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Vergleich der Pro-Kopf-Schulden der kreisangehörigen NRW-Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern
Vergleich der Pro-Kopf-Schulden der kreisangehörigen NRW-Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern
6. April 2016 |
Autor: Andreas Burth
In einem Blog-Eintrag auf HaushaltsSteuerung.de sind jüngst die Schulden der 103 kreisfreien Städte der Flächenländer auf
vergleichender Grundlage untersucht worden (siehe Links). Die kreisfreien Städte sind i.d.R. durch eine (für das jeweilige
Bundesland) sehr hohe Einwohnerzahl geprägt. Aus diesem Grund sind sie auch für finanzwirtschaftliche Analysen von besonderer Relevanz.
» Kassenkredite der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 24. März 2016
Autor: Andreas Burth
» Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte Deutschlands, Blog-Eintrag vom 30. März 2016
Autor: Andreas Burth
Neben dem kreisfreien Raum finden sich jedoch auch im kreisangehörigen Raum einige einwohnerkräftige Städte. Besonders hoch
ist die Fallzahl bevölkerungsstarker, kreisangehöriger Städte in Nordrhein-Westfalen (NRW). Zu den kreisangehörigen Städten
werden in statistischen Analysen auch die regionsangehörigen Städte (z.B. Stadt Aachen als Teil der Städteregion Aachen) gezählt. Vor diesem
Hintergrund zielt der vorliegende Beitrag darauf ab, die Schulden der 52 kreisangehörigen NRW-Städte mit mindestens 50.000
Einwohnern genauer zu untersuchen.
Datengrundlage der hier durchgeführten Untersuchung ist der Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung. Die Schuldendaten
beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2014 und werden in Euro je Einwohner berichtet. Für die Pro-Kopf-Berechnungen sind die
Bevölkerungszahlen zum 31.12.2014 auf Basis des Zensus 2011 genutzt worden. Der zugrunde liegende Datensatz ist im März 2016
publiziert worden. Einen Überblick über die verwendeten Kennzahlen finden Sie in Tabelle 1.
Neben den Schulden des
Kernhaushalts werden auch die Schulden der
Auslagerungen
(Eigenbetriebe und rechtlich selbstständige
Unternehmen) einbezogen. Die Ausgliederung von Aufgaben (und damit häufig auch von Schulden) ist unter einwohnerkräftigeren
Kommunen tendenziell stärker verbreitet als unter einwohnerschwächeren Kommunen. Durch die Berücksichtigung ausgelagerter
Schulden wird die interkommunale Vergleichbarkeit von Kommunen mit unterschiedlichem Auslagerungsgrad erhöht.
Im Falle der Stadt Pulheim sind keine Daten zu den Schulden der rechtlich selbstständigen Unternehmen verfügbar. Die
Kreditschulden der Eigenbetriebe liegen zum 31.12.2014 bei 0 Euro je Einwohner. Aufgrund der Datenlücke wird für Pulheim
bei den ausgelagerten Schulden "k.A." (für "keine Angabe") angezeigt. Aussagen zur Frage nach den höchsten bzw. niedrigsten
Pro-Kopf-Schulden (inkl. ausgelagerter Schulden) werden hier unter Ausblendung der Stadt Pulheim getroffen. Bei
Kernhaushaltsvergleichen kann Pulheim indes in die Vergleiche einbezogen werden.
Die höchsten Gesamtschulden (d.h. Schulden in Kernhaushalt und Auslagerungen) hat zum 31.12.2014 die Stadt Herford mit 9.912
Euro je Einwohner. Die zweithöchste Verschuldung hat sich die Stadt Herten (8.172 Euro je Einwohner) aufgebürdet. Die Stadt,
die sich am dritthöchsten verschuldet hat, ist die Stadt Witten mit 7.659 Euro je Einwohner.
Am geringsten verschuldet sind Langenfeld (Rheinland) mit 263 Euro je Einwohner und Ibbenbüren mit 475 Euro je Einwohner. Die
Stadt Langenfeld (Rheinland) ist im Kernhaushalt sogar komplett
schuldenfrei. Sehr interessant ist auch der Fall der Stadt
Ibbenbüren. Bei Ibbenbüren handelt es sich um eine steuerschwache Stadt (siehe unten: erster Link), die dennoch kaum Schulden
hat. Hieran wird deutlich, dass Städte mit schwierigen Rahmenbedingungen trotzdem eine geringe Verschuldung aufweisen können.
Dies gilt analog auch für schwierige Rahmenbedingungen in anderen Bereichen, wie z.B. soziale Probleme oder Bevölkerungsrückgänge
(siehe unten: zweiter und dritter Link).
» Kassenkreditfreie Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit geringer Steuereinnahmekraft, Blog-Eintrag vom 6. September 2015
Autor: Andreas Burth
» Kreisangehörige NRW-Gemeinden ohne Kassenkredite trotz schwieriger Rahmenbedingungen im Sozialbereich, Blog-Eintrag vom 8. September 2015
Autor: Andreas Burth
» Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ohne Kassenkredite trotz eines starken Bevölkerungsrückgangs, Blog-Eintrag vom 11. September 2015
Autor: Andreas Burth
Der Bestand der
Kassenkredite
ist ein häufig verwendeter Indikator zur Beurteilung der Finanzsituation von Kommunen. Kassenkredite
dienen eigentlich der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit, weshalb ihr Bestand die meiste Zeit des Jahres eigentlich bei
0,00 Euro liegen müsste. Jede andere Verwendung (insbesondere zur dauerhaften Finanzierung von laufenden Haushaltsdefiziten) stellt
per Definition eine Zweckentfremdung dar. In einigen Kommunen werden Kassenkredite dennoch zur dauerhaften Defizitfinanzierung
zweckentfremdet. Dies ist u.a. deshalb besonders problematisch, da Kassenkredite im Gegensatz zu
Investitionskrediten
nicht durch Vermögenswerte gedeckt sind, sondern für konsumtive Zwecke verausgabt werden. Die in Form von dauerhaften Kassenkrediten
angesammelten Lasten werden demnach nachrückenden Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen Generationen aus der Verschuldung
(z.B. in Form investiv geschaffener Vermögenswerte) ein Vorteil erwächst.
Je höher das dauerhafte Kassenkreditniveau ausfällt, desto größer ist das Ausmaß, zu dem die betreffende Kommune
in der Vergangenheit über ihre Verhältnisse gelebt hat. Von hohen Kassenkreditschulden kann ab 500 Euro je Einwohner gesprochen
werden. Ab 1.000 Euro je Einwohner liegt bereits ein sehr hohes Kassenkreditniveau vor.
Sehr hohe Kassenkreditschulden von mindestens 1.000 Euro je Einwohner finden sich in insgesamt 21 der 52 hier untersuchten Städte:
Herten (4.729 Euro je Einwohner), Witten (3.240 Euro je Einwohner), Dorsten (2.809 Euro je Einwohner), Recklinghausen (2.687 Euro
je Einwohner), Castrop-Rauxel (2.647 Euro je Einwohner), Gladbeck (2.639 Euro je Einwohner), Hattingen (2.459 Euro je Einwohner),
Moers (2.409 Euro je Einwohner), Marl (2.362 Euro je Einwohner), Siegen (2.217 Euro je Einwohner), Lünen (2.066 Euro je Einwohner),
Stolberg (Rheinland) (1.965 Euro je Einwohner), Arnsberg (1.776 Euro je Einwohner), Eschweiler (1.561 Euro je Einwohner), Düren
(1.473 Euro je Einwohner), Velbert (1.302 Euro je Einwohner), Aachen (1.301 Euro je Einwohner), Kerpen (1.140 Euro je Einwohner),
Menden (Sauerland) (1.047 Euro je Einwohner), Unna (1.032 Euro je Einwohner) und Herford (1.008 Euro je Einwohner).
Insbesondere in Herten und Witten scheint das Leben über die eigenen Verhältnisse bereits enorme Ausmaße angenommen zu haben. Die
Städte mit hohen Kassenkreditschulden sind gefordert, ihre Kassenkreditbestände schrittweise wieder auf 0,00 Euro zurückzuführen. Auf der
Suche nach Konsolidierungsideen kann auch ein Blick in die Haushaltssicherungskonzepte anderer Kommunen helfen. Eine Linksammlung
zu Beispielen solcher Haushaltssicherungskonzepte finden Sie auf der unten verlinken Seite.
» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Auch unter den großen, kreisangehörigen Städten gibt es allerdings einzelne NRW-Städte, die zum 31.12.2014 ohne Kassenkredite
auskommen. Insgesamt ist dies für folgende elf Städte zu beobachten: Bocholt, Frechen, Gütersloh, Hürth, Ibbenbüren, Langenfeld
(Rheinland), Lippstadt, Paderborn, Pulheim, Ratingen und Rheine.
Eine interessante Frage ist auch, wie groß die Spannweite der ausgelagerten Schulden ausfällt. Bei den hier betrachteten Städten
reicht die Spannweite von 0,1 Prozent in Hattingen bis 100 Prozent in Langenfeld (Rheinland). In 20 Städten liegt der Anteil der
ausgelagerten Schulden an den Gesamtschulden überhalb und in 31 Städten unterhalb der 50-Prozent-Schwelle
(aus Gründen der Datenverfügbarkeit jeweils ohne die Stadt Pulheim).
Der vorliegende Beitrag hat die Schulden kreisangehöriger Städte zum Gegenstand. Zu beachten ist, dass die Schulden der Kreise
nicht einbezogen worden sind. Die Einwohner der hier untersuchten Städte haben demnach nicht nur auf städtischer Ebene, sondern
zusätzlich auch auf Kreisebene kommunale Schulden, die sie zu tragen haben. Die Pro-Kopf-Kommunalschulden im kreisangehörigen Raum ergeben sich in diesem Sinne,
indem zu den städtischen Schulden noch die Kreisschulden hinzu gerechnet werden.
Weitere Finanzanalysen zu den Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachstehende Seiten abrufbar.
» Verschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Kassenkreditschulden der steuerstärksten kreisangehörigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Blog-Eintrag vom 12. Oktober 2015
Autor: Andreas Burth
» Pro-Kopf-Schulden der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Größenklassen-Vergleich, Blog-Eintrag vom 21. Juli 2015
Autor: Andreas Burth
» Pro-Kopf-Kassenkredite 2010 bis 2013 in den 48 kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich, Blog-Eintrag vom 10. Juli 2015
Autor: Andreas Burth
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