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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Verteilung der Netto-Steuereinnahmen der 426 Städte und Gemeinden in Hessen 2014 nach Einwohnergrößenklassen

Verteilung der Netto-Steuereinnahmen der 426 Städte und Gemeinden in Hessen 2014 nach Einwohnergrößenklassen
7. August 2015  |  Autor: Andreas Burth



Die Kommunen des Landes Hessen zählen zu den steuerkräftigsten in Deutschland. In Ländervergleichen zu den kommunalen Netto-Steuereinnahmen findet sich Hessen (neben Baden-Württemberg und Bayern) regelmäßig auf den Spitzenpositionen wider. 2014 erwirtschafteten die hessischen Kommunen Netto-Steuereinnahmen in Höhe von 8,17 Mrd. Euro bzw. 1.347 Euro je Einwohner (bei 6.064.595 Einwohnern zum 30.6.2014).

» Kommunale Steuereinnahmen 2014 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 20. Mai 2015
    Autor: Andreas Burth

Dieser Befund wirft zugleich aber auch die Frage auf, inwieweit die Netto-Steuereinnahmen gleichmäßig über die kommunale Familie Hessens verteilt sind. Der vorliegende Blog-Eintrag untersucht vor diesem Hintergrund die Verteilung der Netto-Steuereinnahmen auf die fünf kreisfreien Städte und die 421 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Hessen. Aus Vergleichbarkeitsgründen wird dabei nach Kommunaltypen und Einwohnergrößenklassen differenziert.

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Kreisfreie Städte
- Sonderstatusstädte (kreisangehörige Städte ab 50.000 Einwohnern)
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 20.000 bis 49.999 Einwohnern
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 10.000 bis 19.999 Einwohnern
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 5.000 bis 9.999 Einwohnern
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit bis zu 4.999 Einwohnern
- Fazit
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Quelle der folgenden Untersuchungen sind Daten des Hessischen Statistischen Landesamtes, die auf der Vierteljährlichen Statistik über die Kassenergebnisse der Gemeinden/Gemeindeverbände basieren. Die Statistik enthält Informationen zu den Einwohnerzahlen zum 30.6.2014 (nach den Ergebnissen der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf der Basis des Zensus 2011) und zu den Netto-Steuereinnahmen 2014 (in absoluter Höhe und in Euro je Einwohner). Die Netto-Steuereinnahmen sind dabei die Gesamtsteuereinnahmen der Städte und Gemeinden abzüglich der
Gewerbesteuerumlage.



Kreisfreie Städte

Die Gruppe der kreisfreien Städte hat die im Durchschnitt höchsten Netto-Steuereinnahmen je Einwohner. Keine Stadt liegt unter dem Niveau von 1.000 Euro je Einwohner. In ihrer Summe erreichen die Netto-Steuereinnahmen der fünf Städte ein Niveau von 3,29 Mrd. Euro bzw. 2.274 Euro je Einwohner. Die kreisfreien Städte vereinigen insgesamt 1.447.276 Einwohner auf sich. Dies entspricht einem Anteil von 23,86 Prozent an der Gesamteinwohnerzahl Hessens (6.064.595). Der Anteil der Netto-Steuereinnahmen am hessischen Gesamtwert liegt bei 40,30 Prozent.

Die Stadt Offenbach am Main hat mit 1.091 Euro je Einwohner das geringste Niveau der fünf kreisfreien Städte. Kassel erreicht ein Niveau von 1.317 Euro je Einwohner. Darmstadt kommt auf 1.650 Euro je Einwohner. Die Landeshauptstadt Wiesbaden generiert Netto-Steuereinnahmen von 1.656 Euro je Einwohner.

Spitzenreiter ist mit deutlichem großem Abstand die Stadt Frankfurt am Main mit Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen in Höhe von 3.107 Euro je Einwohner. Frankfurt am Main ist zugleich die einwohnerstärkste Stadt Hessens (709.395 Einwohner). Die Stadt hat rund 2,6 mal mehr Einwohner als die zweigrößte Stadt (Wiesbaden mit 274.140 Einwohnern). Insgesamt entfallen Netto-Steuereinnahmen in Höhe von 2,20 Mrd. Euro auf Frankfurt am Main. Das sind 26,98 Prozent des hessischen Gesamtwerts von 8,17 Mrd. Euro, obwohl nur 11,70 Prozent der Einwohner Hessens in Frankfurt am Main wohnen. Die Zahlen machen deutlich, wie stark die hohen kommunalen Netto-Steuereinnahmen Hessens an den Netto-Steuereinnahmen dieser Stadt hängen.

Streuung der Höhe der Netto-Steuereinnahmen je Einwohner im Jahr 2014 in den fünf kreisfreien Städten in Hessen (in Fallzahl Städte im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen)



Sonderstatusstädte (kreisangehörige Städte ab 50.000 Einwohnern)

Die sieben Sonderstatusstädte in Hessen sind gemäß § 4a Hessische Gemeindeordnung kreisangehörige Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern. Konkret handelt es sich bei den sieben Sonderstatusstädten um die Städte Bad Homburg, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar. Sonderstatusstädte nehmen einzelne Aufgaben der Kreisebene auf ihrem Hoheitsgebiet wahr (z.B. einzelne Schulträgeraufgaben und insbesondere die Jugendhilfe), d.h. ihr Aufgabenportfolio ist größer als das einer "normalen" kreisangehörigen Stadt/Gemeinde, jedoch kleiner als das einer kreisfreien Stadt.

Die Summe der sieben Sonderstatusstädte erzielt 2014 Netto-Steuereinnahmen von 651,6 Mio. Euro bzw. 1.378 Euro je Einwohner. Das Pro-Kopf-Niveau liegt damit merklich unter dem der kreisfreien Städte. Die Netto-Steuereinnahmen der Sonderstatusstädte entsprechen 7,98 Prozent der gesamten Netto-Steuereinnahmen der hessischen Kommunen. Die Einwohner der Sonderstatusstädte (472.930) machen zugleich 7,80 Prozent der gesamten Einwohner Hessens aus.

Die niedrigsten Netto-Steuereinnahmen hat die Stadt Gießen mit 1.092 Euro je Einwohner. Das mit Abstand höchste Niveau ist in Bad Homburg vor der Höhe anzutreffen (2.322 Euro je Einwohner). Dazwischen rangieren in absteigender Reihenfolge: Marburg (1.496 Euro je Einwohner), Hanau (1.333 Euro je Einwohner), Rüsselsheim (1.263 Euro je Einwohner), Wetzlar (1.177 Euro je Einwohner) und Fulda (1.161 Euro je Einwohner).

Streuung der Höhe der Netto-Steuereinnahmen je Einwohner im Jahr 2014 in den sieben Sonderstatusstädte in Hessen (in Fallzahl Städte im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen)



Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 20.000 bis 49.999 Einwohnern

Die insgesamt 46 kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit 20.000 bis 49.999 Einwohnern generieren in ihrer Summe Netto-Steuereinnahmen von 1,69 Mrd. Euro bzw. 1.314 Euro je Einwohner. Der Anteil an den Netto-Steuereinnahmen aller hessischen Kommunen liegt bei 20,69 Prozent. Auf die Städte und Gemeinden in der Größenklasse "20.000 bis 49.999 Einwohnern" entfallen mit 1.285.521 Einwohnern 21,20 Prozent der Einwohner Hessens.

Die Spannweite in den Netto-Steuereinnahmen reicht von 853 Euro je Einwohner in Riedstadt bis 5.364 Euro je Einwohner in Eschborn. Der Wert in Eschborn entspricht zugleich dem höchsten Pro-Kopf-Niveau in Hessen im Jahr 2014. Die 20.846 Einwohner Eschborns machen zum Stichtag 30.6.2014 0,34 Prozent der Einwohner Hessens aus. Der Eschborner Anteil an den gesamten Netto-Steuereinnahmen der Kommunen in Hessen liegt demgegenüber bei 1,37 Prozent.

Ebenfalls über dem Niveau von 2.000 Euro je Einwohner liegen Baunatal mit 2.945 Euro je Einwohner und Neu-Isenburg mit 2.036 Euro je Einwohner. Die meisten Städte und Gemeinden (17 von 46) liegen im Bereich "1.000 bis 1.099 Euro je Einwohner" (bei einem Medianwert von 1.076,50 Euro je Einwohner).

Streuung der Höhe der Netto-Steuereinnahmen je Einwohner im Jahr 2014 in den 46 kreisangehörigen Städten und Gemeinden in der Einwohnergrößenklasse '20.000 bis 49.999 Einwohner' in Hessen (in Fallzahl Städte/Gemeinden im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen)



Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 10.000 bis 19.999 Einwohnern

Insgesamt gibt es 106 kreisangehörige Städte und Gemeinden in Hessen, die mindestens 10.000, aber weniger als 20.000 Einwohner haben. Die hier untersuchte Einwohnergrößenklasse entspricht mit 1.448.405 Einwohnern 23,88 Prozent der Einwohner Hessens. In ihrer Gesamtheit liegen die Netto-Steuereinnahmen bei 1,39 Mrd. Euro bzw. 960 Euro je Einwohner. Der Anteil an den kommunalen Netto-Steuereinnahmen Hessens liegt bei 17,02 Prozent.

Den Höchstwert der Netto-Steuereinnahmen erreicht Schwalbach am Taunus mit 3.413 Euro je Einwohner. Über der Schwelle von 2.000 Euro je Einwohner liegt auch Kronberg am Taunus mit 2.388 Euro je Einwohner. Die einzige Stadt dieser Größenklasse unter 600 Euro je Einwohner ist die Stadt Hadamar mit 580 Euro je Einwohner. Die höchste Fallzahl (33 von 106) findet sich im Bereich "800 bis 899 Euro je Einwohner". Der Median dieser Einwohnergrößenklasse liegt mit 883 Euro je Einwohner ebenfalls in diesem Bereich.

Streuung der Höhe der Netto-Steuereinnahmen je Einwohner im Jahr 2014 in den 106 kreisangehörigen Städten und Gemeinden in der Einwohnergrößenklasse '10.000 bis 19.999 Einwohner' in Hessen (in Fallzahl Städte/Gemeinden im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen)



Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 5.000 bis 9.999 Einwohnern

In der Größenklasse "5.000 bis 9.999 Einwohner" gibt es in Hessen 138 Städte und Gemeinden mit insgesamt 990.404 Einwohnern. Zusammen liegen ihre Netto-Steuereinnahmen 2014 bei 842,2 Mio. Euro bzw. 850 Euro je Einwohner. Bei einem Anteil von 16,33 Prozent der Einwohner Hessens macht diese Einwohnergrößenklasse 10,31 Prozent der kommunalen Netto-Steuereinnahmen Hessens aus.

Die voluminösesten Netto-Steuereinnahmen dieser Größenklasse hat Biebergemünd mit 3.086 Euro je Einwohner. Über der 2.000-Euro-Grenze liegen auch Heringen (Werra) (2.356 Euro je Einwohner), Sulzbach (Taunus) (2.226 Euro je Einwohner), Dietzhölztal (2.024 Euro je Einwohner) und Allendorf (Eder) (2.005 Euro je Einwohner). Mit 499 Euro je Einwohner ist die Gemeinde Ludwigsau die einzige Gemeinde dieser Größenklassen, die unter dem Niveau von 500 Euro je Einwohner liegt. Im Bereich "700 bis 799 Euro je Einwohner" findet sich mit 40 von 138 Städten und Gemeinden die höchste Fallzahl an Städten und Gemeinden in der untersuchten Einwohnergrößenklasse. Der Medianwert ist 750 Euro je Einwohner.

Streuung der Höhe der Netto-Steuereinnahmen je Einwohner im Jahr 2014 in den 138 kreisangehörigen Städten und Gemeinden in der Einwohnergrößenklasse '5.000 bis 9.999 Einwohner' in Hessen (in Fallzahl Städte/Gemeinden im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen)



Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit bis zu 4.999 Einwohnern

Die kleinste Einwohnergrößenklasse (bis 4.999 Einwohner) hat eine Fallzahl von 124 Städten und Gemeinden. Sie zählt zusammen 420.059 Einwohner, was einem Anteil von 6,93 Prozent an der gesamten Einwohnerzahl Hessens entspricht. Die Netto-Steuereinnahmen summieren sich 2014 auf 302,6 Mio. Euro bzw. 720 Euro je Einwohner. Dies ist das niedrigste Pro-Kopf-Niveau aller Größenklassen. Die Städte und Gemeinden mit bis zu 4.999 Einwohnern generieren damit lediglich 3,70 Prozent der gesamten Netto-Steuereinnahmen der Kommunen in Hessen.

Von den 124 Städten und Gemeinden liegen fünf unter dem Niveau von 500 Euro je Einwohner. Es sind dies Breitenbach am Herzberg (489 Euro je Einwohner), Nüsttal (484 Euro je Einwohner), Schwarzenborn (483 Euro je Einwohner), Ottrau (434 Euro je Einwohner) und Weißenborn (393 Euro je Einwohner). Der Spitzenwert findet sich in Groß-Bieberau mit 2.240 Euro je Einwohner. Auf Platz 2 folgt Philippsthal (Werra) mit 2.223 Euro je Einwohner. Mit 42 von 124 Städten und Gemeinden sammelt sich die größte Anzahl Kommunen dieser Größenklasse im Korridor "600 bis 699 Euro je Einwohner". Der Median liegt bei 654 Euro je Einwohner.

Streuung der Höhe der Netto-Steuereinnahmen je Einwohner im Jahr 2014 in den 124 kreisangehörigen Städten und Gemeinden in der Einwohnergrößenklasse 'bis 4.999 Einwohner' in Hessen (in Fallzahl Städte/Gemeinden im jeweiligen Korridor der Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen)



Fazit

Auch wenn in jeder Einwohnergrößenklasse einzelne Ausreißer als Ausnahmen von der Regel gelten können, so zeigt das oben analysierte Zahlenmaterial dennoch einen eindeutigen Trend: Je einwohnerstärker eine Stadt bzw. Gemeinde ist, desto höher sind die Netto-Steuereinnahmen je Einwohner. Es besteht bei den Netto-Steuereinnahmen damit eine beträchtliche Ungleichverteilung zwischen Ballungszentren und ländlichem Raum. Besonders deutlich wird das an Frankfurt am Main (und dessen unmittelbarem Umland), mit deren Wirtschaftsstärke auch die Wirtschaftskraft Hessens insgesamt "steht und fällt".

Die Unterschiede zwischen Ballungszentren und ländlichem Raum erklären sich u.a. dadurch, dass die Wirtschaftskraft in größeren Körperschaften tendenziell höher ist. Ein weiterer Grund ist eine Tendenz zu höheren
Realsteuerhebesätzen in den größeren Einheiten (v.a. bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer), wodurch diese auch höhere Steuereinnahmen generieren.

Einwohnerstärkere Städte und Gemeinden benötigen höhere Einnahmen, da sie zumeist auch ein breiteres Aufgabenportfolio wahrnehmen (z.B. Erfüllung zentralörtlicher Funktionen). Aber auch die kleineren Kommunen müssen bestimmte Leistungen erbringen. Zu deren Finanzierung benötigen sie entsprechende Einnahmen. Gerade die Städte und Gemeinden mit niedrigen Netto-Steuereinnahmen können ihre Aufgabenwahrnehmung nicht allein aus Steuermitteln finanzieren. Sie benötigen insbesondere aus dem Kommunalen Finanzausgleich ergänzende Zuweisungen. Steuerkräftigere Kommunen erhalten weniger Geld aus diesem Topf (und sie zahlen mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich in Form der Solidaritätsumlage auch mehr ein). Der kommunale Finanzausgleich gleicht das Einnahmeniveau der Kommunen damit teilweise an.

Aktuell wird der kommunale Finanzausgleich in Hessen unter dem Stichwort "KFA2016" grundlegend reformiert (weitere Informationen unter folgendem Link). Er ist derzeit auch Gegenstand zahlreicher Diskussionen. Inwieweit der neue Finanzausgleich den individuellen Finanzbedarf der einzelnen Städte und Gemeinden zielgenau befriedigt, lässt sich an dieser Stelle indes nicht beantworten.

» Kommunaler Finanzausgleich 2016 (KFA2016)
    Hrsg.: Hessisches Ministerium der Finanzen



Weitere Informationen

Weitere Analysen zu den hessischen Kommunalfinanzen finden Sie u.a. unter folgenden Links.

» Extremwerte bei der hessischen Kommunalverschuldung zum 31.12.2014, Blog-Eintrag
    vom 31. Juli 2015

    Autor: Marc Gnädinger

» Pro-Kopf-Schulden der Städte und Gemeinden in Hessen im Größenklassen-Vergleich,
    Blog-Eintrag vom 18. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

» Realsteuern 2014 in Hessen: Einzelgemeindlicher Vergleich von Aufkommen und
    Hebesätzen, Blog-Eintrag vom 3. Mai 2015

    Autor: Andreas Burth

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der sieben Sonderstatusstädte in Hessen im
    Vergleich, Blog-Eintrag vom 28. Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der fünf kreisfreien Städte in Hessen im Vergleich,
    Blog-Eintrag vom 24. Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich,
    Blog-Eintrag vom 16. Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

» Ranking zum Finanzierungsüberschuss/-defizit der 447 Kommunen in Hessen,
    Blog-Eintrag vom 4. September 2014

    Autor: Andreas Burth

» Ranking über die Pro-Kopf-Steuereinnahmen der 426 Städte und Gemeinden in Hessen,
    Blog-Eintrag vom 3. September 2014

    Autor: Andreas Burth

» Schulden-Ranking der 421 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Hessen,
    Blog-Eintrag vom 2. September 2014

    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger