Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Weblog
  » Aktuelle Blog-Einträge
  » Weblog-Archiv
  » Themen
  » Karikaturen
  » Autoren
  » RSS-Feed zum Blog
HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Realsteuern 2014 in Hessen: Einzelgemeindlicher Vergleich von Aufkommen und Hebesätzen

Realsteuern 2014 in Hessen: Einzelgemeindlicher Vergleich von Aufkommen und Hebesätzen
3. Mai 2015  |  Autor: Andreas Burth



Die Realsteuern (Grundsteuer A/B, Gewerbesteuer) sind eine der wichtigsten Ertrags- bzw. Einnahmequellen der hessischen Städte und Gemeinden. Besondere Steuerungsrelevanz entfalten die Realsteuern durch das den Städten und Gemeinden eingeräumte Recht, die Hebesätze der Realsteuern festzusetzen. Über die Hebesätze können die Städte und Gemeinden ihre Realsteuererträge unmittelbar beeinflussen und ihr Ertragsniveau an das Aufwandsniveau anpassen. Gerade der Hebesatz der Grundsteuer B eignet sich in besonderer Weise als flexibler Ausgleichsmechanismus zum Erreichen des Haushaltsausgleichs. Man spricht in diesem Kontext auch vom Konzept einer doppischen Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag. Per Nachhaltigkeitssatzung ist selbige bereits von mehreren Kommunen ins Ortsrecht überführt worden (z.B. Stadt Taunusstein, Stadt Freudenberg, Ortsgemeinde Stadtkyll).

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
    Hrsg.: Stadt Taunusstein

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
    Hrsg.: Stadt Freudenberg

» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
    Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll

» Kommunaler Finanzreport Deutschland 2013: Doppische Kommunalschuldenbremse
    (Seite 156 bis 183)

    Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers

Der vorliegende Blog-Eintrag berichtet auf einzelgemeindlicher Grundlage das Brutto-Aufkommen und die Hebesätze der Realsteuern. Zu beachten ist, dass es sich um kassenstatistische Daten handelt, d.h. es sind teilweise noch keine Ist-Daten, sondern vorläufige Ist-Daten. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das Gewerbesteueraufkommen ohne Abzug der Gewerbesteuerumlage ausgewiesen wird (Brutto-Aufkommen).

Der Beitrag beschränkt sich zunächst im Sinne der Bereitstellung eines Datenpools auf die reine Darstellung der Daten (ohne weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Tabellen). Eine zusammenfassende Darstellung zentraler Ergebnisse findet sich darauf aufbauend in einem eigenen Abschnitt am Ende des Beitrags.

Überblick:
- Kreisfreie Städte
- Kreisangehörige Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern (Sonderstatusstädte)
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 20.000 bis 49.999 Einwohnern
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 10.000 bis 19.999 Einwohnern
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 5.000 bis 9.999 Einwohnern
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 3.000 bis 4.999 Einwohnern
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit bis zu 2.999 Einwohnern
- Zentrale Ergebnisse



Kreisfreie Städte

Brutto-Realsteueraufkommen und Realsteuer-Hebesätze 2014 der kreisfreien Städte in Hessen



Kreisangehörige Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern (Sonderstatusstädte)

Brutto-Realsteueraufkommen und Realsteuer-Hebesätze 2014 der kreisangehörigen Städte in Hessen in der Größenklasse 'mindestens 50.000 Einwohner' (sog. Sonderstatusstädte)



Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 20.000 bis 49.999 Einwohnern

Brutto-Realsteueraufkommen und Realsteuer-Hebesätze 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Hessen in der Größenklasse '20.000 bis 49.999 Einwohner'



Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 10.000 bis 19.999 Einwohnern

Brutto-Realsteueraufkommen und Realsteuer-Hebesätze 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Hessen in der Größenklasse '10.000 bis 19.999 Einwohner'



Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 5.000 bis 9.999 Einwohnern

Brutto-Realsteueraufkommen und Realsteuer-Hebesätze 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Hessen in der Größenklasse '5.000 bis 9.999 Einwohner'



Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 3.000 bis 4.999 Einwohnern

Brutto-Realsteueraufkommen und Realsteuer-Hebesätze 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Hessen in der Größenklasse '3.000 bis 4.999 Einwohner'



Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit bis zu 2.999 Einwohnern

Brutto-Realsteueraufkommen und Realsteuer-Hebesätze 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Hessen in der Größenklasse 'bis zu 2.999 Einwohnern'



Zentrale Ergebnisse

Die Kommunen in Hessen sind traditionell sehr steuereinnahmestark. Insgesamt generieren sie 2014 ein Brutto-Aufkommen von 4.447,10 Mio. Euro aus der Gewerbesteuer, 20,26 Mio. Euro aus der Grundsteuer A und 960,64 Mio. Euro aus der Grundsteuer B. In der Summe entspricht dies einem Brutto-Realsteueraufkommen von 5.428,01 Mio. Euro. Hessens Städte und Gemeinden sind im Durchschnitt demnach stark abhängig von der konjunktursensiblen Gewerbesteuer.

Eine Betrachtung obiger Datentabellen zeigt allerdings auch, dass das Bild innerhalb Hessens - sowohl insgesamt als auch innerhalb einzelner Größenklassen - sehr heterogen ist. Die Spannweite der Pro-Kopf-Realsteuereinnahmen reicht 2014 von 14,75 Euro je Einwohner in Eppstein (hier bedingt durch ein negatives Brutto-Gewerbesteueraufkommen in Höhe von -127,81 Euro je Einwohner) bis 5.721,00 Euro je Einwohner in Eschborn. Hinzu kommt, dass die Steuereinnahmekraft Hessens maßgeblich durch die einwohnerstärkste Stadt des Landes, die kreisfreie Stadt Frankfurt am Main, determiniert wird. Insgesamt entfallen 35,56 Prozent des Brutto-Realsteueraufkommens in Hessen auf Frankfurt am Main (bei 11,74 Prozent der Einwohner Hessens). Besonders deutlich wird der Einfluss der Stadt bei der Gewerbesteuer: So entfallen 38,58 Prozent des hessischen Brutto-Gewerbesteueraufkommens auf Frankfurt am Main. Bei der Grundsteuer B stammen 22,29 Prozent des hessischen Gesamtaufkommens aus Frankfurt am Main. Es lässt sich somit feststellen, dass die hohe kommunale Steuereinnahmekraft Hessens mit der Situation in Frankfurt am Main steht und fällt.

Ein heterogenes Bild ist auch bei den Hebesätzen zu beobachten. Bei der Grundsteuer B reicht die Spannweite von 140 Prozent in Eschborn bis 960 Prozent in Nauheim. Bei der Gewerbesteuer wird der niedrigste Hebesatz von Beselich erhoben (275 Prozent). Der Höchsthebesatz 2014 ist von Frankfurt am Main festgesetzt worden (460 Prozent). Im Falle der Grundsteuer A ist eine Spannweite von 0 Prozent in Schwalbach am Taunus, Eppertshausen, Linden und Neu-Isenburg bis 700 Prozent in Hatzfeld (Eder) zu beobachten. In der Tendenz erheben einwohnerstärkere Städte und Gemeinden höhere Hebesätze.

Die Hebesätze der Realsteuern sind für konsolidierungsbedürftige Städte und Gemeinden ein wichtiger ertragsseitiger Hebel zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs. Hebesatzanpassung können allerdings vermieden werden, wenn der Haushaltsausgleich über Aufwandssenkungen bzw. Ertragssteigungen in anderen Bereichen erreicht werden kann.





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger