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HAUSHALTSREFORM IN THÜRINGEN
[Stand: 22. Januar 2010]
Reformmodell:
In Thüringen wurde beschlossen, dass Kommunen zwischen der Einführung der Doppik und der Beibehaltung der Kameralistik wählen können.
Bezeichnung des Reformmodells in Thüringen:
"Neues Kommunales Finanzwesen" (NKF)
Stand der Reformentwicklung:
Die Haushaltsreform ist bereits vom Landtag verabschiedet worden.
Seit dem 1. Januar 2009 können die Kommunen in Thüringen auf die kommunale Doppik umstellen.
Übergangsfrist:
Die Doppik-Umstellung ist seit 2009 möglich. Der erste Gesamt-/Konzernabschluss ist drei Jahre nach der Doppik-Umstellung
aufzustellen.
Reformkommunen:
Heilbad Heiligenstadt, Leinefelde-Worbis, Landkreis Eichsfeld.
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Thüringen
Zuständiges Ministerium:
» Thüringer Innenministerium
Landesspezifische Informationsplattform:
» www.nkf-thuer.de
Aussagen wichtiger Parteien zur Haushaltsreform:
» Analyse der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2009 in Thüringen
Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/UEberblick.pdf, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.thueringen.de/de/tim/abteilungen/kommunales/finanzwesen/content.html, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.nkf-thuer.de/, Zugriff am 22. Januar 2010
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