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HAUSHALTSREFORM IN SACHSEN-ANHALT
[Stand: 22. Januar 2010]
Reformmodell:
In Sachsen-Anhalt wurde für die kommunale Ebene die Einführung der Doppik beschlossen.
Eine Wahlmöglichkeit zur alternativen Einführung einer erweiterten Kameralistik ist nicht vorgesehen.
Bezeichnung des Reformmodells in Sachsen-Anhalt:
"Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Land Sachsen-Anhalt" (NKHR LSA)
Stand der Reformentwicklung:
Die Haushaltsreform ist bereits vom Landtag verabschiedet worden.
Übergangsfrist:
Die Kommunen in Sachsen-Anhalt haben Zeit bis Ende 2012, um ihre Haushalte an das neue doppische Haushaltsrecht anzupassen.
Die Übergangsfrist für die Aufstellung des Gesamtabschlusses läuft bis Ende 2013.
Reformkommunen:
Aken, Bitterfeld, Elbingerode (Harz), Halberstadt, Verwaltungsgemeinschaft Mittelland (Barleben), Landkreis Mansfeld-Südharz.
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Sachsen-Anhalt
Zuständiges Ministerium:
» Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt
Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/UEberblick.pdf, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=4554, Zugriff am 22. Januar 2010
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