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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bruttoausgaben

Bruttoausgaben zeigen im Rahmen finanzstatistischer Berichte (z.B. bei den Rechnungsergebnissen des öffentlichen Gesamthaushalts) alle im Zuge der Aufgabenerfüllung von den Körperschaften insgesamt getätigten Ausgaben (ohne die besonderen Finanzierungsvorgänge). Die Bruttoausgaben mehrerer öffentlicher Haushalte dürfen nicht addiert werden, da sich infolge der Zahlungen zwischen den Haushalten Doppelzählungen ergeben würden.

Gegensatz: Nettoausgaben.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum