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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Passivtausch
Der Passivtausch bezeichnet eine Umschichtung zweier Positionen auf der Passivseite der Bilanz. Die Bilanzsumme ändert sich durch einen Passivtausch nicht.
Beispiel: Eine kurzfristige Verbindlichkeit wird im Rahmen einer Umschuldungsmaßnahme
zu einer langfristigen Verbindlichkeit umgewandelt.
Gegensatz: Aktivtausch.
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