|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Beiträge
Beiträge sind einmalig zu erbringende öffentlich-rechtliche Leistungsabgaben für
öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Hierbei muss der Beitragszahler
nicht notwendigerweise auch die Leistung der Einrichtung in Anspruch nehmen. Vielmehr
kommt es auf darauf an, dass der Beitragszahler die Leistung potentiell in Anspruch nehmen könnte.
Beispiele: Erschließungsbeiträge, Anschlussbeiträge.
|
|