Schulden der Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen
2. Oktober 2015 |
Autor: Andreas Burth
Finanzanalysen auf HaushaltsSteuerung.de beziehen sich sehr häufig auf die Städte und Gemeinden.
Eher selten werden die Landkreise und sonstigen
Gemeindeverbände untersucht. Ein Hauptgrund
hierfür ist, dass zu den Landkreisen und sonstigen Gemeindeverbänden erheblich weniger Daten
online frei verfügbar sind. Im Falle der Landkreise sind die veröffentlichten Daten sehr häufig
Gesamtkreisdaten
(d.h. zusammengefasste Daten zur Gesamtheit des Landkreises mit dessen kreisangehörigen
Gemeinden).
Vereinzelt sind gleichwohl auch Daten zu den Verwaltungen der Landkreise und sonstigen
Gemeindeverbände im Internet abrufbar - so z.B. für Thüringen. Unter die sonstigen Gemeindeverbände fallen in
Thüringen die Verwaltungsgemeinschaften (VG). Das in Thüringen ebenfalls anzutreffende Konstrukt der erfüllenden Gemeinde (EG) wird
finanzstatistisch nicht als Gemeindeverband eingestuft. Der vorliegende Beitrag fokussiert sich
vor diesem Hintergrund auf eine Untersuchung der Schuldenhöhe der Landkreise und der
Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen.
Pro-Kopf-Berechnungen werden mittels der Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.6. des jeweiligen
Jahres durchgeführt. Ab 2011 handelt es sich um Daten auf Grundlage des Zensus 2011.
Der vorliegende Beitrag nutzt den Gebietsstand 31.12.2013, d.h. zu früheren Stichtagen noch
existierende Verwaltungsgemeinschaften werden hier außen vor gelassen. Konkret gibt es in
Thüringen 17 Verwaltungsgemeinschaften, die es zu einem der früheren Stichtage (31.12.2010,
31.12.2011 bzw. 31.12.2012) noch gab, die inzwischen aber aufgelöst worden sind. Sofern eine
Verwaltungsgemeinschaft zum 31.12.2013 bereits besteht, aber zu einem oder mehreren der früheren
Stichtage noch nicht existierte, wird für die früheren Jahre beim Schuldenstand ein "XXX"
ausgewiesen. Hier trifft dies nur auf die Verwaltungsgemeinschaft Dolmar-Salzbrücke (gegründet
zum 1.1.2012) und die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar (gegründet zum 31.12.2013) zu.
Verwaltungsgemeinschaften sind Gemeindeverbände im Sinne der Finanzstatistik. Sie sind eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts benachbarter kreisangehöriger Gemeinden desselben Landkreises,
wobei die einzelnen angehörigen Gemeinden weniger als 3.000 Einwohner haben.
Von den Verwaltungsgemeinschaften abzugrenzen sind die erfüllenden Gemeinden. Das Konstrukt
der erfüllenden Gemeinde ist eine organisatorische Alternative zu den Verwaltungsgemeinschaften.
Erfüllende Gemeinden sind kreisangehörige Gemeinden mit mindestens 3.000 Einwohnern, die auf
Grundlage einer Vereinbarung für benachbarte kreisangehöriger Gemeinden mit weniger als 3.000
Einwohnern desselben Landkreises die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft wahrnehmen. In
diesem Fall gelten die auf die Verwaltungsgemeinschaft bezogenen Bestimmungen entsprechend für
die erfüllende Gemeinde. Die Gemeinden, die einen Teil ihrer Aufgaben auf eine erfüllende
Gemeinde übertragen, heißen beauftragende Gemeinden. Erfüllende Gemeinden bilden im Gegensatz
zu den Verwaltungsgemeinschaften keine neue, eigenständige Körperschaft mit einem zusätzlichen
Verwaltungskörper. Eine erfüllende Gemeinde hat nicht die kompletten Befugnisse einer
Verwaltungsgemeinschaft. Es können von einer erfüllenden Gemeinde beispielsweise keine
gemeinschaftlichen Schulden aufgenommen werden. Eine Verwaltungsgemeinschaft hat demgegenüber
die Möglichkeit, selbst, d.h. unabhängig von den Haushalten der einzelnen Mitgliedsgemeinden,
Schulden aufzunehmen.
Kreisangehörige Gemeinden, die weder einer Verwaltungsgemeinschaft angehören noch den Status
einer erfüllenden oder beauftragenden Gemeinde haben, werden in Thüringen als gemeinschaftsfreie Gemeinden
bezeichnet. Weitere Kommunaltypen in Thüringen sind die Landkreise und die kreisfreien Städte,
welche vergleichbar mit ihren Pendants in den anderen Bundesländern sind.