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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Doppik

Der Begriff Doppik ist eine Abkürzung, die für "Doppelte Buchführung in Konten" steht. Die Doppik bezeichnet dabei sowohl die doppelte Buchführung im kaufmännischen Bereich, als auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Der Begriff wird jedoch i.d.R. im Kontext öffentlicher Verwaltungen verwendet. In Bezug auf Kommunen steht die Abkürzung in seltenen Fällen auch für "Doppelte Buchführung in Kommunen". Ebenfalls eher selten verwendet man den Begriff Doppik als Abkürzung für "Doppelte Buchführung in Körperschaften".

Ist im öffentlichen Sektor vom Begriff Doppik die Rede, so ist hiermit häufig das Neue Öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen (NÖHR) gemeint, welches auf dem System der doppelten Buchführung basiert. Beim Neuen Öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen handelt es sich um ein Konzept das v.a. Haushaltsplanung, Buchführung und Rechnungswesen öffentlicher Gebietskörperschaften modernisieren soll. Die genaue Ausgestaltung des Reformkonzepts unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland sowohl auf der kommunalen Ebene als auch auf Ebene der Landesverwaltung. Ebenso sind die einzelnen Bundesländer bei der Reformierung ihres Haushalts- und Rechnungswesens unterschiedlich weit fortgeschritten.

Der Haushaltsplan untergliedert sich in der Doppik primär in Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt, welche ihrerseits noch einmal in Teilhaushalte unterteilt werden. Der doppische Jahresabschluss basiert i.d.R. auf dem Drei-Komponenten-Modell (DKM), welches sich aus Finanzrechnung, Ergebnisrechnung und Bilanz zusammensetzt. Charakteristisch für das doppische Buchführungssystem ist, dass jede durch einen Geschäfts- bzw. Verwaltungsvorfall verursachte Buchung mindestens zwei Konten berührt. Darüber hinaus ist es in der Doppik möglich, den Periodenerfolg auf zweierlei Art zu ermitteln: durch die Ergebnisrechnung oder mittels der Bilanz. Im Gegensatz zur Kameralistik bildet die Doppik den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen der betrachteten öffentlichen Verwaltung ab und ermöglicht einen Überblick über die Vermögenslage, sowie den Stand der gesamten Schulden.

Ziele der Doppik sind vor allem die Gewährleistung der Generationengerechtigkeit durch Abbildung des Ressourcenverbrauchs, eine erhöhte Transparenz für den Bürger und eine effektivere Steuerung durch Rat und Verwaltung.

Je nach Ebene, auf der die Doppik Anwendung findet, wird unterschieden zwischen:
- staatliche Doppik (Bund, Länder)
- kommunale Doppik (Gemeinden, Städte, Kreise)

Im Zuge der Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens in Deutschland soll insbesondere auf kommunaler Ebene die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik erfolgen. Diese Umstellung wurde in einigen Bundesländern bereits weitestgehend vollzogen, während sich andere Bundesländer diesbezüglich noch im Umstellungsprozess befinden oder den Kommunen eine Wahlmöglichkeit zwischen der Doppik und der einfachen oder erweiterten Kameralistik einräumen.

Die erste Kommune, die in Deutschland auf die Doppik umstellte, war die baden-württembergische Stadt Wiesloch. Die Stadt Wiesloch begann 1994 mit dem Umstieg auf die Doppik und stellte 1996 die Eröffnungsbilanz auf. Seit 1999 wird ausschließlich doppisch gebucht.

Schritt für Schritt beginnen auch die ersten Bundesländer mit der Einführung der Doppik. Das erste deutsche Bundesland, welches die Doppik eingeführt hat, ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Im Rahmen des Projekts Doppik wurde zum Stichtag 1.1.2006 die Eröffnungsbilanz aufgestellt. Der erste doppische Jahresabschluss wurde für das Rechnungsjahr 2006 erstellt. Ein Jahr später folgte der erste Konzernabschluss. Das Flächenland, das bei der Einführung der Doppik in der Landesverwaltung am Weitesten fortgeschritten ist, ist das Bundesland Hessen. Hessen legte im November 2009 die erste Eröffnungsbilanz vor.

Der Bund plant seinerseits nicht auf die Doppik umzustellen. Vielmehr sieht das Reformkonzept des Bundesfinanzministeriums die Umstellung auf eine moderne (erweiterte) Kameralistik vor.

In der Privatwirtschaft ist die (kaufmännische) Doppik bereits das dominierende Buchführungssystem. Lediglich Kleingewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe dürfen noch auf das System der einfachen Buchführung zurückgreifen.

Siehe hierzu auch:
- Erfahrungsbericht der Stadt Wiesloch zur Doppik-Einführung
- Weitere Doppik-Praxisberichte aus Sicht von Politik und Verwaltung
- Stand der Haushaltsreformen in Deutschland (kommunale Ebene)
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum