Einnahmen im kameralen
Sinne entsprechen weitestgehend dem doppischen Begriff der
Einzahlung und bezeichnen somit den
Zufluss an liquiden Mitteln, wobei
zu beachten ist, dass Einnahmen in der Kameralistik bereits dann gebucht werden, wenn eine Forderung gegenüber Dritten
besteht. Forderungen, die zum Ende des
Haushaltsjahrs
noch nicht beglichen wurden, werden in Form von
Einnahmeresten
in das folgende Haushaltsjahr übernommen. Im betrachteten Haushaltsjahr voraussichtlich
kassenwirksame Einnahmen werden in Form von
Haushaltsansätzen in den
Haushaltsplan
aufgenommen.
Beispiele für Einnahmen im kameralen Sinne sind:
Steuern,
Gebühren,
Zuflüsse aus der Aufnahme von Krediten.