsniveau anpassen. Gerade der Hebesatz der Grundsteuer B eignet sich in besonderer
Weise als flexibler Ausgleichsmechanismus zum Erreichen des Haushaltsausgleichs. Man spricht in diesem Kontext auch vom Konzept einer
doppischen Kommunalschuldenbremse mit
Generationenbeitrag.
Per
Nachhaltigkeitssatzung
ist selbige bereits von mehreren Kommunen ins Ortsrecht überführt worden (z.B. Stadt Taunusstein, Stadt Freudenberg, Ortsgemeinde Stadtkyll).
Der vorliegende Blog-Eintrag berichtet auf einzelgemeindlicher Grundlage das Brutto-Aufkommen und die Hebesätze der Realsteuern.
Zu beachten ist, dass es sich um
kassenstatistische
Daten handelt, d.h. es sind teilweise noch keine Ist-Daten, sondern vorläufige Ist-Daten. Darüber hinaus
ist darauf hinzuweisen, dass das Gewerbesteueraufkommen ohne Abzug der
Gewerbesteuerumlage
ausgewiesen wird (Brutto-Aufkommen).
Der Beitrag beschränkt sich zunächst im Sinne der Bereitstellung eines Datenpools auf die reine Darstellung der Daten (ohne
weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Tabellen). Eine zusammenfassende Darstellung zentraler Ergebnisse findet sich darauf
aufbauend in einem eigenen Abschnitt am Ende des Beitrags.