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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Schulden der Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen

Schulden der Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen
2. Oktober 2015  |  Autor: Andreas Burth



Finanzanalysen auf HaushaltsSteuerung.de beziehen sich sehr häufig auf die Städte und Gemeinden. Eher selten werden die Landkreise und sonstigen Gemeindeverbände untersucht. Ein Hauptgrund hierfür ist, dass zu den Landkreisen und sonstigen Gemeindeverbänden erheblich weniger Daten online frei verfügbar sind. Im Falle der Landkreise sind die veröffentlichten Daten sehr häufig Gesamtkreisdaten (d.h. zusammengefasste Daten zur Gesamtheit des Landkreises mit dessen kreisangehörigen Gemeinden).

Vereinzelt sind gleichwohl auch Daten zu den Verwaltungen der Landkreise und sonstigen Gemeindeverbände im Internet abrufbar - so z.B. für Thüringen. Unter die sonstigen Gemeindeverbände fallen in Thüringen die Verwaltungsgemeinschaften (VG). Das in Thüringen ebenfalls anzutreffende Konstrukt der erfüllenden Gemeinde (EG) wird finanzstatistisch nicht als Gemeindeverband eingestuft. Der vorliegende Beitrag fokussiert sich vor diesem Hintergrund auf eine Untersuchung der Schuldenhöhe der Landkreise und der Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen.

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Schulden der Landkreise
- Schulden der Verwaltungsgemeinschaften
- Weitere Informationen



Allgemeine Vorbemerkungen

Das Thüringer Landesamt für Statistik berichtet Schuldendaten nach neuer Systematik für die Stichtage 31.12.2010, 31.12.2011, 31.12.2012 und 31.12.2013. Erfasst sind die
Schulden beim öffentlichen Bereich (Kassenkredite und Kredite) und die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (Wertpapierschulden, Kassenkredite und Kredite). Abgedeckt werden nur die Schulden der Kernhaushalte, d.h. die Schulden etwaiger Auslagerungen (z.B. Eigenbetriebe) bleiben aus Gründen der Datenverfügbarkeit außen vor. Betrachtet werden in diesem Beitrag nur die Schulden der Landkreise und der Verwaltungsgemeinschaften (jeweils nur die Schulden der jeweiligen Körperschaft, d.h. ohne die Schulden der angehörigen Gemeinden).

Pro-Kopf-Berechnungen werden mittels der Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.6. des jeweiligen Jahres durchgeführt. Ab 2011 handelt es sich um Daten auf Grundlage des Zensus 2011.

Der vorliegende Beitrag nutzt den Gebietsstand 31.12.2013, d.h. zu früheren Stichtagen noch existierende Verwaltungsgemeinschaften werden hier außen vor gelassen. Konkret gibt es in Thüringen 17 Verwaltungsgemeinschaften, die es zu einem der früheren Stichtage (31.12.2010, 31.12.2011 bzw. 31.12.2012) noch gab, die inzwischen aber aufgelöst worden sind. Sofern eine Verwaltungsgemeinschaft zum 31.12.2013 bereits besteht, aber zu einem oder mehreren der früheren Stichtage noch nicht existierte, wird für die früheren Jahre beim Schuldenstand ein "XXX" ausgewiesen. Hier trifft dies nur auf die Verwaltungsgemeinschaft Dolmar-Salzbrücke (gegründet zum 1.1.2012) und die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar (gegründet zum 31.12.2013) zu.

Verwaltungsgemeinschaften sind Gemeindeverbände im Sinne der Finanzstatistik. Sie sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts benachbarter kreisangehöriger Gemeinden desselben Landkreises, wobei die einzelnen angehörigen Gemeinden weniger als 3.000 Einwohner haben.

Von den Verwaltungsgemeinschaften abzugrenzen sind die erfüllenden Gemeinden. Das Konstrukt der erfüllenden Gemeinde ist eine organisatorische Alternative zu den Verwaltungsgemeinschaften. Erfüllende Gemeinden sind kreisangehörige Gemeinden mit mindestens 3.000 Einwohnern, die auf Grundlage einer Vereinbarung für benachbarte kreisangehöriger Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern desselben Landkreises die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft wahrnehmen. In diesem Fall gelten die auf die Verwaltungsgemeinschaft bezogenen Bestimmungen entsprechend für die erfüllende Gemeinde. Die Gemeinden, die einen Teil ihrer Aufgaben auf eine erfüllende Gemeinde übertragen, heißen beauftragende Gemeinden. Erfüllende Gemeinden bilden im Gegensatz zu den Verwaltungsgemeinschaften keine neue, eigenständige Körperschaft mit einem zusätzlichen Verwaltungskörper. Eine erfüllende Gemeinde hat nicht die kompletten Befugnisse einer Verwaltungsgemeinschaft. Es können von einer erfüllenden Gemeinde beispielsweise keine gemeinschaftlichen Schulden aufgenommen werden. Eine Verwaltungsgemeinschaft hat demgegenüber die Möglichkeit, selbst, d.h. unabhängig von den Haushalten der einzelnen Mitgliedsgemeinden, Schulden aufzunehmen.

Kreisangehörige Gemeinden, die weder einer Verwaltungsgemeinschaft angehören noch den Status einer erfüllenden oder beauftragenden Gemeinde haben, werden in Thüringen als gemeinschaftsfreie Gemeinden bezeichnet. Weitere Kommunaltypen in Thüringen sind die Landkreise und die kreisfreien Städte, welche vergleichbar mit ihren Pendants in den anderen Bundesländern sind.



Schulden der Landkreise

In Thüringen gibt es 17 Landkreise. Die gesamten Kreisschulden belaufen sich zum Stichtag 31.12.2013 auf 503,97 Mio. Euro bzw. 313,75 Euro je Einwohner. Die einzelnen Schuldenstände zu den Stichtagen 31.12.2010, 31.12.2011, 31.12.2012 und 31.12.2013 sind in Form eines Rankings in Tabelle 1 abrufbar. In den Schuldendaten der Landkreise sind die Schulden der kreisangehörigen Gemeinden sowie die Schulden der in das Kreisgebiet fallenden Verwaltungsgemeinschaften nicht enthalten, d.h. es wird nur die Verschuldung des Landkreises selbst erfasst.

Zwei Landkreise, der Landkreis Schmalkalden-Meiningen und der Wartburgkreis, sind zum 31.12.2013 schuldenfrei. Am höchsten hat sich in Thüringen der Unstrut-Hainich-Kreis verschuldet (881 Euro je Einwohner). Die zweitgrößte Schuldenlast hat sich der Landkreis Sömmerda aufgebürdet (497 Euro je Einwohner). Auf Rang 3 folgt der Saale-Orla-Kreis mit 456 Euro je Einwohner.

Zeitliche Entwicklung der Schulden der 17 Landkreise in Thüringen



Schulden der Verwaltungsgemeinschaften

Zum 31.12.2013 gibt es in Thüringen 69 Verwaltungsgemeinschaften mit 601 Mitgliedsgemeinden. Tabelle 2 zeigt zu allen 69 Verwaltungsgemeinschaften die Schuldenstände zu den Stichtagen 31.12.2010, 31.12.2011, 31.12.2012 und 31.12.2013 in Form eines Rankings. In den Schuldendaten der Verwaltungsgemeinschaften sind die Schulden der angehörigen Gemeinden nicht enthalten, d.h. es werden nur die Schulden der Verwaltungsgemeinschaft selbst erfasst.

Insgesamt sind die Schulden der Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen als gering einzustufen. Die Gesamtverschuldung der 69 Verwaltungsgemeinschaften beläuft sich zum Stichtag 31.12.2013 auf 25,35 Mio. Euro bzw. 55,20 Euro je Einwohner. 48 von 69 Verwaltungsgemeinschaften (69,57 Prozent) sind zum 31.12.2013 schuldenfrei. Nur drei Verwaltungsgemeinschaften haben Pro-Kopf-Schulden von mehr als 100 Euro je Einwohner. Am höchsten hat sich zum Stichtag 31.12.2013 die Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld verschuldet (2.029 Euro je Einwohner). Den zweithöchsten Pro-Kopf-Schuldenstand hat sich die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue aufgebürdet (980 Euro je Einwohner). Platz 3 im Ranking nimmt die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar ein (154 Euro je Einwohner).

Der vorliegende Beitrag nimmt eine reine Betrachtung der Schuldenseite vor (d.h. ohne Gegenüberstellung des etwaigen Finanzvermögens der Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften). Relevanz entfalten die Einschränkungen dieses Analyseansatzes z.B. im Falle der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld. So hängt der dortige Schuldensprung im Jahr 2013 nach telefonischer Auskunft der Verwaltungsgemeinschaft mit dem Verkauf des Eigenbetriebs Freizeit- und Hotelanlage Teistungenburg zusammen. Durch die Veräußerung des Eigenbetriebs flossen der Verwaltungsgemeinschaft Finanzmittel zu, die die übernommenen Schulden größtenteils aufwiegen.

Zeitliche Entwicklung der Schulden der 69 Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen



Weitere Informationen

Ein umfangreiches Informationsangebot zu den Kommunalschulden in Thüringen (inkl. Schulden der Städte und Gemeinden) ist z.B. unter nachstehendem Link abrufbar.

» Kommunalverschuldung in Thüringen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger