Als Anzahlung bezeichnet man eine vom Käufer geleistete, teilweise Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, wobei die Zahlung vor Erbringung der Leistung
bzw. Lieferung der Ware durch den Verkäufer erfolgt. Eine Anzahlung lässt sich insofern als eine vorab geleistete Teilzahlung des gesamten Kaufpreises
im Sinne einer ersten von mindestens zwei Raten verstehen.
Die Anzahlung ist abzugrenzen von der
Vorauszahlung (Zahlung des kompletten Kaufpreises vor Lieferung bzw. Leistung).