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HAUSHALTSREFORM IN SACHSEN-ANHALT

[Stand: 22. Januar 2010]
Reformmodell:
In Sachsen-Anhalt wurde für die kommunale Ebene die Einführung der Doppik beschlossen. Eine Wahlmöglichkeit zur alternativen Einführung einer erweiterten Kameralistik ist nicht vorgesehen.

Bezeichnung des Reformmodells in Sachsen-Anhalt:
"Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Land Sachsen-Anhalt" (NKHR LSA)

Stand der Reformentwicklung:
Die Haushaltsreform ist bereits vom Landtag verabschiedet worden.

Übergangsfrist:
Die Kommunen in Sachsen-Anhalt haben Zeit bis Ende 2012, um ihre Haushalte an das neue doppische Haushaltsrecht anzupassen. Die Übergangsfrist für die Aufstellung des Gesamtabschlusses läuft bis Ende 2013.

Reformkommunen:
Aken, Bitterfeld, Elbingerode (Harz), Halberstadt, Verwaltungsgemeinschaft Mittelland (Barleben), Landkreis Mansfeld-Südharz.

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Sachsen-Anhalt

Zuständiges Ministerium:
» Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt






Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/UEberblick.pdf, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=4554, Zugriff am 22. Januar 2010

© Andreas Burth   |   Impressum