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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Schuldenfreie Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg

Schuldenfreie Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
17. Februar 2011  |  Autor: Marc Gnädinger



Im süddeutschen Flächenland Baden-Württemberg ist es mittlerweile Gang und Gäbe, dass Informationen zu schuldenfreien Städten und Gemeinden publiziert werden.

Die Berichterstattung bewirkt, dass sich die Informationen über (regionale) Printmedien und via Internet im gesamten Land verbreiten. Durch dieses Vorgehen wird erreicht, dass die schuldenfreien Gemeinden eine gewisse Bekanntheit erlangen und anderen in Bezug auf die Schuldenfreiheit als Vorbild dienen können (sog. "Lernen vom Besten"). Insofern wäre das baden-württembergische Vorgehen durchaus auch für andere Länder eine interessante Ergänzung zur sonstigen Kommunalfinanzberichterstattung.

Zugegebenermaßen ist der Schuldenstand (z.B. gemessen in Euro je Einwohner) als isolierte Kennzahl nicht in der Lage die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde zu beurteilen - dennoch handelt es sich um eine interessante Kennzahl: Wer keine Geldschulden hat, zahlt hierfür auch keine Zinsen und hat es somit mit dem (doppischen) Haushaltsausgleich einfacher. Hier stellen Zinsen Aufwand im Ergebnishaushalt da und müssen folglich zur Erreichung des Haushaltsausgleiches durch Erträge gedeckt werden.

Richtig ist aber natürlich auch, dass mit der Schuldenfreiheit noch nicht gesichert ist, dass der (doppische) Haushaltsausgleich gelingt. Hier sind die Zinsaufwendungen (und etwaige Aufwendungen für das Schuldenmanagement) nur eine von mehreren Ertrags- und Aufwandkomponenten, die eine Rolle spielen. Gleichwohl erleichtert das Fehlen von Zinsaufwendungen das Erreichen des Haushaltsausgleiches.

Haushaltsauslgeichswaage in der Doppik

Insgesamt gewährleistet allerdings die Geldschuldenfreiheit nicht, dass eine Kommune nicht auf Kosten kommender Generationen wirtschaftet. Zwar wird in politischen Debatten mancherorts Schuldenfreiheit und Generationengerechtigkeit als zwei Seiten der gleichen Medaille angesehen, beide Begriffe sind aber nicht notwendigerweise Synonyme. Als Faustformel für die Frage der intergenerativen Gerechtigkeit wird in weiten Teilen der Wissenschaft der Ausgleich des doppischen ordentlichen Ergebnisses eingefordert. Und hier spielen Zinsaufwendungen nur eine Teilrolle.

Zur Definition der Generationengerechtigkeitsprämisse und zur Rolle der Kommunalverschuldung in diesem Kontext können nachfolgende online verfügbare Publikationen einen vertieften Einblick bieten:

» Schuldenfreie Kommunen
    Autor: Marc Gnädinger

» Deutsche Kommunalschuldenbremse(n) - Etablierte Modelle und ökonomisch begründeter
    Fortentwicklungsbedarf

    Autoren: Dennis Hilgers, Marc Gnädinger

» Einführung und Weiterentwicklung des neuen kommunalen Haushalts- und
    Rechnungswesens unter besonderer Berücksichtigung des ethischen Leitbilds der
    intergenerativen Gerechtigkeit

    Autoren: Andreas Glöckner, Marc Gnädinger, Thomas Grieger

In Bezug auf die Schuldenfreiheit und entsprechende Publikationen zum Kommunalschuldenstand ist darauf hinzuweisen, dass heute noch nicht alle Schuldenarten statistisch abgebildet werden können. Das betrifft z.B. insb. den Bereich der Rückstellungen (beispielsweise für Pensionsverpflichtungen). Nach strenger doppischer Definition handelt es sich bei Schulden aber um die Summe aus Verbindlichkeiten und Rückstellungen (und zwar nicht nur für den Bereich des Kernhaushaltes).

Kommunale Schulden in der Doppik - Systematisierung

Insofern muss bei Publikationen zur Verschuldung/Schuldenfreiheit immer auch genauesten darauf geachtet werden, welche Kommunalschuldenarten im Detail angesprochen sind.

Besagte Veröffentlichung bzw. die dort benannten Daten für Baden-Württemberg, die in der gegenwärtig letzten Version für Ende 2009 durchgeführt wurde, entstammen der Schuldenstatistik. Auf dieser Grundlage hat das Statistische Landesamt festgestellt, dass zum 31. Dezember 2009 insgesamt 114 Gemeinden keine Schulden am Kreditmarkt hatten. Betrachtet wurde dabei der Kämmereihaushalt und etwaige vorhandende Eigenbetriebe. Mit der Integration der Eigenbetriebe wird zumindest ein Teil der gemeinhin als "ausgelagerte Schulden" bezeichneten Kommunalschulden mit berücksichtigt. Wichtig ist aber der Hinweis der Statistiker, dass die Schulden der öffentlich-rechtlichen und rechtlich selbständigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs) nicht bei der Betrachtung einbezogen wurden. Wäre das der Fall, könnte u.U. die Fallzahl der schuldenfreien Gemeinden sinken.

Hier gelangen Sie zu besagter Meldung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg:
» Pressemitteilung 135/2010 vom 3. Mai 2010

Unter Berücksichtigung der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg betrachteten Schuldenarten sind Ende 2009 besagte 114 Gemeinden schuldenfrei. Ende 2008 waren es noch 117 Gemeinden, allerdings ist zum 1. Januar 2009 auch die Anzahl der baden-württembergischen Kommunen von 1.109 auf 1.102 gesunken, weil sich acht ehemals selbständige Gemeinden zur Gemeinde Kleines Wiesental zusammengeschlossen haben.

Unter den 114 schuldenfreien Gemeinden findet sich mit Bietigheim-Bissingen eine Mittelstadt (42.700 Einwohner) und 23 Kleinstädte mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern. Bei den sonstigen schuldenfreien Gemeinden handelt es sich um typische Landgemeinden, also Städte und Gemeinden mit unter 5.000 Einwohnern.

Interessant ist, dass der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. in einer Meldung zur Kommunalverschuldung ebenfalls auf die Thematik der schuldenfreien Gemeinden hinweist. Hier benennt der Bund der Steuerzahler ebenfalls die vom Statistischen Landesamt gemeldeten 114 schuldenfreien Gemeinden. Aufgrund der Prominenz des Bundes der Steuerzahler dürfte das Aufgreifen der Daten noch einmal die Berichterstattung zur Schuldenfreiheit innerhalb des Landes beflügeln. Insofern ist auch diese Initiative hilfreich für das Einsetzen eines Lernen-vom-Besten-Prozesses. Der Bund der Steuerzahler weist in seiner Meldung ebenfalls daraufhin, dass sich unter den 114 schuldenfreien Gemeinden theoretisch solche befinden können, die Ausgliederungen vorgenommen haben und Aufgaben z.B. von einer GmbH wahrgenommen werden.

Hier gelangen Sie zu besagter Meldung des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.:
» Die Verschuldung der Kommunen in Baden-Württemberg, Meldung vom 22. Juli 2010

Hier gelangen Sie zu der zugehörigen Liste zum Schuldenstand einzelner Gemeinden:
» Schulden der Gemeinden 2009

Um Verwirrungen vorzubeugen, ist bei der Veröffentlichung des Bundes der Steuerzahler allerdings darauf hinzuweisen, dass bei der im Zuge oben genannter Meldung mit veröffentlichten Liste zum Schuldenstand einzelner Gemeinden mit einem anderen Schuldenbegriff gearbeitet wird, als das bei der Meldung des Statistischen Landesamtes zu den 114 schuldenfreien Gemeinden der Fall war, obwohl der Bund der Steuerzahler ebenfalls die Fallzahl von 114 schuldenfreien Gemeinden anspricht und die Liste des Bundes der Steuerzahler ebenfalls vom Statistischen Landesamtes zu Verfügung gestellt wurde.

Bei der vom Bund der Steuerzahler veröffentlichten Liste wird mit einem restriktiveren Schuldenbegriff gearbeitet. Abgebildet werden die Kämmereischulden und die Schulden der Eigenbetriebe. Nach dieser Abgrenzung sind Ende 2009 insgesamt nur 86 Gemeinden komplett schuldenfrei und weisen einen Gesamtverschuldungsstand von 0,00 Euro aus. Erkennbar wird die restriktivere Abgrenzung in der Liste des Bundes der Steuerzahler beispielsweise bei Betrachtung der schuldenfreien Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Nach der Liste des Statistischen Landesamtes sind sechs Gemeinden mit dieser Einwohnergröße komplett schuldenfrei, nach der Liste des Bundes der Steuerzahler sind es nur zwei: Bietigheim-Bissingen und Engen. Der Unterschied liegt in einer strengeren Abgrenzung der Eigenbetriebsschulden. Hierdurch weisen vier der nach Schuldenabgrenzung des Statistischen Landesamtes als schuldenfrei eingestuften Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern nach der Liste des Bundes der Steuerzahler einen gewissen Schuldenstand aus.

Weitere Informationen zu schuldenfreien Kommunen in anderen Flächenländern finden Sie hier:

» Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Ein Informationsangebot zum Stand sowie zur Entwicklung der (aggregierten) Kommunalverschuldung in Baden-Württemberg finden Sie hier:

» Kommunalverschuldung in Baden-Württemberg
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger