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Teilwert
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Teilwert
Gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) ist der Teilwert eines Wirtschaftsgutes derjenige Betrag, den ein fiktiver Erwerber des ganzen
Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das betreffende Wirtschaftsgut ansetzen würde. Hierbei ist davon auszugehen,
dass der fiktive Erwerber den Betrieb fortführt.
Als Teilwertverfahren wird entsprechend die Ermittlung des Wertes für ein einzelnes
Wirtschaftsgut verstanden, den ein Erwerber eines ganzen Betriebes bei dessen
Fortführung im Rahmen des Gesamtkaufpreises ansetzen würde.
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