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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Administrative Kontrollfunktion
Die administrative Kontrollfunktion ist eine
Budgetfunktion.
Die Übertragung von Verantwortung an Vertreter der Exekutive im
Zuge der
Haushaltsausführung erfordert politische Kontrollofferten
gegenüber der Verwaltung, was als administrative Kontrollfunktion
bezeichnet wird. Kontrolle in diesem Sinne kann ausschließlich durch
die Parlamente wahrgenommen werden. Nur diejenigen Instanzen, die
nicht selbst mit dem Vollzug betraut sind, können wirksam kontrollieren.
Daneben gibt es innerhalb der Legislative bzw. der kommunalen Räte
durchaus begründete, wenngleich unterschiedliche Interessen, an einer
wirksamen Kontrolle der Exekutive. Die Wählerschaft differenziert
i.d.R. nicht zwischen (Miss-)Management in der Verwaltung oder seitens
der Politik. Daher haben Politiker ein Interesse an einer
effektiven und
effizienten Aufgabenerfüllung durch die Exekutive. Diese Kontrolle
muss im Rahmen des Haushaltsprozesses gewährleistet werden. Gerade die
Kontrollmöglichkeiten der Parlamentarier im Verhältnis zur Verwaltung
manifestieren auf der anderen Seite ihre Verantwortlichkeit gegenüber
der Bürgerschaft.
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