Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Weblog
  » Aktuelle Blog-Einträge
  » Weblog-Archiv
  » Themen
  » Karikaturen
  » Autoren
  » RSS-Feed zum Blog
HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Schulden der 28 EU-Mitglieder zum 30.6.2016

Schulden der 28 EU-Mitglieder zum 30.6.2016
13. Januar 2017  |  Autor: Andreas Burth



Ende letzten Jahres hat Eurostat neue Quartalszahlen zu den Staatsschulden der 28 EU-Mitglieder veröffentlicht. Das Datenmaterial enthält die Höhe der Schulden nach Maastricht-Vertrag zum Stichtag 30.6.2016. Im Folgenden wird die Schuldenquote, d.h. die Staatsverschuldung in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP), untersucht. Die Eurostaaten sollten bei der Schuldenquote die Schwelle von 60,0 Prozent des BIP nicht überschreiten.

Wie aus nachstehender Abbildung ersichtlich wird, ist Griechenland weiterhin der am höchsten verschuldete EU-Staat mit 179,2 Prozent des BIP. Es folgen Italien mit 135,5 Prozent des BIP und Portugal mit 131,7 Prozent des BIP. Der deutsche Staat hat sich mit 70,1 Prozent des BIP verschuldet, Österreich liegt bei 86,7 Prozent des BIP. Sowohl Deutschland als auch Österreich überschreiten damit die Maastricht-Grenze von 60,0 Prozent des BIP. Die geringsten Schuldenquoten verzeichnen Estland (9,7 Prozent des BIP), Luxemburg (22,0 Prozent des BIP) und Bulgarien (29,4 Prozent des BIP).

Aufgrund eines Referendums vom 23.6.2016 plant das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland den Austritt aus der EU. Wann genau der Austritt vollzogen wird, steht noch nicht fest. Zum 30.6.2016 ist das Vereinigte Königreich mit 89,1 Prozent des BIP verschuldet. Dies ist die achthöchste Schuldenquote der 28 EU-Mitglieder.

Maastricht-Schuldenstand der 28 EU-Mitglieder zum 30.6.2016 (in Prozent des BIP)

Weitere Informationen zu den Staatsschulden der EU-Mitglieder können Sie unter folgenden Links abrufen.

» Schuldenuhren der EU-Mitglieder
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Staatsverschuldung und Staatsdefizite der EU-Mitglieder
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger