In der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) können
öffentliche Unternehmen betrieben werden, die öffentliche Aufgaben erfüllen.
Anstalten des öffentlichen Rechts sind rechtlich und organisatorisch
selbstständige, i.d.R. rechtsfähige Wirtschaftseinheiten mit eigenem
(hoheitlichem) Wirkungskreis.
Beispiele: kommunale Sparkassen, ARD, ZDF, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).