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Politikvorbereitungsfunktion der Verwaltung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Politikvorbereitungsfunktion der Verwaltung
Neben dem Vollzug (d.h. der
Eingriffs- und der
Leistungsverwaltung)
nimmt die Verwaltung die Aufgabe der Politikvorbereitung wahr.
Die Politikvorbereitungsfunktion der Verwaltung dient der Entscheidungsunterstützung der Politik. Hierzu liefert die Verwaltung
der Politik Informationen. Die Verwaltung nimmt damit selbst eine quasi-politische Funktion wahr, denn die Selektion der Informationen
an sich, die an die Politik gereicht werden, ist bereits Politik. Hierbei verfügt die Verwaltung regelmäßig über einen Informationsvorsprung
gegenüber der Politik, den sie aus ihrer Vollzugstätigkeit gewinnt.
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