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Verfügungsmittel in den Haushalten der 13 Flächenländer
Verfügungsmittel in den Haushalten der 13 Flächenländer
8. Juli 2017 |
Autor: Andreas Burth
Ein politisch teilweise sehr kontrovers diskutiertes Thema sind die
Verfügungsmittel. Verfügungsmittel sind
Finanzmittel, die wichtigen Führungskräften der Verwaltung (im Falle der Länder z.B. Ministerpräsident, Minister, Staatssekretär)
zur Verfügung gestellt werden. Der vorliegende Beitrag vergleicht die in den Landeshaushalten
veranschlagten Verfügungsmittel für die 13 Flächenländer in Deutschland. Betrachtet werden die Jahre 2012 bis 2018. Die Daten
sind jeweils den
Gruppierungsübersichten
der Landeshaushalte entnommen worden (hier: Gruppe 529).
Die Verfügungsmittel sind nicht an einen spezifischen Zweck gebunden. Sie dürfen aber nur für dienstliche Belange verausgabt
werden, d.h. die Ausgabe muss notwendig sein, um Aufgaben des Landes (z.B. Repräsentation des Landes nach innen und außen)
erfüllen zu können. Für private Anlässe dürfen keine Verfügungsmittel verwendet werden. So können beispielsweise die
Bewirtungskosten für eine dienstliche Besprechung aus den Verfügungsmitteln geleistet werden (z.B. Besprechung des
Finanzministers des Landes A mit dem Finanzminister des Landes B). Für die Zwecke einer privaten Geburtstagsfeier wäre die
Verwendung von Verfügungsmitteln hingegen unzulässig.
Für die Inanspruchnahme der Verfügungsmittel gelten grundsätzlich die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Verfügungsmittel
sind wirtschaftlich und sparsam zu bewirtschaften. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist
unzulässig. Bei Verfügungsmitteln gilt i.d.R., dass sie nicht
deckungsfähig sind, nicht
übertragbar sind und die
Haushaltsansätze nicht überschritten werden dürfen.
Untenstehende Tabelle weist die in den Haushaltsplänen 2012 bis 2018 veranschlagten Verfügungsmittel der Flächenländer aus.
Zu beachten ist dabei, dass es sich in allen Jahren um Soll-Werte handelt. Die Soll-Werte der Haushaltsplanung können von
den Ist-Werten der Haushaltsrechnung abweichen.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass in einigen Ländern (gilt v.a. für Bayern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen) nur
sehr grob gerundete Zahlen über die Gruppierungsübersichten abrufbar sind (z.B. Rundung auf 100.000 Euro). Je kleiner der
gerundete (Original-)Wert ist, desto größer können die relativen Effekte einer groben Rundung sein. In einer 100.000er-Rundung
werden beispielsweise 50.000 Euro und 149.999 Euro gleichermaßen als 100.000 Euro dargestellt. Bitte beachten Sie dies bei der
Interpretation der Daten.
Es ist insbesondere dem Saarland, als kleinstem Flächenland, ist zu empfehlen, in der Gruppierungsübersicht auf eine andere
Rundung umzusteigen (z.B. auf 1.000 Euro). Die Rundung auf 100.000 Euro mindert die Aussagekraft und Vergleichbarkeit wertmäßig kleinerer Beträge.
Insgesamt haben die 13 Flächenländer für das aktuell laufende Haushaltsjahr 2017 Verfügungsmittel von 6.640.500 Euro budgetiert.
Die höchsten Verfügungsmittel hat 2017 das Land Baden-Württemberg veranschlagt (1.495.300 Euro). In den Vorjahren ist der
Höchstwert Bayern zuzurechnen. Die geringsten Verfügungsmittel hat für das Jahr 2017 Mecklenburg-Vorpommern angesetzt (86.300
Euro). Das Saarland verzeichnet mit 100.000 Euro den zweitniedrigsten Wert. Bis 2014 lagen die Verfügungsmittel im Saarland mit
400.000 Euro allerdings noch deutlich höher.
Auffällig ist in der Tabelle, dass die einwohnerstarken Länder (Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen) die höchsten
Verfügungsmittel veranschlagt haben. Demgegenüber haben die einwohnerschwachen Länder (z.B. Saarland, Mecklenburg-Vorpommern)
im Jahr 2017 nur vergleichsweise niedrige Verfügungsmittel angesetzt. Der Eindruck, dass ein Zusammenhang zwischen der
Einwohnerzahl und der absoluten Höhe der veranschlagten Verfügungsmittel bestehen könnte, wird durch Abbildung 1 bekräftigt.
Aufgrund dieses beobachteten Zusammenhangs erscheint es zweckmäßig, zusätzlich zum Vergleich der absoluten Werte in obiger
Tabelle auch die Pro-Kopf-Verfügungsmittel gegenüberzustellen. Ein solcher Pro-Kopf-Vergleich wird in Abbildung 2 für das
Jahr 2017 dargestellt.
In der Pro-Kopf-Betrachtung fallen die Verfügungsmittel in Sachsen-Anhalt (0,192 Euro je Einwohner) und Schleswig-Holstein
(0,186 Euro je Einwohner) am höchsten aus. Den geringsten Pro-Kopf-Wert verzeichnet Niedersachsen mit 0,021 Euro je Einwohner.
Der Flächenländer-Durchschnitt liegt bei 0,087 Euro je Einwohner.
Die zur Erstellung dieses Beitrags verwendeten Haushaltspläne der Länder können Sie auf HaushaltsSteuerung.de über nachfolgenden Link abrufen.
» Linksammlung zu den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen der Länder
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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