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Streuung der Realsteuerhebesätze 2014 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer
Streuung der Realsteuerhebesätze 2014 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer
27. Juli 2015 |
Autor: Andreas Burth
Untersuchungen der höchsten und niedrigsten
Realsteuerhebesätze sowie der Durchschnittshebesätze (z.B. arithmetisches Mittel oder
gewogener Durchschnittshebesatz)
zeigen stets nur einen Ausschnitt der lokalen Hebesatzpolitik. Ebenso interessant sind
Informationen zur Verteilung/Streuung des Hebesatzniveaus in den Städten und Gemeinden. So lässt sich hieraus ablesen, in
welchen Hebesatzspannen am häufigsten bzw. seltensten Hebesätze festgesetzt werden.
Informationen zur Hebesatzstreuung werden regelmäßig mit der
Statistik über den Realsteuervergleich veröffentlicht. Für 2014
liegt diese bislang jedoch noch nicht vor. Gleichwohl ermöglicht auch die i.d.R. früher veröffentlichte und inzwischen auch schon online verfügbare
Statistik über die Hebesätze der Realsteuern eine
solche Untersuchung. Dieser Beitrag analysiert daher, welche Hebesatzstreuung im Jahr 2014 in den 103 kreisfreien Städten der
Flächenländer anzutreffen ist. Für die Analyse der Streuung der Realsteuerhebesätze sind jeweils Hebesatzgruppen von 25
Prozentpunkten gebildet worden.
Auf eine Differenzierung nach Flächenländern ist verzichtet worden, da die Fallzahl kreisfreier Städte in einigen Ländern
ausgesprochen gering ist (z.B. zwei in Mecklenburg-Vorpommern, drei in Sachsen). Aussagen zur Streuung der Hebesätze erscheinen
hier in der Gesamtbetrachtung eher möglich.
In die Untersuchung eingeflossen sind, wie bereits oben erwähnt, nur die 103 kreisfreien Städte der Flächenländer. Außen vor bleiben damit allerdings zwei
Landeshauptstädte, die aufgrund ihrer Regionsangehörigkeit statistisch als kreisangehörige Städte erfasst werden. Es handelt
sich hierbei um die Stadt Hannover in Niedersachsen und die Stadt Saarbrücken im Saarland - erstere ist Teil der Region Hannover,
letztere ist Teil des Regionalverbandes Saarbrücken. Sowohl Hannover als auch Saarbrücken sind zugleich die mit Abstand
einwohnerstärksten Städte ihres Landes.
Die den land- und fortwirtschaftlichen Bereich betreffende
Grundsteuer A wird von ausnahmslos allen kreisfreien Städten erhoben.
Im Kontext der kreisfreien Städte ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Grundsteuer A für diesen Kommunaltyp i.d.R. wenig
bedeutsam ist, da die kreisfreien Städte typischerweise überdurchschnittlich dicht besiedelt sind und somit wenige land- und
forstwirtschaftliche Flächen ausweisen. Das allgemein ohnehin niedrige Aufkommen der Grundsteuer A fällt im kreisfreien Raum
damit tendenziell noch geringer aus.
Die Mehrzahl der kreisfreien Städte (54 von 103 Städten bzw. 52,4 Prozent) hat ihren Grundsteuer-A-Hebesatz im Bereich von 250
bis 324 Prozent festgelegt. Zugleich zeigt sich im kreisfreien Raum aber auch eine starke Streuung. Den niedrigsten Hebesatz
hat 2014 die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf festgesetzt (156 Prozent). Der Höchsthebesatz ist in der baden-württembergischen
Stadt Freiburg im Breisgau anzutreffen (600 Prozent). Dies entspricht einer Hebesatzspreizung von 444 Prozentpunkten. Das
arithmetische Mittel der 103 Einzelwerte liegt 2014 bei 312,6 Prozent. Der Median erreicht einen Wert von 300 Prozent.
Der Hebesatz der Grundsteuer B eignet sich in besonderer Weise, im Sinne eines flexiblen Anreiz- und Sanktionsmechanismus den ordentlichen
Haushaltsausgleich eines jeden Jahres sicherzustellen. Man spricht in diesem Kontext auch vom Konzept einer
doppischen Kommunalschuldenbremse mit
Generationenbeitrag. Einige Kommunen haben das Modell in Form einer
Nachhaltigkeitssatzung auch bereits in ihr Ortsrecht übernommen (Beispielsatzungen siehe unten). Eine detaillierte Beschreibung
des zugrundeliegenden Modells finden Sie auch im Kommunalen Finanzreport 2013 (letzter Link).
In den 103 kreisfreien Städten zeigt sich 2014 eine erhebliche Spreizung bei den Hebesätzen der Grundsteuer B. Während der
niedrigste Hebesatz 2014 von der Stadt Coburg in Bayern beschlossen worden ist (300 Prozent), findet sich der Höchsthebesatze in
der nordrhein-westfälischen Stadt Hagen (750 Prozent). Der Unterschied zwischen niedrigstem und höchstem Hebesatz liegt damit
bei 450 Prozentpunkten. Dies entspricht der weitesten Hebesatzspreizung aller Realsteuern (wenngleich sich die Grundsteuer A mit
444 Prozentpunkten nur leicht darunter befindet; siehe oben). Als Median ergibt sich 2014 ein Wert von 475 Prozent. Das
arithmetische Mittel erreicht einen Wert von 478,1 Prozent.