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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Prinzip der fiskalischen Äquivalenz
Nach dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz ist eine
Gebietskörperschaft im föderalen System dazu angehalten, selbst die notwendigen Entscheidungen bezüglich der zu tätigenden
Ausgaben und der Beschaffung der hierzu nötigen
Einnahmen zu treffen.
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