Der Begriff der Steuerung beschreibt
zielgerichtete Maßnahmen, die der Umsetzung des Geplanten dienen und das Verhalten von Mitarbeitern, Mitarbeitergruppen,
Organisationseinheiten und/oder ganzen Organisationen beeinflussen sollen. Die Steuerung erfolgt auf der Grundlage von Informationen,
die z.B. durch das
Controlling (in Verbindung mit einem
Berichtswesen) geliefert werden. Als Steuerungsinstrumente können z.B.
Zielvereinbarungen und
Kennzahlen dienen.
Es wird zwischen drei Steuerungsansätzen unterschieden: der
Inputsteuerung (d.h. Steuerung über die Zuteilung von
Inputs, wie z.B.
Finanzmittel, Personal), der
Outputsteuerung (d.h. Steuerung über die
Outputs der
Leistungserstellung) und der
Outcomesteuerung (d.h. Steuerung über die
Wirkungen der Outputs). Nach dem Zeithorizont der Steuerung kann ferner differenziert werden zwischen der operativen Steuerung
(kurzfristig), der taktischen Steuerung (mittelfristig) und der strategischen Steuerung (langfristig).
Die Steuerung des Handelns öffentlicher Verwaltungen wird als
Verwaltungssteuerung bezeichnet. Akteure sind hierbei neben den Führungskräften innerhalb der Verwaltung auch die politischen Mandatsträger.
Gerade im öffentlichen Sektor spielt der
Haushaltsplan eine bedeutende Rolle bei der Steuerung der Kernverwaltung. Man spricht in diesem Kontext daher auch von der sog.
Haushaltssteuerung. Der Haushaltsplan hat hierbei die Funktion des
Hauptkontrakts zwischen den politischen Mandatsträgern und der Verwaltungsführung der jeweiligen
Gebietskörperschaft. Die Haushaltssteuerung kann grundsätzlich
input-,
output- und/oder
outcomeorientiert erfolgen.
Neben der Kernverwaltung werden viele öffentliche Aufgaben auch in
Beteiligungen wahrgenommen (z.B. kommunale Unternehmen). Die Steuerung dieser Beteiligungen einer öffentlichen Gebietskörperschaft
bezeichnet man als
Beteiligungssteuerung. Die Steuerung der Gesamtheit aus Kernverwaltung und Beteiligungen heißt
Konzernsteuerung.