Urteil zur kommunalen Bettensteuer
3. Dezember 2012 |
Autor: Marc Gnädinger
Sofern in einer Kommune der
Ausgleich des
ordentlichen Ergebnisses regelmäßig nicht gelingt, herrscht unter dem Leitbild der
Generationengerechtigkeit per Definition ein
Konsolidierungsbedarf.
Eigenkapital wird vernichtet und die stete Aufgabenerfüllung ist gefährdet. In einer derartigen Situation sind Konsolidierungsideen gefragt. Eine, wenngleich i.d.R. volumenseitig eher kleinere Möglichkeit zur Generierung von Erträgen, liegt in der Erhebung/Einführung der Bettensteuer (auch City Tax, Kultur- oder Tourismusförderabgabe genannt).
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun zu dieser Steuer entschieden, dass Städte und Gemeinden Steuern nur auf privat
veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.