Unterjährige Berichterstattung über den Haushaltsvollzug in Kommunen
26. Mai 2015 |
Autor: Andreas Burth
Die kommunalen Vertretungskörperschaften steuern ihre Finanzen häufig v.a. über den Jahreshaushalt. Neben den jährlichen
Haushaltsberatungen ist aber auch die unterjährige Haushaltssteuerung von großer Bedeutung. Um ihrer unterjährigen
Steuerungsverantwortung gerecht werden zu können, brauchen die ehrenamtlichen Mandatsträger regelmäßige Berichte über den
Haushaltsvollzug.
Der vorliegende Blog-Eintrag gibt einige kurze, grundlegende Empfehlungen zur Ausgestaltung dieser Form der
Finanzberichterstattung.
Allgemein sei an dieser Stelle angemerkt, dass unterjährige Berichte keinesfalls einen
Nachtragshaushalt ersetzen.
Nachtragshaushalte sind unabhängig von der unterjährigen Berichterstattung aufzustellen.
Zweitens sollten die Berichte nicht pauschal über alles berichten, sondern sich schwerpunktmäßig auf die Bereiche fokussieren, bei denen sich
im Haushaltsvollzug merkliche Plan-Ist-Abweichungen abzeichnen (wobei mit dem "Ist" das "voraussichtliche Ist" angesprochen
ist). Es bietet sich dabei an, dass die Mandatsträger vorab festlegen,
ab welcher Schwelle (z.B. plus/minus X Prozent oder plus/minus Y Euro) die Verwaltung einen Sachverhalt in den unterjährigen Bericht aufnehmen soll.
Typische Berichtsfelder der unterjährigen Berichterstattung können die Entwicklungen in folgenden Bereichen sein:
Neben der oben beschriebenen planmäßigen Berichterstattung steht es den Mandatsträgern frei, zusätzlich Sonderberichte
anzufordern. Gegenstand eines solchen Sonderberichts kann z.B. ein wichtiges Investitionsprojekt sein. Ebenso denkbar ist
die Anforderung eines Sonderberichts beispielsweise dann, wenn der Gemeindehaushalt stark von einem Gewerbesteuerzahler
abhängt und dieser Gewerbesteuerzahler in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten droht. Der Sonderbericht könnte in diesem
Fall u.a. die etwaigen finanziellen Auswirkungen einer Insolvenz auf den Gemeindehaushalt untersuchen. Ein weiteres Beispiel für einen
Sonderbericht ist ein Bericht, der interkommunale Vergleiche zu wichtigen Kennzahlen (z.B. Schuldenstand, Haushaltssaldo,
Steuererträge,
Hebesätze) vornimmt, um den Mandatsträgern so die finanzielle Einordnung der eigenen Kommune zu erleichtern.
Auch die Auswirkungen von wichtigen Gesetzesänderungen (z.B. Änderung des Gesetzes über den
kommunalen Finanzausgleich) können Gegenstand
eines solchen Sonderberichts sein.