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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Struktur des Finanzvermögens des Bundes 2014

Struktur des Finanzvermögens des Bundes 2014
31. Oktober 2015  |  Autor: Andreas Burth



Auf HaushaltsSteuerung.de werden regelmäßig die Schulden von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland untersucht. Neben den Schulden ermöglichen die Daten des Statistischen Bundesamtes auch eine Betrachtung der Vermögensseite, wenngleich nur Daten zum Finanzvermögen berichtet werden. Weitere Vermögenspositionen, wie z.B. das Sachvermögen, sind nicht statistisch verfügbar. Der vorliegende Blog-Eintrag untersucht das statistisch berichtete Finanzvermögen des Bundes in Deutschland.

Das Finanzvermögen ist die Summe aus dem Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich, dem Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich und den Anteilsrechten (jeweils in Kern- und Extrahaushalten). Der ebenfalls verfügbare Saldo aus den Finanzderivaten wird im weiteren Verlauf des Beitrags außen vor gelassen. Er liegt zum 31.12.2014 im Bund bei -8,25 Mrd. Euro.

Insgesamt hat der Bund zum Stichtag 31.12.2014 ein Finanzvermögen von 331,38 Mrd. Euro (4.095 Euro je Einwohner). Dies entspricht einer Steigerung von 1,20 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert (327,44 Mrd. Euro). Der überwiegende Teil des Finanzvermögens des Bundes entfällt auf das Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich (64,15 Prozent). Das zweitgrößte Volumen haben die Anteilsrechte (29,72 Prozent). Das Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich macht 6,12 Prozent des gesamten Finanzvermögens aus. Die drei Hauptvermögensarten werden unten weiter aufgeschlüsselt.

Finanzvermögen des Bundes (Kernhaushalt und Extrahaushalte) zum 31.12.2014 im Vergleich zum 31.12.2013 nach Vermögensarten (in Mio. Euro)

Abbildung 2 zeigt die Struktur des Finanzvermögens des Bundes beim nicht-öffentlichen Bereich. Hierbei wird deutlich, dass die Kapitalmarktpapiere mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr die wichtigste Finanzvermögensposition darstellen (45,72 Prozent des Finanzvermögens beim nicht-öffentlichen Bereich). Die Ausleihungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr erreichen das zweithöchste Niveau (20,67 Prozent des Finanzvermögens beim nicht-öffentlichen Bereich).

Methodisch ist darauf hinzuweisen, dass die sonstigen Forderungen in Abbildung 2 neben den sonstigen Forderungen beim nicht-öffentlichen Bereich auch die sonstigen Forderungen beim öffentlichen Bereich beinhalten.

Vom Bund (Kernhaushalt und Extrahaushalte) gehaltenes Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich zum 31.12.2014 nach Vermögensarten (in Mio. Euro)

Beim Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich entfällt mehr als die Hälfte auf die Ausleihungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr (54,66 Prozent des Finanzvermögens beim öffentlichen Bereich). Die zweitgrößte Position sind die Ausleihungen mit einer Ursprungslaufzeit von weniger als einem Jahr (26,10 Prozent des Finanzvermögens beim öffentlichen Bereich).

Vom Bund (Kernhaushalt und Extrahaushalte) gehaltenes Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich zum 31.12.2014 nach Vermögensarten (in Mio. Euro)

Bei den Anteilsrechten überwiegt bei Weitem die Position "sonstige Anteilsrechte" (69,81 Prozent der gesamten Anteilsrechte). Den zweitgrößten Anteil machen die nichtbörsennotierten Aktien aus (17,84 Prozent der gesamten Anteilsrechte).

Vom Bund (Kernhaushalt und Extrahaushalte) gehaltene Anteilsrechte zum 31.12.2014 nach Vermögensarten (in Mio. Euro)

Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass der Bund jährlich eine Vermögensrechnung (Bilanz) aufstellt (Link siehe unten), die weitere Vermögensinformationen enthält. Problematisch an dieser Vermögensrechnung ist jedoch, dass sie diesem Namen (noch) nicht verdient. Es handelt sich vielmehr aktuell um eine Teilvermögensrechnung. Es fehlen sowohl wichtige Vermögenspositionen (z.B. Sachvermögen) als auch bedeutsame Schuldenpositionen (z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen).

» Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2014
    Hrsg.: Bundesministerium der Finanzen

Zu beachten ist bei besagter Vermögensrechnung, dass sie keine Konsolidierung mit allen ausgelagerten Einheiten vornimmt. Die Vermögensrechnung erstreckt sich über die Kernverwaltung des Bundes, die Bundesbetriebe sowie die Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes. Nicht erfasst in der Vermögensrechnung des Bundes sind das Vermögen und die Schulden der rechtlich selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des Bundes. Die Vermögensrechnung genügt damit nicht den Anforderungen an einen Gesamt-/Konzernabschluss.

Der Hauptgrund für die lückenhafte Erfassung von Vermögen und Schulden des Bundes liegt darin, dass sich der Bund gegen die Einführung der Doppik entschieden hat. Er nutzt stattdessen weiterhin die wenig transparente Kameralistik unter Ergänzung einzelner zusätzlicher Elemente (z.B. Vermögensrechnung). Diese Entscheidung ist schwerlich nachzuvollziehen. So erwartet der Staat einerseits selbst von kleineren Unternehmen die Aufstellung von Jahresabschlüssen nach kaufmännischen Grundsätzen (Konzerne müssen zudem Konzernabschlüsse aufstellen). Andererseits ist der Bund für sich selbst der Ansicht, er sei dem Steuerzahler trotz eines jährlichen Haushaltsvolumens von aktuell rund 300 Mrd. Euro (nur Kernhaushalt) keine derartigen Rechenschaftspflichten schuldig. Es ist doch sehr bedenklich feststellen zu müssen, dass der Bund zwar jedes Jahr viele Milliarden an Steuergeldern verausgabt, aber offenbar nur lückenhaft weiß, wie viel z.B. sein gesamtes Vermögen wert ist.

Ergänzende Informationen zum Finanzvermögen des deutschen Gesamtstaats (d.h. inkl. Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung) finden Sie unter folgendem Link. Der Stichtag dieser Betrachtung ist der 31.12.2013.

» Finanzvermögen des deutschen Staates, Blog-Eintrag vom 21. September 2014
    Autor: Andreas Burth

Weiterführende Datenangebote und Analysen zu den Bundesfinanzen sind auf untenstehenden Seiten abrufbar.

» Bundeshaushalts-Uhr: Einnahmen und Ausgaben im Haushalt des Bundes
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Verschuldung des Bundes (Deutschland)
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Subventionen des Bundes (Deutschland)
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands (inkl. Steueruhr zum Bund)
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Investitionsausgaben des Bundes in den Jahren 2012, 2013 und 2014, Blog-Eintrag vom
    28. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth

» Zeitliche Entwicklung der Einnahmen des Bundes aus Bundessteuern von 2002 bis 2014,
    Blog-Eintrag vom 24. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth

» Altersstruktur der Bundesbeschäftigten im öffentlichen Dienst zum 30.6.2014,
    Blog-Eintrag vom 17. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth

» Zinsausgaben 2014 von Bund, Ländern und Kommunen in Prozent der jeweiligen
    Schulden zum 31.12.2014, Blog-Eintrag vom 14. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth

» EU-Vergleich zur Höhe der Schulden der Bundes- bzw. Zentralstaatsebene zum
    31.12.2014 in Prozent der Einnahmen 2014, Blog-Eintrag vom 13. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Primärsaldo und Pro-Kopf-Zinsausgaben 2014 von Bund, Ländern und
    Kommunen in Deutschland, Blog-Eintrag vom 7. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

» Vergleich der Schulden von Bund, Ländern und Kommunen, Blog-Eintrag vom 22. Juni
    2015

    Autor: Andreas Burth

» Finanzierungssalden 2013 und 2014 von Bund, Ländern, Kommunen und
    Sozialversicherung, Blog-Eintrag vom 18. Mai 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kassenkredite auf Ebene von Bund und Ländern, Blog-Eintrag vom 26. März 2015
    Autor: Andreas Burth

» Entwicklung des vierteljährlichen Finanzierungssaldos von Bund, Ländern, Kommunen
    und Sozialversicherung, Blog-Eintrag vom 21. März 2015

    Autor: Andreas Burth





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