Unter dem Begriff der Budgetfunktionen (auch: Haushaltsfunktionen) versteht man einen Oberbegriff für diejenigen Aufgaben, die mittels des
Haushaltsplans
einer öffentlichen Gebietskörperschaft
erfüllt werden sollen. Die Budgetfunktionen spiegel folglich insb. die Antwort auf die Frage wider,
welchen Sinn und Zweck die Aufstellung eines Haushaltsplans als solches hat.
Die Detailanforderungen an den Haushaltsplan sind hierbei vielfältig und unterliegen über die Jahre einem Wandlungsprozess.
Allgemein ist der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass es keine offizielle, abschließende Liste von Budgetfunktionen existiert. Vielmehr haben verschiedene Autoren
unterschiedliche Budgetfunktionen verschiedentlich definiert und zusammengestellt. Ebenso sind die einzelnen Budgetfunktionen nicht
notwendigerweise frei von inhaltlichen Überschneidungen.