Als (Verwaltungs-)Leistung wird generell das in Geld bewertete Ergebnis der Verwaltungstätigkeit bezeichnet.
Leistungen stellen somit eine Form des Outputs
einer Verwaltung dar. Eine Leistung entsteht im Rahmen des Herstellungs- bzw. Verwaltungsprozesses durch die Kombination verschiedener
Inputfaktoren (z.B. Arbeit, Betriebsmittel).
Die Bewertung einer öffentlichen Leistung in Geldeinheiten
ist z.T. problematisch, da öffentliche Leistungen oftmals nicht auf Märkten gehandelt werden. Aus diesem Grund bedient man
sich alternativen Bewertungsmethoden, wie z.B. der Bewertung anhand von Mengen- oder Qualitätsmerkmalen.
Indem einzelne Leistungen oder auch Gruppen von Leistungen zu
Produkten zusammengefasst werden, finden sie Eingang
in den Haushaltsplan
(Produkthaushalt). Leistungen sind
entsprechend hierarchisch betrachtet der untersten Ebene in der
Produkthierarchie (den Produkten) untergeordnet.
Der Begriff der Leistung wird v.a. auch im Kontext der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
gebraucht. Die Leistungen unterscheiden sich hierbei von den Erlösen
dahingehend, dass sie im Gegensatz zu den Erlösen auch den Eigenverbrauch von Gütern und Dienstleistungen berücksichtigen.