Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die meist über einen längeren Zeitraum anfallen. Sie werden von Bürgern für die Inanspruchnahme öffentlicher
Leitungen entrichtet.
Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren. Verwaltungsgebühren werden als Gegenleistung
für ein bestimmtes Verwaltungshandeln erhoben (z.B. Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises). Benutzungsgebühren werden demgegenüber dann erhoben, wenn
eine öffentliche Einrichtung tatsächlich in Anspruch genommen wird (z.B. Abwassergebühren, Müllgebühren).