Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » T » Teilwert

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Teilwert

Gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) ist der Teilwert eines Wirtschaftsgutes derjenige Betrag, den ein fiktiver Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das betreffende Wirtschaftsgut ansetzen würde. Hierbei ist davon auszugehen, dass der fiktive Erwerber den Betrieb fortführt.

Als Teilwertverfahren wird entsprechend die Ermittlung des Wertes für ein einzelnes Wirtschaftsgut verstanden, den ein Erwerber eines ganzen Betriebes bei dessen Fortführung im Rahmen des Gesamtkaufpreises ansetzen würde.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger