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Haushaltsreformen in Sachsen-Anhalt
[Stand: 22. Juni 2011]
LANDESEBENE:
Reformmodell:
Für die Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt ist die Einführung einer Form der
erweiterten Kameralistik geplant.
Elemente des Reformmodells sind u.a.: Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Vermögensrechnung.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neue Steuerungsinstrumente (NSI)
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Haushaltsrecht des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständiges Ministerium:
» Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
KOMMUNALE EBENE:
Reformmodell:
In Sachsen-Anhalt wurde für die kommunale Ebene die Einführung der
Doppik
beschlossen.
Hinweis: Die Regierung aus CDU und SPD erwägt die Einräumung eines Wahlrechts zwischen Doppik und
erweiterter Kameralistik
(Quelle: Koalitionsvertrag, S. 46).
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Land Sachsen-Anhalt (NKHR LSA)
Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt müssen spätenstens ab dem Haushaltsjahr 2013 doppische
Haushaltspläne vorlegen. Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs
der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen. Spätestens für das Jahr 2016 ist der erste Gesamt-/Konzernabschluss vorzulegen.
Reformkommunen:
Stadt Aken, Gemeinde Barleben,
Stadt Bitterfeld,
Stadt Elbingerode (Harz),
Stadt Halberstadt, Landkreis Mansfeld-Südharz.
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Sachsen-Anhalt
Zuständiges Ministerium:
» Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt
Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/Uebersicht-Einfuehrung-Doppik.pdf, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=4554, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=43682, Zugriff am 22. Juni 2011
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