Funktionalreformen zählen zu den
Verwaltungsreformen. Sie betreffen Zuständigkeitsfragen, weil sie eine Neuordnung von Aufgaben
und Zuständigkeiten zwischen bestehenden Verwaltungseinheiten und
Gebietskörperschaften beinhalten. Ein Beispiel ist die
Kommunalisierung einer Aufgabe, also die Verlagerung einer ehemals seitens des Landes wahrgenommenen Aufgabe auf die kommunale Ebene.