Sparkommissar kommt nach Altena
30. März 2014 |
Autor: Marc Gnädinger
Altena ist eine Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen.
Nach Angaben der IT.NRW
zählt die Stadt 17.735 Einwohner zum 30.06.2013. Nach Nideggen wird Altena (Westf.) nun die zweite Stärkungspakt-Kommune, in die nach Ansicht des
Landes ein sog. Sparkommissar entsendet werden muss. Altena ist einer der
Pflichtteilnehmer (Stufe 1)
an diesem kommunalen Entschuldungsfondsprogramm. Das Programm richtet sich an besonders konsolidierungsbedürftige Kommunen des Landes:
Landeshilfen sollen in Kombination mit eigenen merklichen
Konsolidierungsanstrengungen der betreffenden Kommunen die finanzielle Leistungsfähigkeit
verbessern. Ziel ist der
Haushaltsausgleich, mithin die Beendigung des gegenwärtigen Wirtschaftens auf dem Rücken nachfolgender Generationen im Sinne der Interperiodengerechtigkeit.
Aus Sicht des Landes erfüllt der vorgelegte Konsolidierungs- und Sanierungsplan der Stadt nicht die notwendigen Vorgaben.
Daher sei ein Eingreifen nun notwendig gewesen und ein Beauftragter wird entsendet. Er soll die Stadt auf ihrem Weg
zum ausgeglichenen Haushalt unterstützen und die dazu notwenigen Beschlüsse treffen.
Die Stadt selbst beurteilt das Vorgehen des Ministeriums mit Skepsis. Man leide unter besonderen demografischen Verwerfungen
und habe bereits erkennbare Konsolidierungsschritte (Schulen, ein Freibad und Sportstätten geschlossen, Mitarbeiterzahl reduziert,
Interkommunale Zusammenarbeit ausgebaut etc.) getan, so die Argumentation. Daneben sei die Gesamtbelastung der Einwohner mit
Gebühren und Steuern höher als in anderen Kommunen. Zudem benennt die Stadt eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen
Programmteilnehmern (insb. Hinweis auf Großstädte).
Nach Medienberichten geht man in der Kommunalpolitik vor Ort offenbar insbesondere davon aus, dass mit der Entsendung des
Beauftragten nun örtliche Steuern erhöht werden. Tatsächlich erheben etwa bei den Realsteuern bereits mehrere Städte und
Gemeinden in und außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen höhere
Hebesätze als das konsolidierungsbedürftige Altena -
gerade bei der
Grundsteuer.
So liegen die Hebesätze in Altena nach dem Entwurf der Haushaltssatzung 2014 bei der Grundsteuer A
bei 229 Prozent und bei der Grundsteuer B bei 500 Prozent. Der
Gewerbesteuerhebesatz liegt nach diesem Entwurf bei 435 Prozent
(siehe § 6 des Entwurfes der Haushaltssatzung).