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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Beiträge

Beiträge sind einmalig zu erbringende öffentlich-rechtliche Leistungsabgaben für öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Hierbei muss der Beitragszahler nicht notwendigerweise auch die Leistung der Einrichtung in Anspruch nehmen. Vielmehr kommt es auf darauf an, dass der Beitragszahler die Leistung potentiell in Anspruch nehmen könnte.

Beispiele: Erschließungsbeiträge, Anschlussbeiträge.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum