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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsplan (doppisch)

Der doppische Haushaltsplan ist eine systematische Prognoserechnung mit Planungsfunktion. Er dient als Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Gebietskörperschaft.

Der Haushaltsplan besteht in der Doppik aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt, welche beide in Teilhaushalte untergliedert werden. Zusätzlich umfasst der Haushaltsplan einen Stellenplan und ggf. ein Haushaltssicherungskonzept.

Der doppische Haushaltsplan kann hinsichtlich der Teilhaushalte entweder produktorientiert oder organisationsorientiert gegliedert werden. Im Falle der produktorientierten Variante werden die Teilhaushalte nach Produktbereichen untergliedert. Dabei wird einem Produktbereich jeweils ein Teilhaushalt zugeordnet. Zum Teil werden auch mehrere Produktbereiche in einem Teilhaushalt zusammengefasst. Bei der organisationsorientierten Variante orientiert sich die Gliederung der Teilhaushalte an der örtlichen Organisationsstruktur. Eine Mischform zwischen produktorientierter oder organisationsorientierter Gliederung ist ebenfalls möglich.

Der doppische Haushaltsplan wird meistens für ein Haushaltsjahr erstellt. Wird er für zwei Haushaltsjahre aufgestellt, so spricht man von einem sog. Doppelhaushalt. Aber auch im Falle eines solchen Doppelhaushalts gilt, dass der Haushaltsplan nach Haushaltsjahren getrennt aufzustellen ist (sog. Jährlichkeitsgrundsatz).

Haushaltspläne werden auf Ebene von Bund und Ländern vom jeweiligen Parlament durch ein Haushaltsgesetz verabschiedet. Auf kommunaler Ebene geschieht dies durch eine Haushaltssatzung. Der Haushaltsplan ist sowohl politisch als auch rechtlich bindend.

Siehe auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Haushaltsplan (kameral)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum