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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Trendwende bei den kommunalen Kassenkrediten?

Trendwende bei den kommunalen Kassenkrediten?
4. Mai 2017  |  Autor: Andreas Burth



Die Kassenkredite der Kommunen gelten gemeinhin als eine problembehaftete Form der Verschuldung. Kassenkredite dienen eigentlich der kurzfristigen Liquiditätssicherung (ähnlich einem Kontokorrentkredit oder Dispokredit im privaten Bereich). Tatsächlich werden die Kassenkredite jedoch von einigen Kommunen zur dauerhaften Finanzierung laufender Defizite zweckentfremdet. Dies ist u.a. deshalb problematisch, weil den Kassenkrediten - im Gegensatz zu den Investitionskrediten - keine investiv geschaffenen Vermögenswerte (z.B. Schulgebäude, Brücke) gegenüber stehen. Die in Form von konsumtiven Kassenkrediten angesammelten Lasten werden demnach nachrückenden Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen Generationen aus der Verschuldung (z.B. in Form investiv geschaffener Vermögenswerte) ein Vorteil erwächst. Hohe dauerhafte Kassenkreditbestände (z.B. von 500 Euro je Einwohner oder mehr) sind ein Indikator für ein Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse.

In den letzten Jahrzehnten haben die kommunalen Kassenkredite deutlich zugenommen. Einige Länder haben durch Änderungen im Kommunalrecht, aufsichtliche Maßnahmen und Programme zur finanziellen Unterstützung konsolidierungsbedürftiger Kommunen (z.B. Kommunaler Schutzschirm in Hessen) versucht, dem ungehemmten Kassenkreditwachstum Einhalt zu gebieten. Auch viele Kommunen haben ihre Konsolidierungsanstrengungen intensiviert. Während Länder wie Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen nach wie vor kaum Probleme mit kommunalen Kassenkrediten haben, hat die Kassenkreditverschuldung in anderen Ländern wie Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland teilweise exzessive Ausmaße angenommen. Einige Krisenkommunen haben sogar die fragwürdige "Leistung" vollbracht, Kassenkredite von mehr 5.000 Euro je Einwohner anzuhäufen. Beispiele sind die kreisfreien Städte Hagen, Kaiserslautern, Oberhausen, Pirmasens und Zweibrücken.

In den Jahren nach 1992 hat der Bestand an kommunalen Kassenkrediten in jedem Vorjahresvergleich zugenommen. Den vorläufigen Höhepunkt erreichten die Kassenkredite zum 31.12.2015 mit 50,73 Mrd. Euro. Zum 31.12.2016 liegen die Kassenkredite der Kommunen bei 48,71 Mrd. Euro. Sie unterschreiten damit erstmals seit 1991/92 wieder den Vorjahreswert. Im Vorjahresvergleich haben die Kassenkredite um 2,02 Mrd. Euro bzw. 3,99 Prozent abgenommen. Dies wirft die Frage auf, ob es den Kommunen nunmehr (endlich) gelungen ist, bei den Kassenkrediten eine Trendwende einzuleiten?

Es erscheint vermutlich noch verfrüht, von einem einzigen Vorjahresvergleich auf eine Trendwende zu schließen. Ob die Kommunen es tatsächlich geschafft haben, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen. Sofern sich die positive Kassenkreditentwicklung fortsetzt, könnte sich das Jahr 2016 aber tatsächlich als das Jahr der Kassenkredit-Trendwende herausstellen.

Entwicklung der Kassenkredite in den Kern- und Extrahaushalten der Kommunen der Flächenländer zum 31.12. der Jahre 1991 bis 2016 (in Mrd. Euro)

Hinsichtlich der Trendwende-Frage ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Entwicklung der Kassenkreditschulden innerhalb der kommunalen Familie durchaus heterogen ist. So dürfte es auch im Jahr 2016 einige Kommunen gegeben haben, die weiter Kassenkredite aufgebaut haben. Es wird wichtig sein, auch in diesen Kommunen nachhaltig die Phase des Kassenkreditabbaus einzuleiten.

Weiterführende Informationen zu den kommunalen Kassenkrediten in Deutschland können Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über die nachfolgenden Links abrufen.

» Vorläufige Pro-Kopf-Schuldenstände der Kommunen der Flächenländer zum 31.12.2016,
    Blog-Eintrag vom 5. April 2017

    Autor: Andreas Burth

» Historische Entwicklung der kommunalen Kassenkredite seit 1960, Blog-Eintrag vom
    20. November 2016

    Autor: Andreas Burth

» Kommunale Kassenkredite, Blog-Eintrag vom 12. April 2016
    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger