Steuereinnahmen und Hebesätze der NRW-Gemeinden nach Kreisen
21. Mai 2016 |
Autor: Andreas Burth
Die Steuereinnahmen zählen zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Dies gilt auch für die Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen. Ihre Steuereinnahmen generieren die Gemeinden aus verschiedenen Quellen. Hiermit sind zum einen die
Gemeindesteuern
(Grundsteuer A/B,
Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern) und zum anderen die Gemeindeanteile an den
Gemeinschaftsteuern
(hier: Einkommensteuer und
Umsatzsteuer) angesprochen.
Die Gemeindesteuern haben den Vorteil, dass die Gemeinden das Aufkommen selbst beeinflussen können. So verfügen die
Gemeinden z.B. im Falle der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer über ein
Hebesatzrecht.
Zudem verbleibt das Aufkommen der Gemeindesteuern vollständig bei den Gemeinden. Die einzige Ausnahme ist die Gewerbesteuer, bei der Teile des Bruttoaufkommens in Form der
Gewerbesteuerumlage
an Bund und Länder weitergereicht wird. Der nach Abzug der Gewerbesteuerumlage bei den
Gemeinden verbleibende Teil des Bruttoaufkommens wird als Nettoaufkommen bezeichnet.
Die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftsteuern sind durch die Gemeinden nicht direkt steuerbar, da sie über kein
Hebesatzrecht verfügen. Zudem verbleibt den Gemeinden nur ein Teil des Aufkommens der Einkommensteuer und der
Umsatzsteuer. Der überwiegende Teil des Aufkommens der Gemeinschaftsteuern fließt Bund und Ländern zu.
Der vorliegende Beitrag zielt darauf ab, die Pro-Kopf-Steuereinnahmen (netto) der kreisfreien Städte und der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2015 auf vergleichender Basis darzustellen. Im
kreisangehörigen Raum wird dabei eine Gruppierung nach Kreisen vorgenommen. Dieses Vorgehen ist gewählt worden,
da z.B. bei Hebesatzentscheidungen häufig ein Blick auf die umliegenden Städte und Gemeinden eine besondere Relevanz für
die lokalpolitischen Entscheidungsträger entfaltet.
Im Kontext der Gewerbesteuer ist darauf hinzuweisen, dass selbige im Zeitablauf größeren Schwankungen unterliegen
kann. Die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2015 ist in diesem Sinne zwar ein grober Indikator für das Niveau
in den folgenden Jahren; allerdings ist es auch denkbar, dass es sich z.B. aufgrund von Einmaleffekten um einen
Ausreißer nach oben/unten handelt.