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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Stark zersiedelte Gemeinden in Hessen ohne Kassenkredite

Stark zersiedelte Gemeinden in Hessen ohne Kassenkredite
20. Oktober 2015  |  Autor: Andreas Burth



Im September 2015 sind mehrere Blog-Einträge auf HaushaltsSteuerung.de veröffentlicht worden, in denen gezeigt worden ist, dass Gemeinden auch unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen ohne Kassenkredite auskommen können. Bei der Untersuchung der Rahmenbedingungen ist der Fokus bislang konkret auf die Bereiche "geringe Steuereinnahmen", "schwierige soziale Lage" und "starker Bevölkerungsrückgang" gelegt worden (siehe Links unten). Darüber hinaus konnte am Beispiel Sachsens aufgezeigt werden, dass es selbst in wirtschaftlich schwächeren Regionen Deutschlands möglich ist, dass fast alle Gemeinden kassenkreditfrei sind. Unter den kassenkreditfreien Gemeinden in Sachsen sind unzweifelhaft auch zahlreiche Gemeinden mit sehr schwierigen Rahmenbedingungen.

» Steuerschwache Gemeinden in Hessen ohne Kassenkreditschulden, Blog-Eintrag vom
    4. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kassenkreditfreie Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit geringer Steuereinnahmekraft,
    Blog-Eintrag vom 6. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kreisangehörige NRW-Gemeinden ohne Kassenkredite trotz schwieriger
    Rahmenbedingungen im Sozialbereich, Blog-Eintrag vom 8. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ohne Kassenkredite trotz eines starken
    Bevölkerungsrückgangs, Blog-Eintrag vom 11. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kassenkreditschulden der Städte und Gemeinden in Sachsen, Blog-Eintrag vom
    16. September 2015

    Autor: Andreas Burth

In einigen der oben verlinkten Beiträge ist gewissermaßen als "Nebenprodukt" auch festgestellt worden, dass unter den Gemeinden, die trotz schwieriger Rahmenbedingungen ihre Haushalte ohne Kassenkredite führen, auch mehrere zersiedelte Gemeinden sind. Dieses Ergebnis lässt den Rückschluss zu, dass wahrscheinlich auch die Rahmenbedingung "(starke) Zersiedelung" nicht dem Ziel solider Haushaltsführung entgegensteht.

Die Betrachtung der Zersiedelung war indes nicht das Kernziel obiger Beiträge. Der vorliegende Blog-Eintrag soll daher das Hauptaugenmerk auf eine detailliertere Analyse der Zersiedelung vor dem Hintergrund der Möglichkeit kassenkreditfreier Gemeindehaushalte legen. Konkret werden hier die 421 Gemeinden des kreisangehörigen Raums in Hessen untersucht.

Generell ist darauf hinzuweisen, dass das Thema der Zersiedelung weit weniger trivial ist, als es auf den ersten Blick anmuten mag. Dies gilt sowohl für die Frage der datenbasierten Bestimmung des Vorliegens von Zersiedelung als auch für die Frage der Auswirkungen der Zersiedelung auf die gemeindlichen Finanzen. Dieser Blog-Eintrag soll in diesem Sinne einen ersten explorativen Beitrag zur Untersuchung der Zersiedelung von Gemeinden leisten.

Der Status der Kassenkreditschuldenfreiheit wird hier als Indikator für die finanzielle Lage vor Ort herangezogen, da mit dem ordentlichen Ergebnis (doppischer Saldo aus ordentlichen Aufwendungen und Erträgen (inkl. Finanzerträgen und -aufwendungen)) eine ebenfalls sehr aussagekräftige Alternativkennzahl noch nicht finanzstatistisch berichtet wird. Kassenkredite gelten gemeinhin als eine besonders problembehaftete Form der Kommunalverschuldung, da sie für laufende Ausgaben aufgenommen werden, nicht durch Vermögenswerte gedeckt sind und aufgrund der i.d.R. sehr kurzen Laufzeit einem hohen Zinsänderungsrisiko unterliegen. Ihr eigentlicher Zweck ist die kurzfristige Liquiditätssicherung. Die Kassenkreditbestände müssten daher eigentlich (die meiste Zeit des Jahres) bei exakt 0,00 Euro liegen. Werden sie jedoch zur Dauerfinanzierung laufender Defizite verwendet, so liegt eine Zweckentfremdung vor. Insbesondere dauerhafte Kassenkreditbestände von über 500 Euro je Einwohner sind als kritisch anzusehen. Übersteigen sie sogar die Schwelle von 1.000 Euro je Einwohner kann von einem ausschweifenden Leben über die eigenen Verhältnisse gesprochen werden (es wird deutlich mehr ausgegeben, als eingenommen wird). Allgemein gilt: Je höher die dauerhaften Kassenkreditbestände sind, desto höher ist mithin das Ausmaß, zu dem die betreffende Gemeinde in der Vergangenheit über ihre Verhältnisse gewirtschaftet hat.

Überblick:
- Begriff der Zersiedelung
- Tendenzielle Auswirkungen: starke Zersiedelung vs. starke Zentralisierung
- Streuung der Flächengröße in den hessischen Gemeinden
- Streuung der Einwohnerdichte in den hessischen Gemeinden
- Streuung der Anzahl der Ortsteile in den hessischen Gemeinden
- Identifikation der stark zersiedelten Gemeinden
- Weitere Daten zu den stark zersiedelten Gemeinden ohne Kassenkredite
- Nachrichtlich: Kassenkreditschulden der stark zentralisierten Gemeinden
- Fazit
- Weitere Informationen



Begriff der Zersiedelung

Der Begriff der Zersiedelung (auch: Zergliederung, Dezentralisierung oder Dislozierung) bezeichnet im Kontext der gemeindlichen Siedlungsstrukturen das Ausmaß, zu dem sich die Siedlungsgebiete über die Gemeindefläche verteilen. Der Grad der Zersiedelung ist umso größer, je mehr Siedlungsgebiete vom Hauptsiedlungsgebiet geographisch getrennt sind, je weiter diese geographischen Trennungen/Distanzen ausgeprägt sind und je niedriger die Einwohnerdichte insgesamt sowie in den einzelnen Ortsteilen ist. Der zuletzt genannte Punkt des Niveaus der Einwohnerdichte betrifft den Umstand, dass auch geschlossen besiedelte Gebiete dichter und dünner besiedelt sein können. In Abgrenzung zur Zersiedelung bezeichnet die Zentralisierung das Ausmaß, zu dem sich die Siedlungsgebiete auf der Gemeindefläche ballen/konzentrieren. Der Grad der Zentralisierung ist demzufolge umso höher, je weniger Siedlungsgebiete vom Hauptsiedlungsgebiet geographisch getrennt sind, je geringer diese geographische Trennung ausfällt und je höher die Einwohnerdichte in den besiedelten Gebieten ist.

Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass obige allgemeine Begriffsbestimmung zur Zersiedelung zunächst einfach anmuten mag. Tatsächlich ist es jedoch keineswegs trivial, feste Grenzen für das Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen von Zersiedelung zu definieren.

An Kenngrößen zur Beurteilung des Ausmaßes der Zersiedelung sind v.a. folgende drei Kenngrößen statistisch verfügbar: die Gemeindefläche, die Einwohnerdichte und die Anzahl der Ortsteile. Problematisch ist gleichwohl, dass keine dieser drei Kenngrößen für sich genommen Zersiedelung aufzeigen kann. Die isolierte Betrachtung einzelner Kenngrößen kann mithin zu einer Fehlauswahl führen.

Statistische Indikatoren die Bestimmung des Zersiedlungsgrades (Gemeindefläche, Einwohnerdichte, Anzahl der Ortsteile)

So sind zwar Gemeinden mit einer großen Fläche tendenziell zersiedelter, nichtsdestotrotz ist dieser Zusammenhang nicht verallgemeinerungsfähig. Auch stark zentralisierte Gemeinden können eine große Fläche haben. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Gemeinde nicht nur eine große Fläche, sondern auch sehr viele Einwohner hat. So ist die Fläche der kreisfreien Stadt Frankfurt am Main mit 248,3 Quadratkilometern sehr groß. In Anbetracht von 717.624 Einwohnern zum 31.12.2014 und einer sich daraus ergebenden Einwohnerdichte von 2.890 Einwohnern je Quadratkilometer wird jedoch kaum jemand diese Stadt als zersiedelt bezeichnen. Eine weitere Ausnahme sind beispielsweise Waldgemeinden mit nur einem Ortsteil, die zwar eine sehr große Gemeindefläche haben, deren Gemeindeleben sich aber komplett in dem dicht besiedelten, einzigen Ortsteil abspielt. Die übrige Fläche ist dort Wald, welcher nur geringfügig mit Infrastruktur (z.B. eine Straße durch das Waldgebiet) erschlossen werden muss.

Umgekehrt muss aber auch eine kleine Fläche nicht notwendigerweise bedeuten, dass es sich um eine zentralisierte Gemeinde handelt. Ist z.B. auch die Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinde sehr niedrig und verteilt sie sich zudem auf mehrere Kleinstsiedlungsgebiete, so wäre nicht von einer zentralisierten Gemeinde zu sprechen.

Neben der Fläche steht als Indikator die Einwohnerdichte (auch: Bevölkerungsdichte) zur Verfügung. Die Kenngröße berechnet sich, indem die Einwohnerzahl durch die Fläche geteilt wird. In der Tendenz gilt, dass eine Gemeinde umso zersiedelter ist, je geringer die Einwohnerdichte ausgeprägt ist. Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen von der Regel. Ein Beispiel sind die oben bereits angesprochenen Waldgemeinden mit großer Fläche, aber nur einem Ortsteil.

Umgekehrt ist allerdings die Einwohnerdichte ein starker Indikator für das Vorliegen von Zentralisierung. Je höher die Einwohnerdichte ausfällt, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine zentralisierte Struktur vorliegt. Sehr hohe Werte in der Einwohnerdichte können kaum durch zersiedelte Strukturen erreicht werden. Besonders hohe Einwohnerdichten ergeben sich i.d.R. aus dem Platzmangel, den zentralisierte Gemeinden mit sich bringen, sodass hier z.B. mehr große Wohnblöcke gebaut werden, um Wohnraum zu schaffen. Da in dezentralen Strukturen genügend Raum vorhanden ist und zumeist auch die Grundstückspreise niedriger, besteht dort eher eine größere Tendenz zu Einfamilienhäusern etc. (was sich in niedrigeren Einwohnerdichten niederschlägt). Zwar kann mit mittelhohen Einwohnerdichten noch keine Zentralisierung nachgewiesen werden. Die Höchstwerte in der Einwohnerdichte sind gleichwohl ohne zentralisierte Strukturen quasi nicht realisierbar. Die Spitzenwerte in der Einwohnerdichte (v.a. ab etwa 1.000 Einwohnern je Quadratkilometer) können damit i.d.R. als hinreichende Bedingung für das Vorliegen von Zentralisierung angesehen werden.

Der dritte genannte Indikator ist die Anzahl der Ortsteile (z.T. auch: Gemeindeteile, Stadtteile, Ortsbezirke, Stadtbezirke). Zu dieser Kennzahl ist zunächst anzumerken, dass es keine gesetzlich fixierten, objektiven Regeln gibt, nach denen Gemeinden ihre Siedlungsgebiete in Ortsteile gliedern. Die Gemeinden haben hier hohe Freiheitsgrade. Eine Rolle bei der Ortsteilgliederung spielen im Einzelfall die Gemeindestrukturen vor der letzten hessischen Gebietsreform in den 1970er-Jahren.

In der Tendenz gilt, dass eine große Anzahl Ortsteile auf dezentralisierte Strukturen hinweist. Eine hohe Anzahl Ortsteile ist aber nicht hinreichend für die Feststellung einer zergliederten Gemeindestruktur. Grund sind besagte Freiheiten, die die Gemeinden bei der Definition ihrer Ortsteile haben. In der Folge können auch zusammenhängende Siedlungsgebiete mehrere Ortsteile haben. Ein Beispiel ist die Stadt Frankfurt am Main. So würde kaum jemand bei dieser Stadt von einer stark zersiedelten Struktur sprechen, nur weil die Stadt ihr Gebiet in insgesamt 43 Stadtteile untergliedert. Die 43 Stadtteile Frankfurts sind hessischer Spitzenwert, sofern man den kreisfreien Raum ebenfalls berücksichtigt. Die zweitmeisten Stadtteile hat die kreisangehörige Sonderstatusstadt Fulda mit 25 Stadtteilen. Auf Rang 3 folgt die kreisfreie Stadt Kassel mit 23 Stadtteilen.

Eine geringe Anzahl Ortsteile deutet i.d.R. auf zentralisierte Strukturen hin. Auch hier sind aber Ausnahmen denkbar. Ein Beispiel wäre der Sonderfall einer Gemeinde mit faktisch mehreren, geographisch getrennten Ortsteilen, die ihr Gemeindegebiet aber offiziell (und/oder für die Zwecke des hier zugrunde gelegten Zensus 2011) nicht in unterschiedliche Ortsteile unterteilt (hat). Hintergrund ist hier erneut der Umstand, dass es den Gemeinden freisteht, die Siedlungsgebiete nach ihren Vorstellungen in Ortsteile zu gliedern. In der Folge kann eine vergleichbare Siedlung in Gemeinde A als Ortsteil gelten und in Gemeinde B nicht als solcher kategorisiert werden.

Letztlich ist festzustellen, dass jede kenngrößenbasierte Bestimmung des Vorliegens starker Zersiedelung bzw. starker Zentralisierung eine Näherungsrechnung ist, die in Sonderfällen fehlerbehaftet sein kann. Die Näherungsrechnung kann v.a. im Kontext der Zersiedelung präziser werden, wenn möglichst viele Indikatoren einbezogen werden bzw. wenn die Schwellenwerte strenger festgelegt werden. Gleichwohl können hierdurch auch vereinzelt Gemeinden durch das Raster fallen, die zwar einen bestimmten Schwellenwert nicht erreichen, aber eigentlich dennoch stark zersiedelt (oder stark zentralisiert) sind. Eine perfekte Auswahl ist in diesem Sinne kaum möglich. Verbesserungen der Auswahl sind durch Detailanalysen weiterer Datenquellen (z.B. Google Maps) oder Prüfungen vor Ort möglich, die jedoch den Zeitaufwand deutlich erhöhen und merkliche methodische Erläuterungen erfordern.

Unter Abwägung des Analyseaufwands einerseits und der Auswahlpräzision andererseits erscheint es sinnvoll, sich auf die drei oben erläuterten, statistisch verfügbaren Kenngrößen (Gemeindefläche, Einwohnerdichte und Anzahl der Ortsteile) zu konzentrieren. Die Schwächen einzelner Indikatoren werden abgefedert, indem alle drei Indikatoren zusammen zur Selektion stark zersiedelter Gemeinden herangezogen werden.



Tendenzielle Auswirkungen: starke Zersiedelung vs. starke Zentralisierung

Der Grad der Zersiedelung bzw. der Zentralisierung entfaltet Relevanz für die Gemeindefinanzen. Sowohl zergliederte als auch zentralisierte Strukturen haben Vor- und Nachteile, die sich an verschiedenen Merkmalen offenbaren. Tabelle 1 beinhaltet eine Auswahl solcher Merkmale und zeigt auf, welche Merkmalsausprägungen stark zersiedelte bzw. stark zentralisierte Gemeinden tendenziell aufweisen. Zu beachten ist, dass es sich bei der Merkmalsliste nicht um eine abschließende, vollständige Liste handelt. Vielmehr sollen Beispiele aufgeführt werden, die einige wichtige Bereiche abdecken.

Im Hinblick auf die Tendenzen in den Merkmalsausprägungen ist anzumerken, dass die Kategorisierung v.a. als eine grobe Orientierung dienen soll. Es gibt für quasi jede Merkmalsausprägung auch Gemeinden, die Ausnahmen von der Regel darstellen. Je nach Merkmal kann der relative Anteil der Ausnahme-Gemeinden größer oder kleiner sein.

Tendenzen für die Ausprägung verschiedener Merkmale unter Gegenüberstellung zweier Extreme (starke Zentralisierung vs. starke Zergliederung)



Streuung der Flächengröße in den hessischen Gemeinden

In obigem Abschnitt wurden die drei Indikatoren - Gemeindefläche, Einwohnerdichte und Anzahl der Ortsteile - allgemein erläutert. Ebenso relevant ist indes die Kenntnis der Verteilung der Indikatoren in den Gemeinden Hessens. Entsprechende, deskriptiv-statistische Darstellungen finden Sie im vorliegenden sowie in den beiden folgenden Abschnitten. Betrachtet werden jeweils nur die 421 kreisangehörigen Gemeinden in Hessen, d.h. die fünf kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden) bleiben außen vor. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben das gemeindefreie Gebiet Michelbuch (4,8 Quadratkilometer) sowie die drei Gutsbezirke Spessart (89,3 Quadratkilometer), Reinhardswald (182,6 Quadratkilometer) und Kaufunger Wald (50,3 Quadratkilometer), welche jeweils unbewohnt sind.

Abbildung 2 gibt einen Überblick über die Streuung der Fallzahlen hessischer Gemeinden nach den Wertebereichen in der Gemeindefläche. Der Median der 421 Gemeinden liegt bei 40,8 Quadratkilometern. Das arithmetische Mittel erreicht einen Wert von 47,7 Quadratkilometern.

Streuung der Fallzahlen kreisangehöriger Gemeinden in Hessen nach der Gemeindefläche zum 1.1.2014 (in Fallzahl Gemeinden je Wertebereich der Gemeindefläche)

Die größte Fläche aller 421 kreisangehörigen Gemeinden in Hessen hat die Stadt Schlitz im Vogelsbergkreis (142,1 Quadratkilometer). Den zweihöchsten Wert berichtet die ebenfalls im Vogelsbergkreis gelegene Stadt Schotten mit 133,6 Quadratkilometern. Auf Platz 3 folgt Alsfeld mit 129,7 Quadratkilometern. Auch Alsfeld liegt im Vogelsbergkreis.

Die zehn kreisangehörigen Gemeinden in Hessen mit der größten Gemeindefläche zum 1.1.2014 (in Quadratkilometer)

Die kleinste Gemeindefläche in Hessen hat Nieste im Landkreis Kassel mit 4,2 Quadratkilometern. Steinbach (Taunus) hat mit 4,4 Quadratkilometern die zweitkleinste Fläche. Die Stadt liegt im Hochtaunuskreis. Die im Landkreis Bergstraße gelegene Gemeinde Zwingenberg hat die drittkleinste Fläche (5,7 Quadratkilometer).

Die zehn kreisangehörigen Gemeinden in Hessen mit der kleinsten Gemeindefläche zum 1.1.2014 (in Quadratkilometer)



Streuung der Einwohnerdichte in den hessischen Gemeinden

In Abbildung 5 finden Sie eine Ansicht zur Streuung der Fallzahlen hessischer Gemeinden, wobei eine Gruppierung nach Wertebereichen der Einwohnerdichte vorgenommen worden ist. Zur Berechnung der Einwohenrdichte wurden die Einwohnerzahlen zum 31.12.2014 auf Basis des Zensus 2011 und die Fläche zum 1.1.2014 herangezogen. Der Median der Verteilung erreicht einen Wert von 192,9 Einwohnern je Quadratkilometer. Bei 322,2 Einwohnern je Quadratkilometer liegt das arithmetische Mittel. Die große Differenz zwischen dem Median und dem arithmetischen Mittel macht deutlich, dass es bei der Einwohnerdichte einige starke Ausreißer nach oben gibt.

Streuung der Fallzahlen kreisangehöriger Gemeinden in Hessen nach der Einwohnerdichte (in Fallzahl Gemeinden je Wertebereich der Einwohnerdichte)

Unter den zehn Gemeinden mit der höchsten Einwohnerdichte stechen zwei Gemeinden heraus: Dies ist erstens die Stadt Steinbach (Taunus) im Hochtaunuskreis mit einer Einwohnerdichte von 2.352 Einwohnern je Quadratkilometer. Zum zweiten ist dies die im Main-Taunus-Kreis gelegene Stadt Schwalbach am Taunus (2.323 Einwohner je Quadratkilometer). Zur Gemeinde mit der dritthöchsten Einwohnerdichte, Obertshausen im Landkreis Offenbach mit 1.766 Einwohnern je Quadratkilometer, klafft bereits eine deutliche Lücke.

Die zehn kreisangehörigen Gemeinden in Hessen mit der höchsten Einwohnerdichte (in Einwohner je Quadratkilometer)

Besonders geringe Einwohnerdichten haben Hesseneck (21,0 Einwohner je Quadratkilometer) und Sensbachtal (27,9 Einwohner je Quadratkilometer). Die zwei im Odenwaldkreis gelegenen Gemeinden sind zugleich die einwohnerschwächsten Gemeinden Hessens und die beiden einzigen hessischen Gemeinden, die weniger als 1.000 Einwohner haben. Zum 31.12.2014 hat Hesseneck 631 Einwohner. Sensbachtal zählt zu diesem Stichtag 947 Einwohner. Die drittniedrigste Einwohnerdichte hat Diemelsee im Landkreis Waldeck-Frankenberg (39,4 Einwohner je Quadratkilometer).

Die zehn kreisangehörigen Gemeinden in Hessen mit der geringsten Einwohnerdichte (in Einwohner je Quadratkilometer)



Streuung der Anzahl der Ortsteile in den hessischen Gemeinden

Statistische Daten zur Anzahl der Ortsteile stehen für die hessischen Gemeinden zum Stand 9.5.2011 statistisch zur Verfügung. Diese im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen Daten sind zwar inzwischen rund viereinhalb Jahre alt, dürften sich aber im Regelfall seitdem nicht bzw. nicht wesentlich verändert haben. Denkbar sind einzelne Änderungen in der Anzahl der Ortsteile z.B. aufgrund des Ausweises neuer Wohn- oder Gewerbegebiete oder durch die Zusammenfassung mehrerer Ortsteile zu einem Ortsteil. Ein Vorteil der Nutzung der Daten zum Stand 9.5.2011 ist, dass es sich um statistisch abgesicherte Daten handelt.

Im Gegensatz zur Fläche und zur Einwohnerdichte ist die Anzahl der Ortsteile durch ganzzahlige Merkmalsausprägungen gekennzeichnet. Abbildung 8 zeigt die Verteilung für die 421 kreisangehörigen hessischen Gemeinden. Als Median bestimmt sich ein Wert von 6,0 Ortsteilen. Die Berechnung des arithmetischen Mittels ergibt einen Wert von 6,5 Ortsteilen.

Streuung der Fallzahlen kreisangehöriger Gemeinden in Hessen nach der Anzahl der Ortsteile zum 9.5.2011 nach Zensus 2011 (in Fallzahl Gemeinden je Ortsteilanzahl)

In den beiden vorangegangenen Abschnitten sind jeweils die zehn Gemeinden mit der höchsten und niedrigsten Merkmalsausprägung aufgelistet worden. Dem Grunde nach soll dies auch bei den Ortsteilen geschehen. Aufgrund des ganzzahligen Charakters der Ortsteile und der gegebenen Fallzahlstreuung gestaltet sich allerdings die Beschränkung auf zehn Gemeinden schwierig. So teilen sich beispielsweise bei der Anzahl der Ortsteile sieben Gemeinden den zehnthöchsten Wert (jeweils 16 Ortsteile). Abbildung 9 berichtet daher die 16 Gemeinden mit den meisten Ortsteilen. An der Spitze des Rankings steht die Sonderstatusstadt Fulda mit 25 Ortsteilen. Die Stadt Fulda liegt im gleichnamigen Landkreis Fulda. Homberg (Efze) im Schwalm-Eder-Kreis kommt mit 21 Ortsteilen auf den zweiten Rang. Marburg, Nidda und Heidenrod haben laut Zensus 2011 jeweils 19 Ortsteile.

Die 16 kreisangehörigen Gemeinden in Hessen mit den meisten Ortsteilen zum 9.5.2011 nach Zensus 2011 (in Anzahl Ortsteile)

Auch bei den Gemeinden mit den wenigsten Ortsteilen gestaltet es sich schwierig, nur die zehn Gemeinden mit den wenigsten Ortsteilen zu benennen. Grund ist, dass nach Zensus 2011 zum 9.5.2011 insgesamt 33 Gemeinden nur einen Ortsteil haben. Da eine graphische Darstellung hier nur wenig Mehrwert bringt, werden die 33 Gemeinden mit nur einem Ortsteil im Folgenden lediglich aufgezählt. Es handelt sich konkret um: Bad Orb, Bad Salzschlirf, Bickenbach, Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Dieburg, Dietzenbach, Egelsbach, Einhausen, Eppertshausen, Erzhausen, Fränkisch-Crumbach, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Großkrotzenburg, Groß-Rohrheim, Kelsterbach, Kiedrich, Kriftel, Langen (Hessen), Langenselbold, Lorsch, Messel, Nauheim, Niederdorfelden, Nieste, Raunheim, Schwalbach am Taunus, Steinbach (Taunus), Stockstadt am Rhein, Sulzbach (Taunus), Viernheim, Walluf.



Identifikation der stark zersiedelten Gemeinden

Wie oben bereits aufgezeigt, sind aus der Statistik v.a. drei Kenngrößen frei zugänglich, die als Indikatoren für die Feststellung des Vorliegens von Zersiedelung herangezogen werden können: die Gemeindefläche, die Einwohnerdichte und die Anzahl der Ortsteile. Zugleich wurde allerdings auch deutlich, dass keine der drei Kennzahlen isoliert verwendet werden kann. Für die Zwecke des vorliegenden Beitrags werden daher sämtliche drei Kenngrößen zugleich herangezogen.

Konkret wird eine Gemeinde im vorliegenden Beitrag nur dann als "stark zersiedelt" eingestuft, wenn sie bei allen drei Kenngrößen bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Die Schwellenwerte sind jeweils so gewählt worden, dass bei jedem Indikator nur rund ein Viertel der hessischen Gemeinden den Schwellenwert erreicht. Das gewählte Vorgehen soll eine möglichst strenge Auswahl der Extremfälle zersiedelter Gemeinden ermöglichen. Besagte Schwellenwerte sind:
  • Gemeindefläche von mindestens 63,0 Quadratkilometern: 110 der 421 hessischen Gemeinden (26,1 Prozent) haben eine Fläche von 63,0 oder mehr Quadratkilometern
  • Einwohnerdichte von maximal 90,0 Einwohnern je Quadratkilometer: 98 der 421 hessischen Gemeinden (23,3 Prozent) haben eine Einwohnerdichte von maximal 90,0 Einwohnern je Quadratkilometer
  • Mindestens neun Ortsteile: 104 der 421 hessischen Gemeinden (24,7 Prozent) haben neun oder mehr Ortsteile
Das beschriebene Schwellenwert-Verfahren führt im Ergebnis zu 30 Gemeinden, die den hier definierten Voraussetzungen zur Kategorisierung als "stark zersiedelte Gemeinde" genügen. Die 30 Gemeinden werden in der weiter unten aufgeführten Tabelle 2 aufgelistet (inkl. einzelner Kerndaten zu den Gemeinden).

Beim Blick auf die Einwohnerzahlen ist auffällig, dass es sich bei den 30 Gemeinden v.a. um kleine bis mittelgroße Gemeinden handelt. Die Spannweite reicht von 2.987 Einwohnern in Ulrichstein bis 10.111 Einwohner in Schotten. Dieses Ergebnis war allerdings auch erwartbar, zumal einwohnerstärkere Gemeinden typischerweise dichter besiedelt sind. Insgesamt gibt es in Hessen 157 kreisangehörige Gemeinden, die mehr Einwohner haben als Schotten. Demgegenüber haben 43 kreisangehörige Gemeinden weniger Einwohner als Ulrichstein.

Von den 30 Gemeinden sind zu den Stichtagen 31.12.2013 und 31.12.2014 zehn stark zersiedelte Gemeinden kassenkreditschuldenfrei (33,3 Prozent). Zu beachten ist hierbei jedoch, dass eine der zehn Gemeinde, die Gemeinde Weilrod, Teilnehmer am Kommunalen Schutzschirm ist. Der abrufbare Entschuldungsbeitrag beläuft sich laut Schutzschirmgesetz auf 3.997.387 Euro. Die Kassenkreditfreiheit von Weilrod ist damit anders zu bewerten als die Kassenkreditfreiheit der neun Nicht-Schutzschirm-Teilnehmer.

Exkurs: Kommunaler Schutzschirm

Der Kommunale Schutzschirm ist ein Programm des Landes Hessen zur finanziellen Unterstützung konsolidierungsbedürftiger hessischer Kommunen. Insgesamt waren 106 von 448 hessischen Kommunen antragsberechtigt, wovon letztlich 100 Kommunen (drei kreisfreie Städte, 14 Landkreise und 83 kreisangehörige Gemeinden) am Schutzschirm teilnehmen. Auf eine Teilnahme verzichtet haben die sechs kreisangehörigen Gemeinden Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Florstadt, Neuberg, Schmitten und Trebur. Die 100 Schutzschirm-Teilnehmer erhalten vom Land Finanzhilfen in Form von Entschuldungsbeiträgen (bis zu 2,8 Mrd. Euro) und Zinsdiensthilfen (bis zu 400 Mio. Euro). Im Gegenzug müssen sie durch die Umsetzung weiterer, eigener Konsolidierungsmaßnahmen innerhalb eines individuell verhandelten Zeitraums ihren Haushalt im ordentlichen Ergebnis ausgleichen.

Weitere Informationen zum Kommunalen Schutzschirm finden Sie z.B. auf der nachfolgend verlinkten Seite.

» Kommunaler Schutzschirm Hessen
    Hrsg.: Hessisches Ministerium der Finanzen


An zumindest einem der beiden Stichtage (31.12.2013 oder 31.12.2014) haben 15 Gemeinden keine Kassenkredite im Kernhaushalt. Dies entspricht einem Anteil von 50,0 Prozent. Unter den fünf hinzu kommenden Gemeinden sind mit Frielendorf und Willingen (Upland) allerdings wiederum zwei Schutzschirm-Teilnehmer, deren (temporäre) Kassenkreditfreiheit maßgeblich durch die verfügbaren Entschuldungshilfen des Schutzschirms (17.003.702 Euro für Frielendorf bzw. 13.768.525 Euro für Willingen (Upland)) ermöglicht wurde.

Neben den drei zuvor genannten Gemeinden sind auch Heidenrod, Spangenberg und Waldkappel Teilnehmer am kommunalen Schutzschirm. Zur Interpretation der Daten sollen nachrichtlich auch die Volumina der abrufbaren Entschuldungshilfen für diese drei Schutzschirm-Teilnehmer berichtet werden: 13.665.560 Euro für Heidenrod, 15.780.430 Euro für Spangenberg und 10.611.710 Euro für Waldkappel.

Generell sind Kassenkreditbestände über 500 Euro je Einwohner als kritisch zu sehen. Liegen sie sogar über 1.000 Euro je Einwohner, kann von einem sehr hohen Kassenkreditniveau gesprochen werden. Über der Schwelle von 500 Euro je Einwohner liegen zum 31.12.2014 sieben der 30 Gemeinden. Drei dieser Gemeinden haben sogar Kassenkredite von mehr als 1.000 Euro je Einwohner (Heidenrod, Spangenberg und Ulrichstein). Die beiden Schutzschirmteilnehmer aus dieser 3er-Gruppe - Heidenrod und Spangenberg - erreichen sogar Niveaus von über 2.000 Euro je Einwohner. Insbesondere in den drei Gemeinden mit Kassenkrediten über 1.000 Euro je Einwohner kann festgestellt werden, dass die Gemeinden in der Vergangenheit in enormem Ausmaß über ihre Verhältnisse gelebt haben.

Zum 31.12.2014 sind insgesamt elf von 30 Gemeinden im Kernhaushalt kassenkreditfrei (36,7 Prozent). Von allen 421 kreisangehörigen Gemeinden sind es zu diesem Stichtag 128 Gemeinden bzw. 30,4 Prozent. Der Anteil kassenkreditfreier Gemeinden liegt damit im stark zersiedelten Bereich leicht über dem hessischen Durchschnitt. Auch der durchschnittliche Pro-Kopf-Kassenkreditbestand ist niedriger. So hat die Gesamtheit der 30 stark zersiedelten Gemeinden zum 31.12.2014 Kassenkredite in Höhe von 344 Euro je Einwohner. In der Summe der 421 kreisangehörigen Gemeinden liegt dieser Wert bei merklich höheren 522 Euro je Einwohner.

Die Kommunen, die am kommunalen Schutzschirm teilnehmen konnten, sind tendenziell Kommunen mit besonders kritischer Finanzlage. Von den 30 Gemeinden waren sechs zur Teilnahme am kommunalen Schutzschirm berechtigt. Alle sechs Gemeinden haben von der Teilnahmeofferte Gebrauch gemacht. Der prozentuale Schutzschirm-Anteil in den stark zersiedelten Gemeinden beläuft sich mithin auf 20,0 Prozent.

Insgesamt waren 106 hessische Kommunen berechtigt, am Schutzschirm teilzunehmen: 14 Landkreise, drei kreisfreie Städte und 89 kreisangehörige Gemeinden (sechs kreisangehörige Gemeinden verzichteten auf eine Teilnahme). Der Anteil der zur Schutzschirm-Teilnahme berechtigten kreisangehörigen Gemeinden an der Gesamtzahl von 421 kreisangehörigen Gemeinden beläuft sich damit auf 21,1 Prozent - und liegt damit nur minimal über dem Anteil in den stark zersiedelten Gemeinden. Die Anteile der laut Schutzschirmgesetz besonders konsolidierungsbedürftigen Gemeinden sind damit in den beiden Gruppen ähnlich hoch.

Grundlegende Struktur- und Kassenkreditdaten zu den 30 stark zersiedelten, kreisangehörigen Gemeinden in Hessen

Wie oben dargestellt worden ist, sind zehn Gemeinden an beiden Stichtagen kassenkreditschuldenfrei. Besonders interessant sind hierunter diejenigen Gemeinden, die die Kassenkreditfreiheit ohne gesonderte Finanzhilfen des Landes erreicht und aufrecht erhalten haben. Es sind dies die folgenden neun Gemeinden:
  • Diemelstadt (Landkreis Waldeck-Frankenberg)
  • Eiterfeld (Landkreis Fulda)
  • Freiensteinau (Vogelsbergkreis)
  • Grebenhain (Vogelsbergkreis
  • Ludwigsau (Landkreis Hersfeld-Rotenburg)
  • Schenklengsfeld (Landkreis Hersfeld-Rotenburg)
  • Sinntal (Main-Kinzig-Kreis)
  • Vöhl (Landkreis Waldeck-Frankenberg)
  • Waldeck (Landkreis Waldeck-Frankenberg)
Diese Gemeinden werden im weiteren Verlauf des Beitrags einer genaueren Analyse unterzogen.



Weitere Daten zu den stark zersiedelten Gemeinden ohne Kassenkredite

Die kassenstatistischen Pro-Kopf-
Finanzierungssalden 2007 bis 2014 zu den neun kreisangehörigen Nicht-Schutzschirm-Gemeinden ohne Kassenkredite werden in Tabelle 3 gezeigt. In der Tabelle wird deutlich, dass im Vergleich zum hessischen Durchschnitt sechs Gemeinden einen besseren und drei Gemeinden einen schlechteren Finanzierungssaldo berichten. Interessant zu beobachten ist, dass Diemelstadt, Grebenhain und Schenklengsfeld trotz relativ hoher Finanzierungsdefizite noch ohne Kassenkredite auskommen.

Entwicklung der Pro-Kopf-Finanzierungssalden 2007 bis 2014 in den neun stark zersiedelten, kreisangehörigen Gemeinden in Hessen ohne Kassenkredite

Die Steuereinnahmen der Gemeinden sind eine Größe, die im Zeitablauf größeren Schwankungen unterliegen kann. Um etwaige Sondereffekte einzelner Jahre zumindest in Teilen zu identifizieren, wird hier statt einer 1-Jahres- eine 2-Jahres-Betrachtung vorgenommen. Hinsichtlich des ebenfalls berichteten hessischen Durchschnittswerts für die Steuereinnahmen und die Hebesätze ist darauf hinzuweisen, dass dieser auch die größeren kreisangehörigen Gemeinden beinhaltet. Größere Gemeinden haben tendenziell höhere Netto-Steuereinnahmen je Einwohner und auch höhere Hebesätze.

Die größenklassenspezifischen, durchschnittlichen Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen in Hessen sind für das Jahr 2014:
  • Kreisangehörige Gemeinden ab 50.000 Einwohnern: 1.378 Euro je Einwohner
  • Kreisangehörige Gemeinden mit 20.000 bis 49.999 Einwohnern: 1.314 Euro je Einwohner
  • Kreisangehörige Gemeinden mit 10.000 bis 19.999 Einwohnern: 960 Euro je Einwohner
  • Kreisangehörige Gemeinden mit 5.000 bis 9.999 Einwohnern: 850 Euro je Einwohner
  • Kreisangehörige Gemeinden mit bis zu 4.999 Einwohnern: 720 Euro je Einwohner
Für weitere Informationen sei auf nachstehenden Blog-Eintrag verwiesen.

» Verteilung der Netto-Steuereinnahmen der 426 Städte und Gemeinden in Hessen 2014
    nach Einwohnergrößenklassen, Blog-Eintrag vom 7. August 2015

    Autor: Andreas Burth

Sieben der neun Gemeinden haben z.T. deutlich unterdurchschnittliche Netto-Steuereinnahmen je Einwohner. Besonders gering fallen sie in Ludwigsau aus. Ludwigsau ist 2014 mit 499 Euro je Einwohner die steuerschwächste Gemeinde der Größenklasse "5.000 bis 9.999 Einwohner". Werte, die größenklassenspezifisch über dem hessischen Durchschnitt liegen finden sich nur in Diemelstadt und Eiterfeld. Von lediglich zwei Ausnahmen abgesehen sind die stark zersiedelten Gemeinden ohne Kassenkredite damit als steuerschwach zu bewerten.

Das Hebesatzniveau der neun Gemeinden ist zumeist als unterdurchschnittlich einzustufen. Leicht überdurchschnittliche Hebesätze finden sich nur vereinzelt. Hohe Hebesätze sind in keiner der neun Gemeinden beschlossen worden. Auch die 390 Prozent in Ludwigsau bei der Grundsteuer B bzw. die 380 Prozent in Grebenhain bei der Gewerbesteuer sind keineswegs als hoch anzusehen. So liegt z.B. der aktuelle Höchsthebesatz der Grundsteuer B in Hessen bei 960 Prozent. Er ist von der kreisangehörigen Gemeinde Nauheim (rund 10.000 Einwohner) festgesetzt worden. Hiervon sind besagte neun Gemeinden noch weit entfernt. Zugleich zeigt die Differenz zu Nauheim aber auch auf, welches ertragsseitige Konsolidierungspotenzial die Gemeinden notfalls noch haben, sofern der Haushaltsausgleich bzw. die Kassenkreditschuldenfreiheit durch anderweitige Konsolidierungsmaßnahmen (v.a. auf der Aufwandsseite) nicht mehr erreicht bzw. aufrecht erhalten werden kann.

Gerade ländliche, zersiedelte Gemeinden sind häufig dadurch charakterisiert, dass das Gewerbesteueraufkommen v.a. von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) gezahlt wird. Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH) mit nennenswertem Gewerbesteueraufkommen, bei denen im Falle einer Hebesatzerhöhung eine Abwanderung droht, sind hier seltener anzutreffen. Sofern derartige Strukturen vorliegen, ist den Gemeinden zu empfehlen, den Gewerbesteuerhebesatz auf 380 Prozent festzusetzen. Hintergrund ist, dass Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bis zu Hebesätzen von 380 Prozent die gezahlte Gewerbesteuer in voller Höhe auf die Einkommensteuer anrechnen können (siehe § 35 Einkommensteuergesetz). Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften werden damit durch Hebesätze bis 380 Prozent faktisch nicht zusätzlich belastet, während der Gemeinde mehr Steuermittel zufließen. Eine Zusatzbelastung stellen auf 380 Prozent erhöhte Hebesätze nur für Kapitalgesellschaften dar. Sofern es vor Ort Kapitalgesellschaften gibt, ist v.a. zu prüfen, ob diese überhaupt in nennenswertem Umfang Gewerbesteuer zahlen bzw. ob bei einem Hebesatz von 380 Prozent tatsächlich eine Abwanderung zu befürchten wäre.

» § 35 Einkommensteuergesetz
    Hrsg.: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Netto-Steuereinnahmen und Realsteuerhebesätze der neun stark zersiedelten, kreisangehörigen Gemeinden in Hessen ohne Kassenkredite

Neben den Kassenkrediten können Gemeinden sich auch im investiven Bereich verschulden. Zu beachten ist im Kontext der Schuldenstände, dass aus Gründen der Datenverfügbarkeit zum Stichtag 31.12.2014 nur Schuldendaten für den Kernhaushalt berichtet werden. Gemeinden können sich gleichwohl auch in Auslagerungen (z.B. Eigenbetriebe, GmbHs) verschulden. Diese ausgelagerten Schulden sind den Gemeinden wirtschaftlich ebenso zuzurechnen wie die Kernhaushaltsschulden. Der Grad der Schuldenauslagerungen kann von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren (siehe z.B. folgender Blog-Eintrag).

» Schulden-Ranking der 421 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Hessen,
    Blog-Eintrag vom 2. September 2014

    Autor: Andreas Burth

Bei den stark zersiedelten Gemeinden handelt es sich v.a. um einwohnerschwächere Gemeinden. Wie in einem früheren Blog-Eintrag auf HaushaltsSteuerung.de gezeigt werden könnte, ist der Anteil ausgelagerter Schulden in kleineren hessischen Gemeinden tendenziell geringer. Es kann damit davon ausgegangen werden, dass die methodischen Limitationen reiner Kernhaushaltsbetrachtungen in stark zersiedelten Gemeinden weniger gravierend ausfallen.

» Pro-Kopf-Schulden der Städte und Gemeinden in Hessen im Größenklassen-Vergleich,
    Blog-Eintrag vom 18. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

Zum Stand 31.12.2012 (siehe obiger Blog-Eintrag vom 2.9.2014) hatten nur Vöhl und Waldeck nennenswerte Schuldenstände in ausgelagerten Einheiten (Extrahaushalte und sonstige FEUs). Allerdings übersteigen in beiden Gemeinden dennoch die Kernhaushaltsschulden die ausgelagerten Schulden um ein Vielfaches. Die prozentualen Anteile der nicht im Kernhaushalt aufgenommenen, ausgelagerten Schulden an den Gesamtschulden erreichten zum 31.12.2012 konkret folgende Werte: 3,39 Prozent in Diemelstadt, 0,00 Prozent in Eiterfeld, 0,54 Prozent in Freiensteinau, 0,14 Prozent in Grebenhain, 0,63 Prozent in Ludwigsau, 0,02 Prozent in Schenklengsfeld, 0,00 Prozent in Sinntal, 21,11 Prozent in Vöhl und 11,14 Prozent in Waldeck. Mithin ist damit festzustellen, dass durch den Blick auf die Kernhaushalte der neun Gemeinden (siehe Tabelle 5) jeweils der weit überwiegende Teil der Gesamtschulden erfasst ist.

Sehr geringe investive Schulden (Investitionskredite und Wertpapierschulden) zum 31.12.2014 haben im Kernhaushalt die drei Gemeinden Eiterfeld (495 Euro je Einwohner), Grebenhain (368 Euro je Einwohner) und Ludwigsau (69 Euro je Einwohner). Ludwigsau ist hierbei sogar in der Nähe des Prädikats "Schuldenfreiheit".

In der 9er-Gruppe sind allerdings auch einzelne Gemeinden mit sehr hohen investiven Schuldenständen zu finden. Insbesondere in Schenklengsfeld zeigen sich am Volumen der investiven Schulden zum 31.12.2014 (3.740 Euro je Einwohner) die Folgen der hohen Finanzierungsdefizite der Vergangenheit. Allerdings scheint es der Gemeinde dennoch zu gelingen, den Haushalt ohne Kassenkredite zu führen. Denkbar ist, dass die Schulden v.a. in den Gebührenhaushalten (Wasser, Abwasser, Friedhof etc.) aufgenommen wurden. Sofern die Gemeinde kostendeckende Gebühren erhebt, belasten die Schulden in den Gebührenhaushalten den Kernhaushalt nicht. Ein weiterer Grund könnte im beträchtlichen Finanzvermögen in Höhe von 6,41 Mio. Euro bzw. 1.421 Euro je Einwohner liegen (Stand: 31.12.2013). Die voluminösesten Finanzvermögensarten in Schenklengsfeld sind in den Bereichen "Bargeld und Einlagen" (2,14 Mio. Euro) und "sonstige Forderungen" (4,14 Mio. Euro) zu finden.

Neben Schenklengsfeld hat auch Waldeck mit 2.602 Euro je Einwohner sehr hohe investive Schulden. Hinzu kommen, wie oben angesprochen, die ausgelagerten Schulden in Waldeck (sofern diese nicht inzwischen zurückgeführt worden sind).

Daten zur Höhe des Finanzvermögens sind bislang nur zum Stichtag 31.12.2013 verfügbar. Das im Vergleich höchste Finanzvermögen hat das oben bereits angesprochene Schenklengsfeld. Interessant ist für den 31.12.2013 die Frage, ob es einzelne Gemeinden gibt, deren Finanzvermögen zum 31.12.2013 die investiven Schulden zum 31.12.2013 übersteigt. Konkret trifft dies hier auf Grebenhain und Ludwigsau zu. Die investiven Schulden zum 31.12.2013 lagen in Grebenhain bei 212 Euro je Einwohner und in Ludwigsau bei 71 Euro je Einwohner.

In Tabelle 5 wird auch der Durchschnittswert des Finanzvermögens für die Gesamtheit der 421 kreisangehörigen Gemeinden in Hessen berichtet. Bei der Interpretation des Durchschnittswerts ist allerdings darauf hinzuweisen, dass selbiger stark durch einzelne Ausreißer verzerrt wird. Beispielhaft sei auf das Finanzvermögen von Eschborn verwiesen, das zum 31.12.2013 bei 12.884 Euro je Einwohner lag.

Schulden und Finanzvermögen der neun stark zersiedelten, kreisangehörigen Gemeinden in Hessen ohne Kassenkredite

Neben den oben berichteten Finanzdaten ist auch interessant zu betrachten, wie sich die Einwohnerzahlen in den neun Gemeinden entwickelt haben. Konkret wird der Zeitraum vom 30.6.2001 bis zum 30.6.2012 untersucht. Grundlage ist die Volkszählung des Jahres 1987. Daten des Zensus 2011 werden nicht verwendet, da sie nur für den relativ kurzen Zeitraum von 2011 bis 2014 eine Beurteilung der Einwohnerentwicklung ermöglichen. Auf eine Analyse des Zeitraums von 2001 bis 2014 ist verzichtet worden, um einen Bruch in der zugrundeliegenden Volkszählung (Volkszählung 1987 vs. Zensus 2011) zu vermeiden. Zu den haushaltspolitischen Herausforderungen schrumpfender Bevölkerungszahlen im Allgemeinen sei z.B. auf untenstehenden Blog-Eintrag verwiesen.

» Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ohne Kassenkredite trotz eines starken
    Bevölkerungsrückgangs, Blog-Eintrag vom 11. September 2015

    Autor: Andreas Burth

Die 421 kreisangehörigen Gemeinden in Hessen haben vom 30.6.2001 zum 30.6.2012 in ihrer Summe 1,43 Prozent ihrer Einwohner verloren. Ausnahmslos alle neun stark zersiedelten Gemeinden ohne Kassenkredite hatten in diesem Zeitraum prozentual einen stärkeren Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen. Die geringsten Einwohnerverluste berichtet die Statistik für Eiterfeld (-3,80 Prozent). Den stärksten Einwohnerrückgang hatte Waldeck zu verkraften (-11,01 Prozent).

Einwohnerentwicklung 2001 bis 2012 (jeweils auf Basis der Volkszählung von 1987) in den neun stark zersiedelten, kreisangehörigen Gemeinden in Hessen ohne Kassenkredite



Nachrichtlich: Kassenkreditschulden der stark zentralisierten Gemeinden

Hauptgegenstand dieses Beitrags sind die besonders stark zersiedelten Gemeinden in Hessen. Nachrichtlich sollen im vorliegenden Abschnitt aber auch grundlegende Daten zu den am stärksten zentralisierten Gemeinden in Hessen berichtet werden.

Abweichend zu obiger Vorgehensweise wird Zentralisierung hier zunächst nur an der Einwohnerdichte gemessen, da auch stark zentralisierte Gemeinden mehrere Ortsteile haben können (z.B., wenn Teile einer dichten Siedlungsfläche als Stadtteile definiert werden) und die Gemeindefläche im Kontext der Zentralisierung nur im Zusammenhang mit der Einwohnerzahl sinnvoll zu interpretieren ist (womit man wieder bei besagter Einwohnerdichte wäre). Die Einwohnerdichte erscheint als ein geeigneter Indikator für die Identifikation der besonders stark zentralisierten Gemeinden, da sehr hohe Einwohnerdichten (v.a. ab etwa 1.000 Einwohnern je Quadratkilometer) ohne stark zentralisierte Strukturen kaum erreichbar sind (von seltenen Sonderfällen abgesehen).

Analog zu der oben genannten Vorgehensweise zur Identifikation stark zersiedelter Gemeinden ist auch bei dem hier gewählten Prozedere zur Bestimmung der stark zentralisierten Gemeinden darauf hinzuweisen, dass die Auswahl keineswegs perfekt ist. Zur Verbesserung des Auswahlprozesses sind weitergehende Detailanalysen (z.B. über Google Maps) erforderlich. Da derartige Detailanalysen jedoch sehr zeitintensiv sind und v.a. zur Verfeinerung der Erstauswahl dienen würden, wird hier auf den vereinfachten Ansatz auf Basis der Einwohnerdichte zurückgegriffen.

Tabelle 7 enthält diejenigen 30 kreisangehörigen Gemeinden mit der höchsten Einwohnerdichte. Im Vergleich zu den stark zersiedelten Gemeinden wird offenkundig, dass es sich bei den stark zentralisierten Gemeinden v.a. um einwohnerstärkere Gebietskörperschaften handelt. Zu den 30 Gemeinden zählen auch vier von sieben Sonderstatusstädten (Bad Homburg vor der Höhe, Gießen, Hanau und Rüsselsheim). Die sieben hessischen Sonderstatusstädte sind die einwohnerstärksten kreisangehörigen Gemeinden in Hessen. Sie haben jeweils mehr als 50.000 Einwohner.

Insgesamt sind von den 30 Gemeinden sechs (20,0 Prozent) zu beiden Stichtagen im Kernhaushalt kassenkreditfrei. Bei Bad Homburg vor der Höhe, Eschborn, Schwalbach am Taunus und Sulzbach (Taunus) ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde zugleich ausgesprochen steuerstark sind. Insgesamt ist auch Kelsterbach als steuerstark einzustufen (wenngleich nicht in dem Maße, wie die vier zuvor genannten Gemeinden). Liederbach am Taunus liegt - je nach betrachtetem Jahr und je nach Vergleichsgruppe - demgegenüber bei der Steuerstärke eher im Durchschnitt oder leicht unter dem Durchschnitt. Nach Steuerarten unterdurchschnittlich ist Liederbach am Taunus v.a. bei der Gewerbesteuer. Der
Einkommensteueranteil ist eher überdurchschnittlich. Bei den Einnahmen aus der Grundsteuer B liegt Liederbach am Taunus etwa im Durchschnitt.

Von den 30 stark zentralisierten Gemeinden sind sechs Gemeinden Teilnehmer am kommunalen Schutzschirm (Anteil von 20,0 Prozent). Es handelt sich konkret um Dietzenbach, Gießen, Hanau, Hattersheim am Main, Rüsselsheim und Steinbach (Taunus).

Die höchsten Pro-Kopf-Kassenkreditschulden im Kernhaushalt haben zum 31.12.2014 die Gemeinden Bischofsheim (1.167 Euro je Einwohner), Dietzenbach (1.475 Euro je Einwohner), Ginsheim-Gustavsburg (1.320 Euro je Einwohner), Großkrotzenburg (2.538 Euro je Einwohner), Hanau (2.461 Euro je Einwohner) und Rüsselsheim (2.444 Euro je Einwohner). Generell sind Kassenkreditbestände über 500 Euro je Einwohner als hoch einzustufen. Liegen sie sogar über 1.000 Euro je Einwohner kann von sehr hohen Kassenkreditschulden gesprochen werden. Kassenkredite von über 1.000 oder sogar über 2.000 Euro je Einwohner deuten in diesem Sinne auf ein exzessives Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse hin. Generell gilt: Je höher die (dauerhaften) Kassenkreditschulden, desto höher ist das Ausmaß, zu dem die betreffende Gemeinde über ihre Verhältnisse gelebt hat.

Grundlegende Struktur- und Kassenkreditdaten zu den 30 kreisangehörigen Gemeinden in Hessen mit der höchsten Einwohnerdichte

Zusätzlich zu einer Auslese, die einzig auf die Einwohnerdichte rekurriert, können weitere stark zentralisierte Gemeinden identifiziert werden, indem die 33 Gemeinden mit nur einem Ortsteil einer weitergehenden Untersuchung unterzogen werden. Die Ortsteilperspektive auf die Zentralisierung ist v.a. als Ergänzung zu obiger Auswahl zu verstehen, da sich - wie oben bereits im Detail beschrieben wurde - auch zusammenhängende Siedlungsgebiete in mehrere Ortsteile untergliedern können. Eine reine Ortsteilbetrachtung blendet solche Gemeindestrukturen aus und würde sie als zersiedelt ansehen. Durch den Fokus auf Gemeinden mit nur einem Ortsteil werden v.a. solche Gemeinden zusätzlich identifiziert, die zwar eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl größere Fläche haben und nur einen (kleineren) Teil der Fläche als einziges Siedlungsgebiet aufweisen.

Grunddaten zu den Gemeinden mit nur einem Ortsteil finden Sie in Tabelle 8. Von den insgesamt 33 Gemeinden mit nur einem Ortsteil werden in die Tabelle indes nur 20 Gemeinden integriert. Grund ist, dass Doppelungen mit obiger Tabelle 7 vermieden werden sollen. Die 13 bereits in Tabelle 7 aufgeführten Gemeinden mit einem Ortsteil werden daher in Tabelle 8 außen vor gelassen.

Die Gemeinden mit nur einem Ortsteil, die nicht zu den Gemeinden mit einer sehr hohen Einwohnerdichte zählen (siehe Tabelle 7), sind tendenziell einwohnerschwächer. Die Einwohnerspannweite reicht von 1.878 Einwohnern in Nieste bis zu 33.276 Einwohnern in Viernheim. Der niedrigste Wert in der Einwohnerdichte findet sich in Groß-Rohrheim mit 193 Einwohnern je Quadratkilometer.

Von den 20 Gemeinden sind fünf sowohl am 31.12.2013 als auch am 31.12.2014 kassenkreditfrei, wobei hierunter keine Schutzschirm-Gemeinde ist. Insgesamt gibt es in der Gruppe der 20 Gemeinden sechs Schutzschirm-Gemeinden. In einigen dieser Gemeinden sind (vermutlich v.a. aufgrund des Schutzschirms) deutliche Rückgänge in der Kassenkreditverschuldung zu beobachten. Zu nennen sind hier insbesondere Kiedrich und Langenselbold. Sehr hohe Kassenkreditschulden zum 31.12.2014 finden sich in den beiden Schutzschirm-Teilnehmern Bad Orb (1.482 Euro je Einwohner) und Egelsbach (1.417 Euro je Einwohner). Weitere Gemeinden mit hohen Kassenkreditschulden (ab 500 Euro je Einwohner) sind Bad Salzschlirf, Biebesheim am Rhein, Fränkisch-Crumbach, Kiedrich, Langenselbold, Messel, Nauheim und Viernheim.

Eine relevante Fragestellung im Kontext der fünf kassenkreditfreien Gemeinden ist, wie steuerstark sie aktuell sind (unter Berücksichtigung der jeweiligen Größenklasse). Dieburg kann demnach als steuerstarke Gemeinde eingestuft werden. Vor dem Hintergrund der geringen Einwohnerstärke ebenfalls eher steuerstark ist Groß-Rohrheim. Lorsch und Eppertshausen liegen etwa im Durchschnitt. Einhausen ist findet sich leicht unter dem Durchschnittswert der Größenklasse. Es ist damit festzustellen, dass stark zentralisierte Gemeinden prinzipiell auch ohne besonders hohe Steuereinnahmen kassenkreditfrei sein können.

Grundlegende Struktur- und Kassenkreditdaten zu den kreisangehörigen Gemeinden in Hessen mit nur einem Ortsteil (zur Vermeidung von Doppelungen ohne die 13 bereits in Tabelle 7 aufgeführten Gemeinden mit einem Ortsteil)



Fazit

Zusammenfassend ist einmal mehr festzuhalten, dass eine Gemeinde ohne Kassenkredite auskommen kann, wenn sie will. Die Möglichkeit der Kassenkreditfreiheit von Gemeinden mit sehr geringen Steuereinnahmen, großen Problemen im Sozialbereich und starkem Bevölkerungsrückgang ist bereits in früheren Beiträgen aufgezeigt worden. Der vorliegende Beitrag verdeutlicht zudem, dass auch sehr stark zersiedelte Gemeinden ihren Haushalt ohne Kassenkredite führen können. Das Beispiel Ludwigsau macht zudem deutlich, dass es stark zersiedelten Gemeinden sogar möglich ist, auch im investiven Bereich fast schuldenfrei zu sein.

Die Gemeinde Ludwigsau ist besonders bemerkenswert, da es sich obendrein um eine sehr steuerschwache Gemeinde handelt, die darüber hinaus merkliche Bevölkerungsrückgänge verzeichnet. An Ludwigsau wird in besonderer Weise deutlich, dass es in der Haushaltspolitik letztlich v.a. darauf ankommt, nicht über die eigenen Verhältnisse zu leben. Eine Gemeinde sollte stets nur so viel ausgeben, wie sie einnimmt. Dieser altbekannte, einfache Grundsatz ist in den hessischen Gemeinden mit hohen Kassenkreditschulden eklatant vernachlässigt worden - und das, obwohl die Rahmenbedingungen (Steuereinnahmen, Bevölkerungsentwicklung, Zersiedelung etc.) dort häufig deutlich besser sind als z.B. in Ludwigsau.

Insbesondere den Gemeinden mit hohen Defiziten (oder mit drohenden Defiziten) ist zu empfehlen, bei der Erstellung der lokalen Konsolidierungsstrategie auch von denjenigen Gemeinden zu lernen, die offenbar trotz schwierigster Rahmenbedingungen ihre Haushalte ohne Kassenkredite steuern. Neben den in einem früheren Blog-Eintrag identifizierten steuerschwachen hessischen Gemeinden ohne Kassenkredite (Link siehe unten), können Gemeinden auch von den hier betrachteten stark zersiedelten Gemeinden ohne Kassenkredite etwas lernen.

» Steuerschwache Gemeinden in Hessen ohne Kassenkreditschulden, Blog-Eintrag vom
    4. September 2015

    Autor: Andreas Burth



Weitere Informationen

Weitere Analysen zu den hessischen Kommunalfinanzen finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de u.a. auf folgenden Seiten.

» Verschuldung in Hessen: Kommunalverschuldung
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Kassenkredite und Finanzierungssalden der kreisangehörigen Gemeinden in Hessen
    nach Einwohnergrößenklassen, Blog-Eintrag vom 9. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth

» Verteilung der Netto-Steuereinnahmen der 426 Städte und Gemeinden in Hessen 2014
    nach Einwohnergrößenklassen, Blog-Eintrag vom 7. August 2015

    Autor: Andreas Burth

» Extremwerte bei der hessischen Kommunalverschuldung zum 31.12.2014, Blog-Eintrag
    vom 31. Juli 2015

    Autor: Marc Gnädinger

» Pro-Kopf-Schulden der Städte und Gemeinden in Hessen im Größenklassen-Vergleich,
    Blog-Eintrag vom 18. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

» Realsteuern 2014 in Hessen: Einzelgemeindlicher Vergleich von Aufkommen und
    Hebesätzen, Blog-Eintrag vom 3. Mai 2015

    Autor: Andreas Burth

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der sieben Sonderstatusstädte in Hessen im
    Vergleich, Blog-Eintrag vom 28. Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der fünf kreisfreien Städte in Hessen im Vergleich,
    Blog-Eintrag vom 24. Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich,
    Blog-Eintrag vom 16. Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

» Ranking zum Finanzierungsüberschuss/-defizit der 447 Kommunen in Hessen,
    Blog-Eintrag vom 4. September 2014

    Autor: Andreas Burth

» Ranking über die Pro-Kopf-Steuereinnahmen der 426 Städte und Gemeinden in Hessen,
    Blog-Eintrag vom 3. September 2014

    Autor: Andreas Burth

» Schulden-Ranking der 421 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Hessen,
    Blog-Eintrag vom 2. September 2014

    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger