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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Finanzmittel
Als Finanzmittel (auch: Zahlungsmittel) bezeichnet man alle Bestände an Bargeld, Guthaben auf Girokonten, sowie die Bestände anderer liquide Mittel (z.B. Wechsel, Schecks), die zur Finanzierung der Verwaltungstätigkeit dienen.
Die Finanzmittelströme werden in der Doppik im Finanzhaushalt geplant. Die realisierten Finanzmittelströme werden entsprechend in der Finanzrechnung abgebildet.
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