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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Verfügungsmittel in den Haushalten der 13 Flächenländer

Verfügungsmittel in den Haushalten der 13 Flächenländer
8. Juli 2017  |  Autor: Andreas Burth



Ein politisch teilweise sehr kontrovers diskutiertes Thema sind die Verfügungsmittel. Verfügungsmittel sind Finanzmittel, die wichtigen Führungskräften der Verwaltung (im Falle der Länder z.B. Ministerpräsident, Minister, Staatssekretär) zur Verfügung gestellt werden. Der vorliegende Beitrag vergleicht die in den Landeshaushalten veranschlagten Verfügungsmittel für die 13 Flächenländer in Deutschland. Betrachtet werden die Jahre 2012 bis 2018. Die Daten sind jeweils den Gruppierungsübersichten der Landeshaushalte entnommen worden (hier: Gruppe 529).

Die Verfügungsmittel sind nicht an einen spezifischen Zweck gebunden. Sie dürfen aber nur für dienstliche Belange verausgabt werden, d.h. die Ausgabe muss notwendig sein, um Aufgaben des Landes (z.B. Repräsentation des Landes nach innen und außen) erfüllen zu können. Für private Anlässe dürfen keine Verfügungsmittel verwendet werden. So können beispielsweise die Bewirtungskosten für eine dienstliche Besprechung aus den Verfügungsmitteln geleistet werden (z.B. Besprechung des Finanzministers des Landes A mit dem Finanzminister des Landes B). Für die Zwecke einer privaten Geburtstagsfeier wäre die Verwendung von Verfügungsmitteln hingegen unzulässig.

Für die Inanspruchnahme der Verfügungsmittel gelten grundsätzlich die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Verfügungsmittel sind wirtschaftlich und sparsam zu bewirtschaften. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist unzulässig. Bei Verfügungsmitteln gilt i.d.R., dass sie nicht deckungsfähig sind, nicht übertragbar sind und die Haushaltsansätze nicht überschritten werden dürfen.

Untenstehende Tabelle weist die in den Haushaltsplänen 2012 bis 2018 veranschlagten Verfügungsmittel der Flächenländer aus. Zu beachten ist dabei, dass es sich in allen Jahren um Soll-Werte handelt. Die Soll-Werte der Haushaltsplanung können von den Ist-Werten der Haushaltsrechnung abweichen.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass in einigen Ländern (gilt v.a. für Bayern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen) nur sehr grob gerundete Zahlen über die Gruppierungsübersichten abrufbar sind (z.B. Rundung auf 100.000 Euro). Je kleiner der gerundete (Original-)Wert ist, desto größer können die relativen Effekte einer groben Rundung sein. In einer 100.000er-Rundung werden beispielsweise 50.000 Euro und 149.999 Euro gleichermaßen als 100.000 Euro dargestellt. Bitte beachten Sie dies bei der Interpretation der Daten.

Es ist insbesondere dem Saarland, als kleinstem Flächenland, ist zu empfehlen, in der Gruppierungsübersicht auf eine andere Rundung umzusteigen (z.B. auf 1.000 Euro). Die Rundung auf 100.000 Euro mindert die Aussagekraft und Vergleichbarkeit wertmäßig kleinerer Beträge.

Insgesamt haben die 13 Flächenländer für das aktuell laufende Haushaltsjahr 2017 Verfügungsmittel von 6.640.500 Euro budgetiert. Die höchsten Verfügungsmittel hat 2017 das Land Baden-Württemberg veranschlagt (1.495.300 Euro). In den Vorjahren ist der Höchstwert Bayern zuzurechnen. Die geringsten Verfügungsmittel hat für das Jahr 2017 Mecklenburg-Vorpommern angesetzt (86.300 Euro). Das Saarland verzeichnet mit 100.000 Euro den zweitniedrigsten Wert. Bis 2014 lagen die Verfügungsmittel im Saarland mit 400.000 Euro allerdings noch deutlich höher.

Entwicklung der absoluten Höhe der in den Landeshaushalten der 13 Flächenländer veranschlagten Verfügungsmittel in den Jahren 2012 bis 2018

Auffällig ist in der Tabelle, dass die einwohnerstarken Länder (Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen) die höchsten Verfügungsmittel veranschlagt haben. Demgegenüber haben die einwohnerschwachen Länder (z.B. Saarland, Mecklenburg-Vorpommern) im Jahr 2017 nur vergleichsweise niedrige Verfügungsmittel angesetzt. Der Eindruck, dass ein Zusammenhang zwischen der Einwohnerzahl und der absoluten Höhe der veranschlagten Verfügungsmittel bestehen könnte, wird durch Abbildung 1 bekräftigt.

Veranschlagte Verfügungsmittel 2017 und Einwohnerzahl zum 31.12.2015 für die 13 Flächenländer

Aufgrund dieses beobachteten Zusammenhangs erscheint es zweckmäßig, zusätzlich zum Vergleich der absoluten Werte in obiger Tabelle auch die Pro-Kopf-Verfügungsmittel gegenüberzustellen. Ein solcher Pro-Kopf-Vergleich wird in Abbildung 2 für das Jahr 2017 dargestellt.

In der Pro-Kopf-Betrachtung fallen die Verfügungsmittel in Sachsen-Anhalt (0,192 Euro je Einwohner) und Schleswig-Holstein (0,186 Euro je Einwohner) am höchsten aus. Den geringsten Pro-Kopf-Wert verzeichnet Niedersachsen mit 0,021 Euro je Einwohner. Der Flächenländer-Durchschnitt liegt bei 0,087 Euro je Einwohner.

Pro-Kopf-Vergleich über die im Haushaltsjahr 2017 veranschlagten Verfügungsmittel der 13 Flächenländer (in Euro je Einwohner)

Die zur Erstellung dieses Beitrags verwendeten Haushaltspläne der Länder können Sie auf HaushaltsSteuerung.de über nachfolgenden Link abrufen.

» Linksammlung zu den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen der Länder
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger