HaushaltsSteuerung.de »
Weblog »
Trendwende bei den kommunalen Kassenkrediten?
Trendwende bei den kommunalen Kassenkrediten?
4. Mai 2017 |
Autor: Andreas Burth
Die
Kassenkredite
der Kommunen gelten gemeinhin als eine problembehaftete Form der Verschuldung. Kassenkredite dienen
eigentlich der kurzfristigen Liquiditätssicherung (ähnlich einem Kontokorrentkredit oder Dispokredit im privaten Bereich).
Tatsächlich werden die Kassenkredite jedoch von einigen Kommunen zur dauerhaften Finanzierung laufender Defizite
zweckentfremdet. Dies ist u.a. deshalb problematisch, weil den Kassenkrediten - im Gegensatz zu den
Investitionskrediten
- keine investiv geschaffenen Vermögenswerte (z.B. Schulgebäude, Brücke) gegenüber stehen. Die in Form von konsumtiven
Kassenkrediten angesammelten Lasten werden demnach nachrückenden Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen Generationen
aus der Verschuldung (z.B. in Form investiv geschaffener Vermögenswerte) ein Vorteil erwächst. Hohe dauerhafte
Kassenkreditbestände (z.B. von 500 Euro je Einwohner oder mehr) sind ein Indikator für ein Wirtschaften über die
eigenen Verhältnisse.
In den letzten Jahrzehnten haben die kommunalen Kassenkredite deutlich zugenommen. Einige Länder haben durch Änderungen im
Kommunalrecht, aufsichtliche Maßnahmen und Programme zur finanziellen Unterstützung konsolidierungsbedürftiger Kommunen
(z.B. Kommunaler Schutzschirm in Hessen) versucht, dem ungehemmten Kassenkreditwachstum Einhalt zu gebieten. Auch viele
Kommunen haben ihre Konsolidierungsanstrengungen intensiviert. Während Länder wie Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen
nach wie vor kaum Probleme mit kommunalen Kassenkrediten haben, hat die Kassenkreditverschuldung in anderen Ländern wie
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland teilweise exzessive Ausmaße angenommen. Einige Krisenkommunen
haben sogar die fragwürdige "Leistung" vollbracht, Kassenkredite von mehr 5.000 Euro
je Einwohner anzuhäufen. Beispiele sind die kreisfreien Städte Hagen, Kaiserslautern, Oberhausen, Pirmasens und Zweibrücken.
In den Jahren nach 1992 hat der Bestand an kommunalen Kassenkrediten in jedem Vorjahresvergleich zugenommen. Den vorläufigen Höhepunkt
erreichten die Kassenkredite zum 31.12.2015 mit 50,73 Mrd. Euro. Zum 31.12.2016 liegen die Kassenkredite der Kommunen bei
48,71 Mrd. Euro. Sie unterschreiten damit erstmals seit 1991/92 wieder den Vorjahreswert. Im Vorjahresvergleich haben die Kassenkredite
um 2,02 Mrd. Euro bzw. 3,99 Prozent abgenommen. Dies wirft die Frage auf, ob es den Kommunen nunmehr (endlich)
gelungen ist, bei den Kassenkrediten eine Trendwende einzuleiten?
Es erscheint vermutlich noch verfrüht, von einem einzigen Vorjahresvergleich auf eine Trendwende zu schließen. Ob die
Kommunen es tatsächlich geschafft haben, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen. Sofern sich die positive
Kassenkreditentwicklung fortsetzt, könnte sich das Jahr 2016 aber tatsächlich als das Jahr der Kassenkredit-Trendwende
herausstellen.
Hinsichtlich der Trendwende-Frage ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Entwicklung der Kassenkreditschulden innerhalb der
kommunalen Familie durchaus heterogen ist. So dürfte es auch im Jahr 2016 einige Kommunen gegeben haben, die weiter Kassenkredite
aufgebaut haben. Es wird wichtig sein, auch in diesen Kommunen nachhaltig die Phase des Kassenkreditabbaus einzuleiten.
Weiterführende Informationen zu den kommunalen Kassenkrediten in Deutschland können Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B.
über die nachfolgenden Links abrufen.
» Vorläufige Pro-Kopf-Schuldenstände der Kommunen der Flächenländer zum 31.12.2016, Blog-Eintrag vom 5. April 2017
Autor: Andreas Burth
» Historische Entwicklung der kommunalen Kassenkredite seit 1960, Blog-Eintrag vom 20. November 2016
Autor: Andreas Burth
» Kommunale Kassenkredite, Blog-Eintrag vom 12. April 2016
Autor: Andreas Burth
|