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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Administrative Kontrollfunktion

Die administrative Kontrollfunktion ist eine Budgetfunktion. Die Übertragung von Verantwortung an Vertreter der Exekutive im Zuge der Haushaltsausführung erfordert politische Kontrollofferten gegenüber der Verwaltung, was als administrative Kontrollfunktion bezeichnet wird. Kontrolle in diesem Sinne kann ausschließlich durch die Parlamente wahrgenommen werden. Nur diejenigen Instanzen, die nicht selbst mit dem Vollzug betraut sind, können wirksam kontrollieren. Daneben gibt es innerhalb der Legislative bzw. der kommunalen Räte durchaus begründete, wenngleich unterschiedliche Interessen, an einer wirksamen Kontrolle der Exekutive. Die Wählerschaft differenziert i.d.R. nicht zwischen (Miss-)Management in der Verwaltung oder seitens der Politik. Daher haben Politiker ein Interesse an einer effektiven und effizienten Aufgabenerfüllung durch die Exekutive. Diese Kontrolle muss im Rahmen des Haushaltsprozesses gewährleistet werden. Gerade die Kontrollmöglichkeiten der Parlamentarier im Verhältnis zur Verwaltung manifestieren auf der anderen Seite ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Bürgerschaft.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum