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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Vergleich der Pro-Kopf-Schulden der kreisangehörigen NRW-Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern

Vergleich der Pro-Kopf-Schulden der kreisangehörigen NRW-Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern
6. April 2016  |  Autor: Andreas Burth



In einem Blog-Eintrag auf HaushaltsSteuerung.de sind jüngst die Schulden der 103 kreisfreien Städte der Flächenländer auf vergleichender Grundlage untersucht worden (siehe Links). Die kreisfreien Städte sind i.d.R. durch eine (für das jeweilige Bundesland) sehr hohe Einwohnerzahl geprägt. Aus diesem Grund sind sie auch für finanzwirtschaftliche Analysen von besonderer Relevanz.

» Kassenkredite der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 24. März 2016
    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte Deutschlands, Blog-Eintrag vom
    30. März 2016

    Autor: Andreas Burth

Neben dem kreisfreien Raum finden sich jedoch auch im kreisangehörigen Raum einige einwohnerkräftige Städte. Besonders hoch ist die Fallzahl bevölkerungsstarker, kreisangehöriger Städte in Nordrhein-Westfalen (NRW). Zu den kreisangehörigen Städten werden in statistischen Analysen auch die regionsangehörigen Städte (z.B. Stadt Aachen als Teil der Städteregion Aachen) gezählt. Vor diesem Hintergrund zielt der vorliegende Beitrag darauf ab, die Schulden der 52 kreisangehörigen NRW-Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern genauer zu untersuchen.

Datengrundlage der hier durchgeführten Untersuchung ist der Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung. Die Schuldendaten beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2014 und werden in Euro je Einwohner berichtet. Für die Pro-Kopf-Berechnungen sind die Bevölkerungszahlen zum 31.12.2014 auf Basis des Zensus 2011 genutzt worden. Der zugrunde liegende Datensatz ist im März 2016 publiziert worden. Einen Überblick über die verwendeten Kennzahlen finden Sie in Tabelle 1.

Neben den Schulden des Kernhaushalts werden auch die Schulden der Auslagerungen (Eigenbetriebe und rechtlich selbstständige Unternehmen) einbezogen. Die Ausgliederung von Aufgaben (und damit häufig auch von Schulden) ist unter einwohnerkräftigeren Kommunen tendenziell stärker verbreitet als unter einwohnerschwächeren Kommunen. Durch die Berücksichtigung ausgelagerter Schulden wird die interkommunale Vergleichbarkeit von Kommunen mit unterschiedlichem Auslagerungsgrad erhöht.

Im Falle der Stadt Pulheim sind keine Daten zu den Schulden der rechtlich selbstständigen Unternehmen verfügbar. Die Kreditschulden der Eigenbetriebe liegen zum 31.12.2014 bei 0 Euro je Einwohner. Aufgrund der Datenlücke wird für Pulheim bei den ausgelagerten Schulden "k.A." (für "keine Angabe") angezeigt. Aussagen zur Frage nach den höchsten bzw. niedrigsten Pro-Kopf-Schulden (inkl. ausgelagerter Schulden) werden hier unter Ausblendung der Stadt Pulheim getroffen. Bei Kernhaushaltsvergleichen kann Pulheim indes in die Vergleiche einbezogen werden.

NRW-Kommunalfinanzen: Erläuterung der verwendeten Indikatoren (z.B. Kassenkredite, kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Investitionskredite)

Die höchsten Gesamtschulden (d.h. Schulden in Kernhaushalt und Auslagerungen) hat zum 31.12.2014 die Stadt Herford mit 9.912 Euro je Einwohner. Die zweithöchste Verschuldung hat sich die Stadt Herten (8.172 Euro je Einwohner) aufgebürdet. Die Stadt, die sich am dritthöchsten verschuldet hat, ist die Stadt Witten mit 7.659 Euro je Einwohner.

Am geringsten verschuldet sind Langenfeld (Rheinland) mit 263 Euro je Einwohner und Ibbenbüren mit 475 Euro je Einwohner. Die Stadt Langenfeld (Rheinland) ist im Kernhaushalt sogar komplett schuldenfrei. Sehr interessant ist auch der Fall der Stadt Ibbenbüren. Bei Ibbenbüren handelt es sich um eine steuerschwache Stadt (siehe unten: erster Link), die dennoch kaum Schulden hat. Hieran wird deutlich, dass Städte mit schwierigen Rahmenbedingungen trotzdem eine geringe Verschuldung aufweisen können. Dies gilt analog auch für schwierige Rahmenbedingungen in anderen Bereichen, wie z.B. soziale Probleme oder Bevölkerungsrückgänge (siehe unten: zweiter und dritter Link).

» Kassenkreditfreie Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit geringer
    Steuereinnahmekraft, Blog-Eintrag vom 6. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kreisangehörige NRW-Gemeinden ohne Kassenkredite trotz schwieriger
    Rahmenbedingungen im Sozialbereich, Blog-Eintrag vom 8. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ohne Kassenkredite trotz eines starken
    Bevölkerungsrückgangs, Blog-Eintrag vom 11. September 2015

    Autor: Andreas Burth

Der Bestand der Kassenkredite ist ein häufig verwendeter Indikator zur Beurteilung der Finanzsituation von Kommunen. Kassenkredite dienen eigentlich der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit, weshalb ihr Bestand die meiste Zeit des Jahres eigentlich bei 0,00 Euro liegen müsste. Jede andere Verwendung (insbesondere zur dauerhaften Finanzierung von laufenden Haushaltsdefiziten) stellt per Definition eine Zweckentfremdung dar. In einigen Kommunen werden Kassenkredite dennoch zur dauerhaften Defizitfinanzierung zweckentfremdet. Dies ist u.a. deshalb besonders problematisch, da Kassenkredite im Gegensatz zu Investitionskrediten nicht durch Vermögenswerte gedeckt sind, sondern für konsumtive Zwecke verausgabt werden. Die in Form von dauerhaften Kassenkrediten angesammelten Lasten werden demnach nachrückenden Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen Generationen aus der Verschuldung (z.B. in Form investiv geschaffener Vermögenswerte) ein Vorteil erwächst.

Je höher das dauerhafte Kassenkreditniveau ausfällt, desto größer ist das Ausmaß, zu dem die betreffende Kommune in der Vergangenheit über ihre Verhältnisse gelebt hat. Von hohen Kassenkreditschulden kann ab 500 Euro je Einwohner gesprochen werden. Ab 1.000 Euro je Einwohner liegt bereits ein sehr hohes Kassenkreditniveau vor.

Sehr hohe Kassenkreditschulden von mindestens 1.000 Euro je Einwohner finden sich in insgesamt 21 der 52 hier untersuchten Städte: Herten (4.729 Euro je Einwohner), Witten (3.240 Euro je Einwohner), Dorsten (2.809 Euro je Einwohner), Recklinghausen (2.687 Euro je Einwohner), Castrop-Rauxel (2.647 Euro je Einwohner), Gladbeck (2.639 Euro je Einwohner), Hattingen (2.459 Euro je Einwohner), Moers (2.409 Euro je Einwohner), Marl (2.362 Euro je Einwohner), Siegen (2.217 Euro je Einwohner), Lünen (2.066 Euro je Einwohner), Stolberg (Rheinland) (1.965 Euro je Einwohner), Arnsberg (1.776 Euro je Einwohner), Eschweiler (1.561 Euro je Einwohner), Düren (1.473 Euro je Einwohner), Velbert (1.302 Euro je Einwohner), Aachen (1.301 Euro je Einwohner), Kerpen (1.140 Euro je Einwohner), Menden (Sauerland) (1.047 Euro je Einwohner), Unna (1.032 Euro je Einwohner) und Herford (1.008 Euro je Einwohner).

Insbesondere in Herten und Witten scheint das Leben über die eigenen Verhältnisse bereits enorme Ausmaße angenommen zu haben. Die Städte mit hohen Kassenkreditschulden sind gefordert, ihre Kassenkreditbestände schrittweise wieder auf 0,00 Euro zurückzuführen. Auf der Suche nach Konsolidierungsideen kann auch ein Blick in die Haushaltssicherungskonzepte anderer Kommunen helfen. Eine Linksammlung zu Beispielen solcher Haushaltssicherungskonzepte finden Sie auf der unten verlinken Seite.

» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Auch unter den großen, kreisangehörigen Städten gibt es allerdings einzelne NRW-Städte, die zum 31.12.2014 ohne Kassenkredite auskommen. Insgesamt ist dies für folgende elf Städte zu beobachten: Bocholt, Frechen, Gütersloh, Hürth, Ibbenbüren, Langenfeld (Rheinland), Lippstadt, Paderborn, Pulheim, Ratingen und Rheine.

Eine interessante Frage ist auch, wie groß die Spannweite der ausgelagerten Schulden ausfällt. Bei den hier betrachteten Städten reicht die Spannweite von 0,1 Prozent in Hattingen bis 100 Prozent in Langenfeld (Rheinland). In 20 Städten liegt der Anteil der ausgelagerten Schulden an den Gesamtschulden überhalb und in 31 Städten unterhalb der 50-Prozent-Schwelle (aus Gründen der Datenverfügbarkeit jeweils ohne die Stadt Pulheim).

NRW-Kommunalfinanzen: Pro-Kopf-Schulden (inkl. Kassenkredite) in den Kernhaushalten und Auslagerungen der 52 kreisangehörigen Städte in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 50.000 Einwohnern zum 31.12.2014

Der vorliegende Beitrag hat die Schulden kreisangehöriger Städte zum Gegenstand. Zu beachten ist, dass die Schulden der Kreise nicht einbezogen worden sind. Die Einwohner der hier untersuchten Städte haben demnach nicht nur auf städtischer Ebene, sondern zusätzlich auch auf Kreisebene kommunale Schulden, die sie zu tragen haben. Die Pro-Kopf-Kommunalschulden im kreisangehörigen Raum ergeben sich in diesem Sinne, indem zu den städtischen Schulden noch die Kreisschulden hinzu gerechnet werden.

Weitere Finanzanalysen zu den Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachstehende Seiten abrufbar.

» Verschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Kassenkreditschulden der steuerstärksten kreisangehörigen Gemeinden in
    Nordrhein-Westfalen, Blog-Eintrag vom 12. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Schulden der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im
    Größenklassen-Vergleich, Blog-Eintrag vom 21. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Kassenkredite 2010 bis 2013 in den 48 kreisangehörigen
    Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich, Blog-Eintrag vom
    10. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth





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