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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Politikvorbereitungsfunktion der Verwaltung

Neben dem Vollzug (d.h. der Eingriffs- und der Leistungsverwaltung) nimmt die Verwaltung die Aufgabe der Politikvorbereitung wahr. Die Politikvorbereitungsfunktion der Verwaltung dient der Entscheidungsunterstützung der Politik. Hierzu liefert die Verwaltung der Politik Informationen. Die Verwaltung nimmt damit selbst eine quasi-politische Funktion wahr, denn die Selektion der Informationen an sich, die an die Politik gereicht werden, ist bereits Politik. Hierbei verfügt die Verwaltung regelmäßig über einen Informationsvorsprung gegenüber der Politik, den sie aus ihrer Vollzugstätigkeit gewinnt.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger