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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Streuung der Realsteuerhebesätze 2014 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer

Streuung der Realsteuerhebesätze 2014 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer
27. Juli 2015  |  Autor: Andreas Burth



Untersuchungen der höchsten und niedrigsten Realsteuerhebesätze sowie der Durchschnittshebesätze (z.B. arithmetisches Mittel oder gewogener Durchschnittshebesatz) zeigen stets nur einen Ausschnitt der lokalen Hebesatzpolitik. Ebenso interessant sind Informationen zur Verteilung/Streuung des Hebesatzniveaus in den Städten und Gemeinden. So lässt sich hieraus ablesen, in welchen Hebesatzspannen am häufigsten bzw. seltensten Hebesätze festgesetzt werden.

Informationen zur Hebesatzstreuung werden regelmäßig mit der Statistik über den Realsteuervergleich veröffentlicht. Für 2014 liegt diese bislang jedoch noch nicht vor. Gleichwohl ermöglicht auch die i.d.R. früher veröffentlichte und inzwischen auch schon online verfügbare Statistik über die Hebesätze der Realsteuern eine solche Untersuchung. Dieser Beitrag analysiert daher, welche Hebesatzstreuung im Jahr 2014 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer anzutreffen ist. Für die Analyse der Streuung der Realsteuerhebesätze sind jeweils Hebesatzgruppen von 25 Prozentpunkten gebildet worden.

Überblick:
- Allgemeine Vorbemerkungen
- Streuung der Grundsteuer-A-Hebesätze 2014
- Streuung der Grundsteuer-B-Hebesätze 2014
- Streuung der Gewerbesteuerhebesätze 2014
- Weitere Informationen



Allgemeine Vorbemerkungen

Gegenstand der Untersuchung sind die 103 kreisfreien Städte der Flächenländer. Außen vor bleiben erstens die Stadtstaaten, da diese mit dem kreisfreien Städten der Flächenländer nur eingeschränkt vergleichbar sind. Hintergrund ist, dass Stadtstaaten neben dem kommunalen Aufgabenportfolio auch das gesamte Portfolio der Landesaufgaben erbringen. Zweitens werden an dieser Stelle die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ebenso nicht untersucht. Der kreisangehörige Raum ist in einem separaten Blog-Eintrag im Hinblick auf die Hebesatzstreuung analysiert worden (Link siehe unten). Grund ist auch bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, dass diese mit den kreisfreien Städten nur sehr eingeschränkt vergleichbar sind, da ein Teil der kommunalen Aufgaben im kreisangehörigen Raum vom Landkreis sowie ggf. weiteren Gemeindeverbänden (z.B. Samtgemeinden in Niedersachsen, Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz) erbracht wird.

» Streuung der Realsteuerhebesätze 2014 im kreisangehörigen Raum in Deutschland,
    Blog-Eintrag vom 27. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

Auf eine Differenzierung nach Flächenländern ist verzichtet worden, da die Fallzahl kreisfreier Städte in einigen Ländern ausgesprochen gering ist (z.B. zwei in Mecklenburg-Vorpommern, drei in Sachsen). Aussagen zur Streuung der Hebesätze erscheinen hier in der Gesamtbetrachtung eher möglich.

In die Untersuchung eingeflossen sind, wie bereits oben erwähnt, nur die 103 kreisfreien Städte der Flächenländer. Außen vor bleiben damit allerdings zwei Landeshauptstädte, die aufgrund ihrer Regionsangehörigkeit statistisch als kreisangehörige Städte erfasst werden. Es handelt sich hierbei um die Stadt Hannover in Niedersachsen und die Stadt Saarbrücken im Saarland - erstere ist Teil der Region Hannover, letztere ist Teil des Regionalverbandes Saarbrücken. Sowohl Hannover als auch Saarbrücken sind zugleich die mit Abstand einwohnerstärksten Städte ihres Landes.



Streuung der Grundsteuer-A-Hebesätze 2014

Die den land- und fortwirtschaftlichen Bereich betreffende
Grundsteuer A wird von ausnahmslos allen kreisfreien Städten erhoben. Im Kontext der kreisfreien Städte ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Grundsteuer A für diesen Kommunaltyp i.d.R. wenig bedeutsam ist, da die kreisfreien Städte typischerweise überdurchschnittlich dicht besiedelt sind und somit wenige land- und forstwirtschaftliche Flächen ausweisen. Das allgemein ohnehin niedrige Aufkommen der Grundsteuer A fällt im kreisfreien Raum damit tendenziell noch geringer aus.

Die Mehrzahl der kreisfreien Städte (54 von 103 Städten bzw. 52,4 Prozent) hat ihren Grundsteuer-A-Hebesatz im Bereich von 250 bis 324 Prozent festgelegt. Zugleich zeigt sich im kreisfreien Raum aber auch eine starke Streuung. Den niedrigsten Hebesatz hat 2014 die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf festgesetzt (156 Prozent). Der Höchsthebesatz ist in der baden-württembergischen Stadt Freiburg im Breisgau anzutreffen (600 Prozent). Dies entspricht einer Hebesatzspreizung von 444 Prozentpunkten. Das arithmetische Mittel der 103 Einzelwerte liegt 2014 bei 312,6 Prozent. Der Median erreicht einen Wert von 300 Prozent.

Streuung der Hebesätze der Grundsteuer A in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer im Jahr 2014 (in Anzahl Städte im jeweiligen Hebesatzbereich)



Streuung der Grundsteuer-B-Hebesätze 2014

Die Grundsteuer B wird vielfach als ideale Gemeindesteuer angesehen. Grund hierfür ist erstens, dass sie relativ aufkommensstark ist. Zugleich ist sie zweitens wenig konjunktursensibel, wodurch ihr Aufkommen gut planbar ist. Hebesatzanpassungen schlagen sich quasi 1-zu-1 im Aufkommen nieder. Drittens müssen - im Gegensatz zur
Gewerbesteuer - Teile des Aufkommens nicht an Bund und Länder weitergeleitet werden (Gewerbesteuerumlage). Viertens wird die Grundsteuer B von allen Bürgern und Unternehmen getragen - direkt bei Eigentümern und indirekt im Falle eines Mietverhältnisses. Dies macht sie besonders geeignet, um für den Bürger einen Zusammenhang zwischen Abgabenniveau und kommunalem Leistungsniveau herzustellen. Fünftens wird bei der Grundsteuer B mittelbar auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerzahler berücksichtigt, da wirtschaftlich leistungsfähigere Bürger i.d.R. auch besser wohnen und demzufolge mehr Grundsteuer B zahlen.

Der Hebesatz der Grundsteuer B eignet sich in besonderer Weise, im Sinne eines flexiblen Anreiz- und Sanktionsmechanismus den ordentlichen Haushaltsausgleich eines jeden Jahres sicherzustellen. Man spricht in diesem Kontext auch vom Konzept einer doppischen Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag. Einige Kommunen haben das Modell in Form einer Nachhaltigkeitssatzung auch bereits in ihr Ortsrecht übernommen (Beispielsatzungen siehe unten). Eine detaillierte Beschreibung des zugrundeliegenden Modells finden Sie auch im Kommunalen Finanzreport 2013 (letzter Link).

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Overath
    Hrsg.: Stadt Overath

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Spenge
    Hrsg.: Stadt Spenge

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
    Hrsg.: Stadt Freudenberg

» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
    Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
    Hrsg.: Stadt Taunusstein

» Kommunaler Finanzreport 2013: Modell einer doppischen Kommunalschuldenbremse
    (S. 166 ff.)

    Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers

In den 103 kreisfreien Städten zeigt sich 2014 eine erhebliche Spreizung bei den Hebesätzen der Grundsteuer B. Während der niedrigste Hebesatz 2014 von der Stadt Coburg in Bayern beschlossen worden ist (300 Prozent), findet sich der Höchsthebesatze in der nordrhein-westfälischen Stadt Hagen (750 Prozent). Der Unterschied zwischen niedrigstem und höchstem Hebesatz liegt damit bei 450 Prozentpunkten. Dies entspricht der weitesten Hebesatzspreizung aller Realsteuern (wenngleich sich die Grundsteuer A mit 444 Prozentpunkten nur leicht darunter befindet; siehe oben). Als Median ergibt sich 2014 ein Wert von 475 Prozent. Das arithmetische Mittel erreicht einen Wert von 478,1 Prozent.

Streuung der Hebesätze der Grundsteuer B in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer im Jahr 2014 (in Anzahl Städte im jeweiligen Hebesatzbereich)



Streuung der Gewerbesteuerhebesätze 2014

Nach § 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz haben die Städte und Gemeinden mindestens einen Gewerbesteuerhebesatz von 200 Prozent festzusetzen. Abbildung 3 startet bei der Hebesatzhöhe daher auch bei diesem Wert. Der Mindesthebesatz ist 2014 gleichwohl von keiner kreisfreien Stadt angesetzt worden. Auch Werte unter 300 Prozent sind nicht anzutreffen. Der geringste Hebesatz besteht in der bayerischen Stadt Coburg (300 Prozent). Der Höchsthebesatz wurde mit 520 Prozent in der nordrhein-westfälischen Stadt Oberhausen beschlossen.

Die Gegenüberstellung des niedrigsten mit dem höchsten Hebesatz verdeutlicht, dass die Hebesatzspannweite (220 Prozentpunkte) bei der Gewerbesteuer deutlich kleiner ist als bei der Grundsteuer A (444 Prozentpunkte) und der Grundsteuer B (450 Prozentpunkte). Ein Grund hierfür dürfte sein, dass (absolut und/oder vergleichsweise) "zu hohe" Gewerbesteuerhebesätze Wanderungsbewegungen seitens der Gewerbebetriebe nach sich ziehen können. In der Konsequenz versuchen die Städte nicht zu stark über dem Niveau des Durchschnitts zu liegen. Bei der Grundsteuer ist dies anders, da Grundstücke im Gegensatz zu Gewerbebetrieben bereits per Definition immobil sind.

Knapp ein Drittel (33 von 103 Städten bzw. 32,0 Prozent) der kreisfreien Städte hat ihren Hebesatz in den Bereich von 400 bis 424 Prozent gelegt. Noch einmal die gleiche Anzahl liegt im Bereich von 425 bis 474 Prozent. Der Median ist 425 Prozent. Als arithmetisches Mittel der 103 Einzelwerte ergibt sich ein Wert von 428,4 Prozent.

Streuung der Hebesätze der Gewerbesteuer in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer im Jahr 2014 (in Anzahl Städte im jeweiligen Hebesatzbereich)



Weitere Informationen

Datenangebote zu den Realsteuereinnahmen und Realsteuerhebesätzen der Kommunen finden Sie auch unter folgenden Links.

» Entwicklung der Realsteuer-Hebesätze im Ländervergleich: Gegenüberstellung der Jahre
    2003 und 2014, Blog-Eintrag vom 26. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

» Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 nach Ländern und
    Einwohnergrößenklassen, Blog-Eintrag vom 24. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

» Entwicklung der Netto-Steuereinnahmen der Kommunen der Flächenländer von 2004
    bis 2014, Blog-Eintrag vom 3. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

» Entwicklung der Hebesätze von Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer in
    Nordrhein-Westfalen von 1977 bis 2014, Blog-Eintrag vom 14. Juni 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kommunale Steuereinnahmen 2014 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 20. Mai 2015
    Autor: Andreas Burth

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger