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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Streuung der Netto-Steuereinnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Deutschland nach Steuerarten

Streuung der Netto-Steuereinnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Deutschland nach Steuerarten
16. August 2015  |  Autor: Andreas Burth



Über ihre Steuereinnahmen finanzieren die Städte und Gemeinden einen großen Teil ihrer Aufgaben. Die wichtigsten Steuereinnahmearten sind i.d.R. die Gewerbesteuer (netto, d.h. abzüglich der Gewerbesteuerumlage), der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die Grundsteuer B und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Gemeinhin wird unter diesen Steuerarten die Gewerbesteuer als wichtigste Steuer angesehen. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, differenziert nach Steuerarten zu untersuchen, welche Einnahmevolumina die einzelnen Steuern für die Städte und Gemeinden generieren und welche Steuerart die wichtigste Einnahmequelle ist. Der Fokus dieses Beitrags liegt dabei auf den mehr als 11.000 kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Abgedeckt wird das Jahr 2013, welches derzeit das aktuellste Jahr ist, aus dem einzelgemeindliche Daten verfügbar sind.

Überblick:
- Allgemeine Vorbemerkungen
- Gesamte Netto-Steuereinnahmen im kreisangehörigen Raum
- Streuung der gesamten Netto-Steuereinnahmen
- Streuung der Einnahmen aus der Grundsteuer A
- Streuung der Einnahmen aus der Grundsteuer B
- Streuung der Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer
- Streuung der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
- Streuung der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
- Weitere Informationen



Allgemeine Vorbemerkungen

Die hier untersuchten Daten sind der Regionaldatenbank Deutschland der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder - und hier insbesondere der Realsteuervergleich-Statistik für das Jahr 2013 - entnommen worden. Der Beitrag legt den Fokus auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die kreisfreien Städte und die Stadtstaaten werden außen vor gelassen, da sie nicht oder nur eingeschränkt mit dem kreisangehörigen Raum vergleichbar sind.

Es sei an dieser Stelle gleichwohl auch darauf verwiesen, dass der kreisangehörige Raum ebenfalls keineswegs homogen ist. So können sich die einzelnen Städte und Gemeinden hinsichtlich Fläche, Einwohnerzahl, Wirtschaftsstärke etc. merklich unterscheiden. Auch gibt es in einigen Ländern weitere Gemeindeverbände unterhalb der Kreisebene. Diese Gemeindeverbände nehmen (ähnlich wie auch die Landkreise) einen Teil der kommunalen Aufgaben für die zu ihnen gehörenden Städte und Gemeinden wahr. Beispiele für solche Gemeindeverbände unter der Kreisebene sind die Samtgemeinden in Niedersachsen und die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz. Für detaillierte Informationen zu den Kommunalstrukturen in Deutschland sei auf folgenden Blog-Eintrag verwiesen.

» Kommunalstrukturen in Deutschland im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 5. Mai 2015
    Autor: Andreas Burth

Der herangezogene Datensatz enthält einzelgemeindliche Daten zu insgesamt 11.050 kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die in der Summe 55.078.382 Einwohner auf sich vereinigen. Alle hier verwendeten Einwohnerzahlen beziehen sich auf den 31.12.2013 und basieren auf dem Zensus 2011.

Betrachtet wird hier das Jahr 2013. Dies ist das aktuellste Jahr, zu dem derzeit einzelgemeindliche Daten verfügbar sind. Bei Untersuchungen nur eines Jahres ist generell darauf hinzuweisen, dass sich die Lage in den Jahren davor bzw. danach anders gestalten kann. Dies gilt in besonderem Maße für die sehr schwankungsanfällige Gewerbesteuer. Dies ist bei der Interpretation des vorliegenden Datenangebots zu beachten.

Die Netto-Steuereinnahmen bezeichnen im vorliegenden Beitrag die Summe aus dem Istaufkommen der Grundsteuer A, dem Istaufkommen der Grundsteuer B, den Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer (d.h. abzüglich Gewerbesteuerumlage) sowie den Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und an der Umsatzsteuer. Außen vor bleiben die Einnahmen aus sonstigen Gemeindesteuern (z.B. Zweitwohnsitzsteuer, Hundesteuer, Vergnügungsteuer) und steuerähnlichen Abgaben (z.B. Spielbankabgabe, Fremdenverkehrsabgabe). Der Grund hierfür ist, dass die hierzu benötigten einzelgemeindlichen Daten den Betreibern von HaushaltsSteuerung.de zur Zeit nicht zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf ihr Aufkommen handelt es sich bei diesen Steuern aber ohnehin i.d.R. um weniger voluminöse Posten. Ergänzende Informationen zum Volumen der sonstigen Gemeindesteuern und steuerähnlichen Abgaben können Sie z.B. über den untenstehenden Link abrufen.

» Bagatellsteuern und steuerähnliche Einnahmen der Kommunen der Flächenländer 2013
    im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 24. November 2014

    Autor: Andreas Burth

Der Beitrag analysiert die tatsächlichen Netto-Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden. Entsprechend werden insbesondere bei den Realsteuern die tatsächlich vor Ort festgesetzten Hebesätze zugrunde gelegt. Dies unterscheidet die hier dargebotenen Istzahlen von den fiktiven (statistischen) Kenngrößen "gemeindliche Steuerkraft" (nutzt feste, seit 1970 unveränderte Realsteuerhebesätze) und "gemeindliche Steuereinnahmekraft" (nutzt die gewogenen Durchschnittshebesätze des jeweiligen Jahres). Zusätzliche Erläuterungen zu diesem Thema (inkl. eines umfangreichen Datenangebots) finden Sie z.B. unter nachfolgendem Link.

» Realsteuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuerkraft und Steuereinnahmekraft im
    Zeit- und Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 11. August 2015

    Autor: Andreas Burth



Gesamte Netto-Steuereinnahmen im kreisangehörigen Raum

Die Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer haben gemeinhin den Ruf, die wichtigste Steuereinnahmequelle der Städte und Gemeinden in Deutschland zu sein. Für die Gesamtheit des kreisfreien und kreisangehörigen Raums ist dies auch richtig. Ein differenzierterer Blick offenbart gleichwohl, dass gerade im kreisangehörigen Raum der Einkommensteueranteil inzwischen eine wichtigere Rolle spielt.

Wie aus Abbildung 1 ersichtlich wird, liegt das Netto-Aufkommen der Gewerbesteuer 2013 in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (d.h. ohne kreisfreie Städte und ohne Stadtstaaten) bei 19,8 Mrd. Euro. Der Einkommensteueranteil erreicht ein Niveau von 20,9 Mrd. Euro. Im kreisangehörigen Raum ist damit die Gewerbesteuer aktuell nur die zweitwichtigste Steuereinnahmequelle - und das obwohl 2013 ein gesamtwirtschaftlich solides Jahr und damit auch ein gutes Gewerbesteuerjahr war. Vor dem Hintergrund dessen, dass die Gewerbesteuer konjunkturanfälliger ist als der Einkommensteueranteil, ist davon auszugehen, dass die relative Bedeutung des Einkommensteueranteils in Krisenjahren tendenziell zunimmt. Zwar ist auch der Einkommensteueranteil konjunkturabhängig, dessen Rückgänge fallen in Krisenzeiten aber typischerweise schwächer aus.

Auf Platz 3 folgt die Grundsteuer B mit 6,9 Mrd. Euro. Der Umsatzsteueranteil folgt auf dem vierten Rang mit 2,1 Mrd. Euro. Das Istaufkommen der Grundsteuer A ist mit insgesamt 364,7 Mio. Euro für die meisten Städte und Gemeinden von geringer Bedeutung.

Netto-Steuereinnahmen* 2013 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Flächenländer (d.h. ohne Netto-Steuereinnahmen der kreisfreien Städte)

Nachrichtlich sei an dieser Stelle zum Vergleich auch die Verteilung der Netto-Steuereinnahmen im kreisfreien Raum dargestellt. Die 103 kreisfreien Städte der Flächenländer (insgesamt 19.893.478 Einwohner) generieren nach Steuerarten folgende Netto-Einnahmen: 12,9 Mrd. Euro bzw. 49,9 Prozent aus der Gewerbesteuer (netto), 7,8 Mrd. Euro bzw. 30,0 Prozent aus dem Einkommensteueranteil, 3,7 Mrd. Euro bzw. 14,4 Prozent aus der Grundsteuer B, 1,5 Mrd. Euro bzw. 5,7 Prozent aus dem Umsatzsteueranteil und 12,1 Mio. Euro bzw. 0,05 Prozent aus der Grundsteuer A. Im kreisfreien Raum prägt folglich die Gewerbesteuer den städtischen Steuermix.

Wie die Zahlen in Abbildung 1 aufgezeigt haben, liegen die Gewerbesteuer (netto) und der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im kreisangehörigen Raum auf einem ähnlichen Einnahmeniveau (wobei der Einkommensteueranteil leicht höher ist). Hieraus lässt sich zunächst die Vermutung ableiten, dass in etwas mehr als der Hälfte der Städte und Gemeinden der Einkommensteueranteil und in etwas weniger als der Hälfte die Gewerbesteuer (netto) die wichtigste Steuereinnahmequelle sein müsste. Wie untenstehende Tabelle aufzeigt ist dies tatsächlich jedoch nicht der Fall. Vielmehr ist im weit überwiegenden Teil des kreisangehörigen Raums (80,5 Prozent der Städte und Gemeinden) der Einkommensteueranteil die bedeutendste Steuerquelle. Lediglich in der obersten Einwohnergrößenklasse (ab 50.000 Einwohner) dominiert die Gewerbesteuer (netto).

Fallzahlen kreisangehöriger Städte und Gemeinden der Flächenländer zur Frage nach der voluminösesten Steuereinnahmequelle* im Jahr 2013 in der Gliederung nach Einwohnergrößenklassen

In den hier nicht weiter untersuchten 103 kreisfreien Städten (d.h. den tendenziell einwohnerstärksten Städten des betreffenden Landes) fällt das Verhältnis besonders eindeutig zugunsten der Gewerbesteuer aus. Während in 73 kreisfreien Städten die Netto-Gewerbesteuereinnahmen wichtiger sind als der Einkommensteueranteil, ist es in nur 30 Städten umgekehrt. Die durchschnittliche Einwohnerzahl der 30 kreisfreien "Einkommensteueranteil-Städte" liegt bei 136.527, während das arithmetische Mittel in den 73 kreisfreien "Gewerbesteuer-Städten" einen Wert von 216.407 Einwohnern erreicht. Auch innerhalb des kreisfreien Raums ist damit in den einwohnerstärkeren Städten tendenziell die Gewerbesteuer bedeutsamer. Die Grundsteuer A, die Grundsteuer B oder der Umsatzsteueranteil sind 2013 in keiner kreisfreien Stadt die wichtigste Steuerart. Tendenziell kann damit festgestellt werden, dass die Gewerbesteuer relativ gesehen eine umso bedeutendere Rolle im Steuermix inne hat, je mehr Einwohner die (kreisfreie oder kreisangehörige) Stadt bzw. Gemeinde hat (gilt umgekehrt für den Einkommensteueranteil). Überspitzt formuliert könnte man bei der Gewerbesteuer im Hinblick auf ihre relative Bedeutung im Steuermix von einer "Großstädtesteuer" sprechen.

Die deutlich zugunsten des Einkommensteueranteils ausschlagende Verteilung im kreisangehörigen Raum wirft die Frage auf, wie es sich erklären lässt, dass die Gewerbesteuer in der Gesamtbetrachtung in Abbildung 1 dennoch im Netto-Aufkommen fast gleichauf mit dem Einkommensteueranteil ist. Wie im weiteren Verlauf noch einmal detaillierter gezeigt wird liegt eine Ursache darin, dass der Einkommensteueranteil auf einem relativ hohen Pro-Kopf-Niveau liegt, aber nur eine relativ geringe Streuung aufweist. Bei der Gewerbesteuer ist die Streuung (insbesondere nach oben) erheblich größer. Es gibt viele Ausreißer mit sehr hohen Pro-Kopf-Werten (zu den Extremwerten siehe Abbildung 9). Hinzu kommt, dass - wie oben bereits festgestellt - in den größeren Städten eher die Gewerbesteuer dominiert. Aufgrund ihrer hohen Einwohnerzahl kommt diesen Städten in der Gesamtbetrachtung ein größeres Gewicht zu. So hat beispielsweise die mit Abstand einwohnerstärkste kreisangehörige Stadt (Hannover in Niedersachsen mit 518.386 Einwohnern) im Jahr 2013 Netto-Gewerbesteuereinnahmen von 889 Euro je Einwohner und Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil von "nur" 389 Euro je Einwohner. In einer Fallzahlbetrachtung wie in Tabelle 1 dominieren wiederum die kleineren (eher gewerbesteuerschwachen) Städte und Gemeinden das Gesamtbild, da die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland nur geringere Einwohnerzahlen haben (wie in der Tabelle auch an der Summenspalte ganz rechts erkennbar ist).

Die Gewerbesteuer hat im Vergleich zum Einkommensteueranteil den Vorteil, dass die Städte und Gemeinden über ihr Hebesatzrecht das Aufkommen unmittelbar steuern können. Beim Einkommensteueranteil ist dies nur mittelbar und hier auch nur in Grenzen möglich (z.B. über den Ausweis neuer Wohngebiete, um neue Bürger anzusiedeln). In der Konsequenz bedeutet dies für den Großteil der Städte und Gemeinden in Deutschland, dass sie ihre wichtigste Steuereinnahmequelle nicht unmittelbar steuern können.

Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, ist im kreisangehörigen Raum entweder die Gewerbesteuer (netto) oder der Einkommensteueranteil die wichtigste Steuereinnahmequelle. Es gibt allerdings auch einzelne Städte und Gemeinden, bei denen im Jahr 2013 die Grundsteuer A (sechs), die Grundsteuer B (30) oder der Umsatzsteueranteil (drei) die wichtigste Steuerart sind. Bei diesen Gemeinden handelt es sich ausschließlich um kleinere Körperschaften (stets unter 5.000 Einwohner, in den meisten Fällen sogar unter 500 Einwohner).

Die sechs Gemeinden mit der Grundsteuer A als Hauptsteuerquelle sind: Ammeldingen an der Our (23 Einwohner; Rheinland-Pfalz), Dierfeld (11 Einwohner; Rheinland-Pfalz), Enzen (34 Einwohner; Rheinland-Pfalz), Gremersdorf-Buchholz (666 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Kolkerheide (49 Einwohner; Schleswig-Holstein) und Millienhagen-Oebelitz (353 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern). In der Gemeinde Enzen liegt die Grundsteuer A gleichauf mit dem Einkommensteueranteil.

Die Grundsteuer B ist 2013 in folgenden 30 Körperschaften die bedeutendste Steuerart: Altenau (Harz) (1.643 Einwohner; Niedersachsen), Baabe (884 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Balderschwang (302 Einwohner; Bayern), Baltrum (564 Einwohner; Niedersachsen), Bayerisch Eisenstein (986 Einwohner; Bayern), Bibow (400 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Biersdorf am See (525 Einwohner; Rheinland-Pfalz), Büsum (4.782 Einwohner; Schleswig-Holstein), Dahme (1.280 Einwohner; Schleswig-Holstein), Dobbin-Linstow (484 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Echternacherbrück (772 Einwohner; Rheinland-Pfalz), Gemünd (33 Einwohner; Rheinland-Pfalz), Glowe (993 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Göhren-Lebbin (577 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Gunderath (113 Einwohner; Rheinland-Pfalz), Halbe (2.150 Einwohner; Brandenburg), Hohwacht (Ostsee) (864 Einwohner; Schleswig-Holstein), Kellenhusen (Ostsee) (1.037 Einwohner; Schleswig-Holstein), Krausnick-Groß Wasserburg (589 Einwohner; Brandenburg), Lietzow (256 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Meesiger (235 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Middelhagen (577 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Murchin (822 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Neuharlingersiel (987 Einwohner; Niedersachsen), Nürburg (180 Einwohner; Rheinland-Pfalz), Oberwiesenthal (2.231 Einwohner; Sachsen), Schulenberg im Oberharz (285 Einwohner; Niedersachsen), Thiessow (365 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Waldhof-Falkenstein (28 Einwohner; Rheinland-Pfalz) und Weißendorf (314 Einwohner; Thüringen). In Meesiger erreicht die Grundsteuer B das gleiche Niveau wie der Einkommensteueranteil.

Die drei Gemeinden mit dem Umsatzsteueranteil als wichtigster Steuer sind: Burgk (88 Einwohner; Thüringen), Hörsten (51 Einwohner; Schleswig-Holstein) und Lockstedt (160 Einwohner; Schleswig-Holstein).



Streuung der gesamten Netto-Steuereinnahmen

Wie aus Abbildung 2 ersichtlich ist, liegen die meisten kreisangehörigen Städte und Gemeinden (48,4 Prozent) 2013 im Pro-Kopf-Korridor von 400 bis 700 Euro je Einwohner. Zugleich offenbart sich aber auch eine starke Streuung in den Netto-Steuereinnahmen je Einwohner. Insgesamt 126 Städte und Gemeinden erzielen Einnahmen von mindestens 2.000 Euro je Einwohner.

Streuung der Höhe der Pro-Kopf-Steuereinnahmen* (netto) im Jahr 2013 in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden aller 13 Flächenländer (in Fallzahl Städte/Gemeinden im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Einnahmen)

Der Maximalwert des Jahres 2013 liegt bei 223.778 Euro je Einwohner im schleswig-holsteinischen Büttel. Ebenfalls einen Wert von über 50.000 Euro je Einwohner weist Norderfriedrichskoog aus (51.696 Euro je Einwohner). Die Gemeinde liegt ebenfalls in Schleswig-Holstein und hat wie Büttel weniger als 50 Einwohner. Die erste größere Gemeinde folgt im Ranking auf Platz 3 mit dem bayerischen Grünwald. Grünwald hat 11.086 Einwohner und liegt bei Pro-Kopf-Einnahmen von netto 17.763 Euro je Einwohner.

Ranking über die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Flächenländer mit den höchsten Pro-Kopf-Steuereinnahmen* (netto) im Jahr 2013 (in Euro je Einwohner)



Streuung der Einnahmen aus der Grundsteuer A

Die land- und forstwirtschaftliche Betriebe belastende Grundsteuer A ist von den fünf hier untersuchten Steuerarten diejenige mit dem geringsten Aufkommen. Dies spiegelt auch untenstehende Abbildung 4 wider, die die Streuung der Pro-Kopf-Einnahmen aufzeigt. Fast die Hälfte der Städte und Gemeinden (49,1 Prozent) generiert aus der Grundsteuer A Einnahmen von weniger als zehn Euro je Einwohner. Nichtsdestotrotz gibt es auch einzelne Städte und Gemeinden, für die die Grundsteuer A eine wichtige Finanzierungsquelle ist. In 44 Körperschaften liegt das Pro-Kopf-Niveau bei mindestens 100 Euro je Einwohner.

In der Abbildung werden auch der Median und das arithmetische Mittel der Einzelwerte berichtet. Die dort berichteten, vor dem Hintergrund des sehr niedrigen Gesamtvolumens relativ hohen Werte für den Median und das arithmetische Mittel erklären sich dadurch, dass beide Mittelwert-Kenngrößen durch die sehr große Anzahl kleinerer Städte und Gemeinden dominiert wird, die deutlich höhere Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer A verzeichnen als die einwohnerstarken Städte und Gemeinden. Letztere gehen haben aufgrund ihrer niedrigen Fallzahl nur ein geringes Gewicht im Median und im arithmetischen Mittel.

Streuung der Höhe der Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer A im Jahr 2013 in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden der Flächenländer (in Fallzahl Städte/Gemeinden im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Einnahmen)

Der deutsche Höchstwert ist 2013 der Gemeinde Reußenköge in Schleswig-Holstein zuzurechnen. Sie erwirtschaftet aus der Grundsteuer A Einnahmen in Höhe von 281 Euro je Einwohner. Auf einem ähnlichen Niveau liegt mit 273 Euro je Einwohner Grothusenkoog mit 273 Euro je Einwohner. Alle Gemeinden unter den Top-10 liegen in der Einwohnergrößenklasse "bis 499 Einwohner". Sieben der Top-10-Gemeinden kommen aus Schleswig-Holstein. Rheinland-Pfalz ist drei Mal vertreten.

Im Hinblick auf die absolute Höhe der Grundsteuer-A-Einnahmen liegt 2013 die Stadt Melle in Niedersachsen an der Spitze (603.000 Euro). Aufgrund ihrer Einwohnerstärke (45.844 Einwohner) liegt der Pro-Kopf-Wert der Stadt aber nur bei 13 Euro je Einwohner.

Ranking über die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Flächenländer mit den höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer A im Jahr 2013 (in Euro je Einwohner)



Streuung der Einnahmen aus der Grundsteuer B

Die Grundsteuer B zählt für viele Städte und Gemeinden zu den wichtigeren Einnahmequellen (i.d.R. die drittwichtigste Steuer). In den meisten Fällen (53,3 Prozent) liegt das Pro-Kopf-Niveau zwischen 60 und 100 Euro je Einwohner. Die Verteilung der Pro-Kopf-Einnahmen aus der Gewerbesteuer ist gegenüber anderen Steuerarten als vergleichsweise eng anzusehen (geringe Streuung). 34 Körperschaften erreichen Werte von mindestens 300 Euro je Einwohner.

Streuung der Höhe der Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer B im Jahr 2013 in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden der Flächenländer (in Fallzahl Städte/Gemeinden im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Einnahmen)

Den deutschen Spitzenwert bei der Grundsteuer B hat die Gemeinde Büttel inne (5.500 Euro je Einwohner). Ebenfalls über 1.000 Euro je Einwohner liegen Nürburg (3.589 Euro je Einwohner), Pittenbach (1.454 Euro je Einwohner) und Kampen (Sylt) (1.019 Euro je Einwohner). Keine Gemeinde in den Top-10 liegt bei der Bevölkerungszahl über der Schwelle von 1.000 Einwohnern. Die Hälfte der zehn Gemeinden mit den höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer B befindet sich in Rheinland-Pfalz.

Ranking über die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Flächenländer mit den höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer B im Jahr 2013 (in Euro je Einwohner)

Die Grundsteuer B ist im Hinblick auf ihr Aufkommen i.d.R. die drittwichtigste Steuereinnahmequelle der Städte und Gemeinden. Zugleich ist ihr Aufkommen kaum konjunkturabhängig und gut planbar. Hebesatzanpassungen schlagen sich unmittelbar im Aufkommensniveau nieder. Im Gegensatz zur Gewerbesteuer müssen Teile des Aufkommens auch nicht an Bund und Länder weitergeleitet werden (Gewerbesteuerumlage). Hinzu kommt, dass die Grundsteuer B von allen Bürgern und Unternehmen direkt (Eigentümer) oder indirekt (Mieter) getragen wird. Mittelbar wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Grundsteuer B berücksichtigt, da wirtschaftlich leistungsfähigere Bürger im Regelfall auch besser wohnen und folglich mehr Grundsteuer B bezahlen.

Die genannten Vorteile machen die Grundsteuer B zu einer idealen Gemeindesteuer. Sie kann einen Zusammenhang zwischen Abgabenniveau und kommunalem Leistungsniveau herstellen. Der Grundsteuer-B-Hebesatz eignet sich in besonderer Weise, um im Sinne eines flexiblen Ausgleichsmechanismus den
Haushaltsausgleich jedes Jahr zu gewährleisten. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Konzept einer doppischen Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag. Einige Städte haben das Modell in Form einer Nachhaltigkeitssatzung auch bereits in ihr Stadtrecht übernommen (für Beispiele siehe unten). Eine detailliertere Beschreibung des zugrundeliegenden Modells finden Sie auch im Kommunalen Finanzreport 2013 (letzter Link).

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Spenge
    Hrsg.: Stadt Spenge

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Overath
    Hrsg.: Stadt Overath

» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
    Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
    Hrsg.: Stadt Taunusstein

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
    Hrsg.: Stadt Freudenberg

» Kommunaler Finanzreport 2013: Modell einer doppischen Kommunalschuldenbremse
    (S. 166 ff.)

    Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers



Streuung der Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer

Das Säulendiagramm in Abbildung 8 verdeutlicht die starke Streuung, die im Bereich der Netto-Gewerbesteuereinnahmen anzutreffen ist. Der Schwerpunkt der Verteilung ist dabei relativ niedrig. Der Großteil der Körperschaften (64,5 Prozent) befindet sich unter 200 Euro je Einwohner. Immerhin 231 Städte und Gemeinden liegen allerdings auch noch bei mindestens 1.000 Euro je Einwohner. Weitere 74 befinden sich bei über 2.000 Euro je Einwohner. 16 Kommunen überschreiten sogar die Schwelle von 5.000 Euro je Einwohner.

Streuung der Höhe der Pro-Kopf-Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) im Jahr 2013 in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden der Flächenländer (in Fallzahl Städte/Gemeinden im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Einnahmen)

Die Gewerbesteuer ist in stärkerem Maße als andere Steuerarten durch einzelne extreme Ausreißer geprägt. Besonders deutlich werden die enormen Ausschläge nach oben an Abbildung 9. Spitzenreiter ist die Gemeinde Büttel mit 214.472 Euro je Einwohner im Jahr 2013. Ebenfalls extrem hoch ist der Wert in Norderfriedrichskoog mit 39.196 Euro je Einwohner. Sowohl Büttel als auch Norderfriedrichskoog sind als Kleinstgemeinde (unter 100 Einwohner) zu kategorisieren. In den Top-10 finden sich indes auch einwohnerstärkere Gemeinden, wie z.B. die bayerische Gemeinde Grünwald mit 11.086 Einwohnern und Pro-Kopf-Gewerbesteuereinnahmen (netto) in Höhe von 16.312 Euro je Einwohner.

Ranking über die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Flächenländer mit den höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) im Jahr 2013 (in Euro je Einwohner)



Streuung der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist festzustellen, dass sich aus Abbildung 10 eine deutlich gleichmäßigere Verteilung über die Einnahmebereiche hinweg ergibt als bei den anderen Steuerarten. Fallzahlen von 1.000 oder mehr finden sich im Bereich von 150 Euro je Einwohner bis 450 Euro je Einwohner. Auch der Pro-Kopf-Korridor von 450 bis unter 500 Euro je Einwohner liegt mit einer Fallzahl von 952 Körperschaften in einer ähnlichen Größenordnung. Nur 27 Städte und Gemeinden liegen bei mindestens 700 Euro je Einwohner. Der Schwerpunkt der Verteilung liegt merklich über dem Verteilungsschwerpunkt der Netto-Gewerbesteuereinnahmen (siehe Abbildung 8).

Streuung der Höhe der Pro-Kopf-Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2013 in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden der Flächenländer (in Fallzahl Städte/Gemeinden im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Einnahmen)

Beim Einkommensteueranteil zeigen sich bei Betrachtung der Höchstwerte in Abbildung 11 keine extremen Ausreißer. Dies unterscheidet diese Steuerart z.B. von der Gewerbesteuer (netto), der Grundsteuer B oder dem Umsatzsteueranteil, die in einzelnen Körperschaften enorme Extremwerte verzeichnen. Dies bestätigt die Beobachtung, dass sich die Verteilung beim Einkommensteueranteil in einem engeren Korridor um den Verteilungsschwerpunkt bewegt als dies z.B. bei der Gewerbesteuer der Fall ist.

In den Top-10 des Einkommensteueranteils finden sich - verglichen mit den anderen Steuerarten - außerdem überdurchschnittlich viele größere Städte Körperschaften von mindestens 5.000 bzw. mindestens 10.000 Einwohnern. Den Spitzenwert hat Grünwald inne (806 Euro je Einwohner). Das bayerische Grünwald zählt zum 31.12.2013 11.086 Einwohner. Neben Grünwald sind noch vier weitere bayerische Kommunen in den Top-10 vertreten, die ausnahmslos mehr als 8.000 Einwohner haben.

Ranking über die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Flächenländer mit den höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2013 (in Euro je Einwohner)



Streuung der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer befindet sich die größte Fallzahl an Städten und Gemeinden im niedrigen Pro-Kopf-Niveau. Rund ein Drittel (33,5 Prozent) erreicht nicht einmal 10 Euro je Einwohner. 124 Körperschaften (0,13 Prozent) liegen beim Umsatzsteueranteil über 100 Euro je Einwohner.

Streuung der Höhe der Pro-Kopf-Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2013 in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden der Flächenländer (in Fallzahl Städte/Gemeinden im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Einnahmen)

Das generell eher niedrige Pro-Kopf-Niveau darf bei dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer indes nicht darüber hinweg täuschen, dass es in Einzelfällen nach oben enorme Ausreißer gibt. Zuvorderst zu nennen ist die Gemeinde Norderfriedrichskoog, deren Umsatzsteueranteil im Jahr 2013 bei einem Niveau von 11.543 Euro je Einwohner liegt. Auch Lockstedt (4.581 Euro je Einwohner), Büttel (2.944 Euro je Einwohner) und Hörsten (1.078 Euro je Einwohner) berichten Werte oberhalb der Schwelle von 1.000 Euro je Einwohner. Die Gruppe der Top-10 ist beim Umsatzsteueranteil v.a. durch Gemeinden aus Schleswig-Holstein geprägt. Sie nehmen die ersten fünf Plätze ein.

Ranking über die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Flächenländer mit den höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2013 (in Euro je Einwohner)



Weitere Informationen

Informationen zu den Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden der Flächenländer finden Sie z.B. auch unter folgenden Links.

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger