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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Doppik
Der Begriff Doppik ist eine Abkürzung, die für "Doppelte Buchführung in Konten" steht. Die Doppik
bezeichnet dabei sowohl die doppelte Buchführung
im kaufmännischen Bereich, als auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Der Begriff wird jedoch i.d.R. im Kontext
öffentlicher Verwaltungen verwendet. In Bezug auf Kommunen steht die Abkürzung in seltenen Fällen auch für
"Doppelte Buchführung in Kommunen". Ebenfalls eher selten verwendet man den Begriff Doppik als Abkürzung für
"Doppelte Buchführung in Körperschaften".
Ist im öffentlichen Sektor vom Begriff Doppik die Rede, so ist hiermit häufig das Neue Öffentliche Haushalts- und
Rechnungswesen (NÖHR) gemeint, welches auf
dem System der doppelten Buchführung basiert. Beim Neuen Öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen handelt es sich um ein
Konzept das v.a. Haushaltsplanung, Buchführung und
Rechnungswesen öffentlicher Gebietskörperschaften
modernisieren soll. Die genaue Ausgestaltung des Reformkonzepts unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland sowohl
auf der kommunalen Ebene als auch auf Ebene der Landesverwaltung. Ebenso sind die einzelnen Bundesländer bei der
Reformierung ihres Haushalts- und Rechnungswesens unterschiedlich weit fortgeschritten.
Der Haushaltsplan untergliedert sich in der
Doppik primär in Finanzhaushalt und
Ergebnishaushalt,
welche ihrerseits noch einmal in Teilhaushalte unterteilt
werden. Der doppische Jahresabschluss basiert
i.d.R. auf dem Drei-Komponenten-Modell (DKM),
welches sich aus Finanzrechnung,
Ergebnisrechnung und
Bilanz zusammensetzt. Charakteristisch für das
doppische Buchführungssystem
ist, dass jede durch einen Geschäfts- bzw.
Verwaltungsvorfall verursachte Buchung
mindestens zwei Konten berührt. Darüber hinaus ist es
in der Doppik möglich, den Periodenerfolg auf zweierlei
Art zu ermitteln: durch die Ergebnisrechnung oder mittels der Bilanz. Im Gegensatz zur
Kameralistik bildet die
Doppik den Ressourcenverbrauch
und das Ressourcenaufkommen der
betrachteten öffentlichen Verwaltung ab und ermöglicht einen Überblick über die
Vermögenslage, sowie den Stand der gesamten
Schulden.
Ziele der Doppik sind vor allem die Gewährleistung der
Generationengerechtigkeit durch Abbildung des Ressourcenverbrauchs, eine erhöhte Transparenz für den Bürger und eine
effektivere
Steuerung durch Rat und Verwaltung.
Je nach Ebene, auf der die Doppik Anwendung findet, wird unterschieden zwischen:
- staatliche Doppik (Bund, Länder)
- kommunale Doppik (Gemeinden, Städte, Kreise)
Im Zuge der Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens in Deutschland soll insbesondere auf kommunaler
Ebene die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik erfolgen. Diese Umstellung wurde in einigen Bundesländern
bereits weitestgehend vollzogen, während sich andere Bundesländer diesbezüglich noch
im Umstellungsprozess befinden oder den Kommunen eine Wahlmöglichkeit zwischen der Doppik und der einfachen oder
erweiterten Kameralistik einräumen.
Die erste Kommune, die in Deutschland auf die Doppik umstellte, war die baden-württembergische Stadt Wiesloch.
Die Stadt Wiesloch begann 1994 mit dem Umstieg auf die Doppik und stellte 1996 die
Eröffnungsbilanz auf. Seit 1999
wird ausschließlich doppisch gebucht.
Schritt für Schritt beginnen auch die ersten Bundesländer mit der Einführung der Doppik.
Das erste deutsche Bundesland, welches die Doppik eingeführt hat, ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Im Rahmen des
Projekts Doppik wurde zum Stichtag 1.1.2006 die
Eröffnungsbilanz aufgestellt. Der erste doppische Jahresabschluss wurde für das
Rechnungsjahr 2006 erstellt. Ein Jahr später
folgte der erste Konzernabschluss.
Das Flächenland, das bei der Einführung der Doppik in der Landesverwaltung am Weitesten fortgeschritten ist, ist
das Bundesland Hessen. Hessen legte im November 2009 die erste Eröffnungsbilanz vor.
Der Bund plant seinerseits nicht auf die Doppik umzustellen. Vielmehr sieht das Reformkonzept des
Bundesfinanzministeriums die Umstellung auf eine moderne (erweiterte) Kameralistik vor.
In der Privatwirtschaft ist die (kaufmännische) Doppik bereits das dominierende Buchführungssystem.
Lediglich Kleingewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe dürfen noch auf das System der
einfachen Buchführung zurückgreifen.
Siehe hierzu auch:
- Erfahrungsbericht der Stadt Wiesloch zur Doppik-Einführung
- Weitere Doppik-Praxisberichte aus Sicht von Politik und Verwaltung
- Stand der Haushaltsreformen in Deutschland (kommunale Ebene)
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
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