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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gebühren

Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die meist über einen längeren Zeitraum anfallen. Sie werden von Bürgern für die Inanspruchnahme öffentlicher Leitungen entrichtet.

Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren. Verwaltungsgebühren werden als Gegenleistung für ein bestimmtes Verwaltungshandeln erhoben (z.B. Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises). Benutzungsgebühren werden demgegenüber dann erhoben, wenn eine öffentliche Einrichtung tatsächlich in Anspruch genommen wird (z.B. Abwassergebühren, Müllgebühren).

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Verwaltungsgebühren-/Verwaltungskostensatzungen
- Linksammlung zu kommunalen Parkgebührensatzungen
- Linksammlung zu kommunalen Feuerwehrgebührensatzungen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum