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Steuereinnahmen des deutschen Staates nach Steuerarten
Steuereinnahmen des deutschen Staates nach Steuerarten
17. Mai 2016 |
Autor: Andreas Burth
Die deutsche Staatstätigkeit wird zu einem Großteil aus Steuern finanziert. Das Steueraufkommen wird dabei aus
unterschiedlichen Steuerarten generiert. Der vorliegende Beitrag zielt zum einen darauf ab, diese Steuerarten aufzulisten.
Zum anderen wird aufgezeigt, welches Steueraufkommen diese Steuerarten verzeichnen und welchen Beitrag sie damit zur
Finanzierung der staatlichen Aufgabenwahrnehmung leisten.
Die einzelnen Steuerarten werden in folgenden Gruppen zusammengefasst:
Ergänzend werden die
steuerähnlichen Einnahmen der Gemeinden sowie die
Zölle und Zuckerabgaben berichtet.
Die Zölle und Zuckerabgaben stehen im Grunde der EU zu. Allerdings verbleiben pauschal 25 Prozent des Aufkommens beim Bund als
Ausgleich für die Erhebungskosten.
Unter die Gemeinschaftsteuern nach Art. 106 Abs. 3 Grundgesetz fallen diejenigen Steuerarten, deren Aufkommen anteilig Bund und
Ländern (sowie bei einem Teil der Gemeinschaftsteuern auch den Gemeinden) zusteht. Das Aufkommen der Bundessteuern steht dem Bund,
das Aufkommen der Landessteuern den Ländern (Flächenländer und Stadtstaaten in ihrer Funktion als Länder) und das Aufkommen der
Gemeindesteuern den Gemeinden zu. Unter die Gemeinden fallen auch die Stadtstaaten in ihrer Funktion als Gemeinde. Darüber hinaus
können Gemeindesteuern auch den
Gemeindeverbänden zufließen. Ein typisches Beispiel ist die von einigen Landkreisen
vereinnahmte
Jagd- und Fischereisteuer.
Es ist darauf hinzuweisen, dass obige Steuergruppierung z.T. nicht trennschaft ist. So verbleibt z.B. das Aufkommen der
Gewerbesteuer
(= eine Gemeindesteuer) nicht vollständig bei den Gemeinden. Vielmehr führen die Gemeinden einen Teil des Aufkommens in Form der
Gewerbesteuerumlage
an Bund und Länder ab. Die Gewerbesteuer wird daher manchmal auch als
"heimliche" Gemeinschaftsteuer bezeichnet.
Einen weiteren Sonderfall bildet die
Kraftfahrzeugsteuer
(= eine Bundessteuer). Zwar fließt ihr Aufkommen dem Bund zu, gleichwohl
führt dieser in Form der Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation einen ähnlich großen Betrag an die Länder ab. Hintergrund dieser Regelung
ist, dass die Kraftfahrzeugsteuer bis zum 30.6.2009 eine Landessteuer war und die Länder über die Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation einen Ausgleich
für die wegfallenden Steuereinnahmen erhalten.
Generell ist zu beachten, dass die reine Darstellung von Steuerarten die verschiedenen innerstaatlichen Umverteilungsmechanismen
des Steueraufkommens außen vor lässt. Beispielhaft sei auf den
Bund-Länder-Finanzausgleich verwiesen, der v.a. durch die
Umsatzsteuerverteilung, den
Länderfinanzausgleich und die
Bundesergänzungszuweisungen zu größeren Verschiebungen in den
gebietskörperschaftsspezifischen Steuereinnahmen führt.
» Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Umverteilungswirkung der Ergänzungsanteile der Umsatzsteuer, Blog-Eintrag vom 15. März 2016
Autor: Andreas Burth
» Geber und Nehmer im Bund-Länder-Finanzausgleich 2014 unter Einbeziehung von Umsatzsteuervorwegausgleich, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen, Blog-Eintrag vom 21. Dezember 2015
Autor: Andreas Burth
» Aufkommen und Verteilung der Gemeinschaftsteuern in Deutschland, Blog-Eintrag vom 15. Mai 2016
Autor: Andreas Burth
Nachstehende Tabelle listet die einzelnen Steuerarten auf und ordnet ihnen ihr Steueraufkommen (absolut und pro Kopf) zu. Zum
Zweck der Pro-Kopf-Berechnungen werden einheitlich die Einwohnerzahlen Deutschlands zum Stichtag 31.12.2014 auf Basis des Zensus 2011
verwendet (81.197.537 Einwohner).
Im Jahr 2015 beläuft sich das gesamte deutsche Steueraufkommen auf 673,54 Mrd. Euro (Vorjahr: 643,89 Mrd. Euro). Dies entspricht
einem Pro-Kopf-Wert von 8.295 Euro je Einwohner.
Von dem Gesamtwert entfallen 71,737 Prozent auf die Gemeinschaftsteuern, 15,471 Prozent auf die Bundessteuern, 3,020 Prozent auf die
Landessteuern, 8,965 Prozent auf die Gemeindesteuern, 0,042 Prozent auf die steuerähnlichen Einnahmen und 0,766 Prozent auf die
Zölle und Zuckerabgaben. Die sechs Steuerarten mit dem höchsten Anteil an den gesamten Steuereinnahmen sind im Jahr 2015 die
Lohnsteuer (26,560 Prozent), die
Umsatzsteuer (23,609 Prozent),
Einfuhrumsatzsteuer (7,558 Prozent), die veranlagte
Einkommensteuer (7,213 Prozent), die Gewerbesteuer (6,791 Prozent) und die
Energiesteuer (5,878 Prozent).
Weiterführende Informationen zu den Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland können Sie auf HaushaltsSteuerung.de
z.B. über nachstehende Links abrufen.
» Steueruhr zu den jährlichen Steuereinnahmen Deutschlands
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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