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Wülfrath verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung
Wülfrath verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung
9. Oktober 2013 |
Autor: Marc Gnädinger
Im Deutschland-Trend der ARD wurde jüngst die Frage formuliert, welche Aufgaben der neuen Bundesregierung am
wichtigsten sein sollten. Aus Perspektive der Befragten wurde der
Schuldenabbau als die drängendste Aufgabe angesehen.
Im kommunalen Raum wird die mancherorts wachsende
Geldverschuldung zunehmend ebenfalls als Problem erkannt. Um diesem
Problem zu begegnen, haben einzelne Kommunen bereits aus Eigeninitiative Verschuldungsbegrenzungen in ihre
Hauptsatzung
aufgenommen. Andere Kommunen wie das baden-württembergische Hockenheim oder das nordrhein-westfälische Dorsten haben eigenständige
Nachhaltigkeitssatzungen aufgestellt.
» Deutschland Trend, September 2013
Hrsg.: DasErste.de
» Kommunale Schuldenbremsen und Verschuldungsverbote per Hauptsatzung, Blog-Eintrag vom 3. April 2012
Autor: Marc Gnädinger
» Hockenheim verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung, Blog-Eintrag vom 1. Mai 2012
Autor: Marc Gnädinger
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Dorsten, Blog-Eintrag vom 25. Januar 2013
Autor: Marc Gnädinger
Die Stadt Wülfrath ist nun diesem Beispiel gefolgt und hat eine eigene Nachhaltigkeitssatzung verabschiedet, die sich von
denen anderer Kommunen inhaltlich unterscheidet. Wülfrath gilt mit 21.040 Einwohnern Ende 2012 im statistischen Sinne bereits
als kleinere Mittelstadt. Geographisch liegt sie im nordrhein-westfälischen Landkreis Mettmann. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014
tritt in der Kommune besagte Nachhaltigkeitssatzung in Kraft. Im Vorbericht zum Entwurf des Haushaltsplanes für 2014 wird
deutlich, dass die verabschiedete Nachhaltigkeitssatzung Wirkungen auf die Haushaltswirtschaft entfaltet (siehe Seiten 7, 13, 25 und 27).
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Wülfrath in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.6.2013
Hrsg.: Stadt Wülfrath
» Haushaltsplan 2014 (Entwurf) der Stadt Wülfrath
Hrsg.: Stadt Wülfrath
Bereits in der Präambel der Satzung ist zu lesen, dass mit ihr ein Anstieg der städtischen Verschuldung verhindert werden soll.
Falls finanzielle Spielräume entstehen, so der Wortlaut, muss die Verschuldung zurückgefahren werden. Nach § 1 der Satzung soll
der Haushaltsplan künftighin (Finanzplanungszeitraum ab 2014) keine
Netto-Neuverschuldung enthalten. Ausnahmen (z.B. zur Umschuldung
oder bei wirtschaftlicher Vorteilhaftigkeit kreditfinanzierter Investitionen) sind lediglich für definierte Fälle vorgesehen (siehe
§§ 1 und 2 der Satzung).
Interessant an der Nachhaltigkeitssatzung von Wülfrath ist die "doppelte Selbstbeschränkung" der Vertretungskörperschaft im Rahmen
der Satzung. Diese unterstreicht das Ziel der Schuldenbegrenzung: Zum einen beschränkt sich der Rat in Bezug auf die Kreditaufnahme
(restriktivere Regelung als nach der Gemeindeordnung). Zum anderen bestimmt § 1 Abs. 2 der Satzung, dass der Rat sich selbst
verpflichtet, der Stadtverwaltung nur dann neue Aufgaben bzw. finanzielle Belastungen zu übertragen, wenn deren Finanzierung (ohne
Kreditaufnahme) gesichert ist.
Der Antrag zu einer Nachhaltigkeitssatzung wurde aus der Mitte der Kommunalpolitik gestellt. Die Fraktion Wüfrather Gruppe hat ihn
eingebracht. Der Antrag wurde im Kern von der Verwaltung unterstützt, die den Satzungsentwurf in einigen Punkten angepasst hat.
Letztlich wurde die Satzung mehrheitlich beschlossen.
» Ratsinformationssystem zum Beschluss der Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Wülfrath
Hrsg.: Stadt Wülfrath
Die (politische) Diskussion rund um die Verabschiedung der Nachhaltigkeitssatzung ist ebenfalls interessant. Aus ihr geht hervor, welche Motive (insb. Selbstbindung der Politik) mit der Satzung verfolgt werden.
» Pflicht zum Sparen
Autor: Thomas Reuter
» Wülfrath: Mehr Gewerbesteuer = Etatausgleich 2014
Autor: Uwe Reimann
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