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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anzahlung

Als Anzahlung bezeichnet man eine vom Käufer geleistete, teilweise Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, wobei die Zahlung vor Erbringung der Leistung bzw. Lieferung der Ware durch den Verkäufer erfolgt. Eine Anzahlung lässt sich insofern als eine vorab geleistete Teilzahlung des gesamten Kaufpreises im Sinne einer ersten von mindestens zwei Raten verstehen.

Die Anzahlung ist abzugrenzen von der Vorauszahlung (Zahlung des kompletten Kaufpreises vor Lieferung bzw. Leistung).

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger