LANDESEBENE: Reformmodell:
Für die Landesverwaltung von Thüringen ist die Einführung einer Form der
erweiterten Kameralistik geplant.
Elemente des Reformmodells sind u.a.: Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).
KOMMUNALE EBENE: Reformmodell:
In Thüringen wurde beschlossen, dass Kommunen zwischen der Einführung der Doppik
und der Beibehaltung der
Kameralistik wählen können.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Finanzwesen (NKF)
Umstellungsfristen:
Die Doppik-Umstellung ist seit 2009 möglich. Sofern die Doppik gewählt wurde, ist für das Jahr des ersten
doppischen Haushaltsplans nach Ablauf des Haushaltsjahrs der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen.
Der erste Gesamt-/Konzernabschluss ist spätestens für das dritte Jahr nach dem ersten doppischen Jahresabschluss aufzustellen.
Reformkommunen:
Landkreis Eichsfeld, Stadt Heilbad Heiligenstadt, Stadt Jena, Stadt Leinefelde-Worbis.
Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/Uebersicht-Einfuehrung-Doppik.pdf, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.thueringen.de/de/tim/abteilungen/kommunales/finanzwesen/content.html, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.nkf-thuer.de/, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.thueringen.de/de/tfm/, Zugriff am 22. Juni 2011