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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Schulden der Zweckverbände zum 31.12.2015

Schulden der Zweckverbände zum 31.12.2015
16. November 2016  |  Autor: Andreas Burth



Die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben kann zum einen über die Kernverwaltung (z.B. Stadtverwaltung, Kreisverwaltung) erfolgen. Zum anderen haben die Kernverwaltungen die Möglichkeit, öffentliche Unternehmen zu gründen. Diese Unternehmen können ebenfalls mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben betraut werden. Bei der Wahl der Rechtsform der öffentlichen Unternehmen können die Kernverwaltungen zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsformen wählen. Beispiele für privatrechtliche Rechtsformen sind die GmbH und die AG. Die GmbH ist die am häufigsten gewählte Rechtsform öffentlicher Unternehmen.

Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Rechtsformen können die Unternehmen beispielsweise als Eigenbetrieb, als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) oder als Zweckverband geführt werden. Relativ häufig anzutreffen sind die Eigenbetriebe und die Zweckverbände. Zu den Zweckverbänden des öffentlichen Gesamthaushalts publiziert das Statistische Bundesamt in der Schuldenstatistik regelmäßig Daten zum Schuldenstand. Dieser Datensatz soll im vorliegenden Beitrag für das Jahr 2015 (zuzüglich eines Vorjahresvergleichs) untersucht werden.

Die Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes differenziert bei der Schuldenhöhe zwischen den Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich und den Schulden beim öffentlichen Bereich. Darüber hinaus werden Daten zu weiteren Verpflichtungen veröffentlicht. Unter diese weiteren Verpflichtungen fallen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte und die Bürgschaften. Das Datenmaterial zu den weiteren Verpflichtungen basiert auf vorläufigen Ergebnissen.

Zum 31.12.2015 summieren sich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich auf 3.363,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3.182,3 Mio. Euro). Die Schulden beim öffentlichen Bereich liegen bei 132,6 Mio. Euro (Vorjahr: 182,0 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 59,3 Mio. Euro (Vorjahr: 47,2 Mio. Euro) und die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte auf 20,0 Mio. Euro (Vorjahr: 14,5 Mio. Euro). Die Summe dieser vier Schuldenarten (hier ohne Bürgschaften) liegt zum 31.12.2015 bei 3.575,8 Mio. Euro (Vorjahr: 3.426,0 Mio. Euro).

Die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich machen mit 3.363,9 Mio. Euro den Großteil der Zweckverbandsschulden aus. Die Zweckverbände in folgenden Ländern haben zum 31.12.2015 den höchsten Anteil am Gesamtwert der Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich: Thüringen (894,2 Mio. Euro), Bayern (793,4 Mio. Euro) und Baden-Württemberg (703,1 Mio. Euro).

Die Bürgschaften erreichen ein Niveau von 931,0 Mio. Euro (Vorjahr: 122,2 Mio. Euro). Der überwiegende Teil davon entfällt auf Zweckverbände in Baden-Württemberg, deren Bürgschaften sich zum 31.12.2015 auf 680,2 Mio. Euro (Vorjahr: 14,8 Mio. Euro) summieren. Bürgschaften sind Eventualverbindlichkeiten, bei denen unsicher ist, ob bzw. wann sie zu "echten" Zahlungsverpflichtungen werden. Daher werden sie hier separat von den vier oben genannten Schuldenarten beschrieben.

Weiterführende Informationen zur Verschuldung der Kernverwaltungen und der öffentlichen Unternehmen in Deutschland finden Sie über folgende Seite.

» Staatsverschuldung in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger