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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einnahme

Einnahmen im doppischen Sinne erhöhen das Geldvermögen. Das Geldvermögen seinerseits ist die Summe aus dem Zahlungsmittelbestand und den Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten. Somit zählen Einzahlungen, Erhöhungen des Bestandes an Forderungen, sowie Minderungen der Geldschulden zu den Einnahmen.

Einnahmen im kameralen Sinne entsprechen weitestgehend dem doppischen Begriff der Einzahlung und bezeichnen somit den Zufluss an liquiden Mitteln, wobei zu beachten ist, dass Einnahmen in der Kameralistik bereits dann gebucht werden, wenn eine Forderung gegenüber Dritten besteht. Forderungen, die zum Ende des Haushaltsjahrs noch nicht beglichen wurden, werden in Form von Einnahmeresten in das folgende Haushaltsjahr übernommen. Im betrachteten Haushaltsjahr voraussichtlich kassenwirksame Einnahmen werden in Form von Haushaltsansätzen in den Haushaltsplan aufgenommen. Beispiele für Einnahmen im kameralen Sinne sind: Steuern, Gebühren, Zuflüsse aus der Aufnahme von Krediten.

Gegensatz: Ausgabe.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Linkliste zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Haushaltsuhren der Länder


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger