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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Disagio

Als Disagio (auch: Damnum, Abgeld) bezeichnet man einen bei der Gewährung eines Kredits oder bei der Ausgabe eines Wertpapiers vereinbarten, i.d.R. prozentualen Abschlag vom Nennwert.

Beispiel: Für einen Kredit im Nennwert von 100.000 Euro sei ein Disagio von 5 Prozent vereinbart worden. Somit wird vom Kreditgeber an den Kreditnehmer nur ein Betrag von 95.000 Euro ausgezahlt. Zurückzuzahlen und zu verzinsen hat der Kreditnehmer jedoch die volle Summe von 100.000 Euro. Das Disagio hat damit den Charakter vorausbezahlter Zinsen.

Gegensatz: Agio.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger