Die Bezeichnung "Neues Kommunales Finanzwesen" (NKF) ist im Bundesland Thüringen der Oberbegriff für die Haushaltsreform-Bestrebungen auf kommunaler Ebene.
Im Rahmen der Haushaltsreform soll das bisherige kameraleHaushalts- und Rechnungswesen durch ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen ersetzt werden, welches sich an der kaufmännischen doppelten Buchführung orientiert.
Das Reformmodell des Landes Thüringen sieht jedoch vor, dass die Kommunen zwischen der Einführung der Doppik und der Beibehaltung der Kameralistik wählen können.