Reformmodell:
In Sachsen-Anhalt wurde für die kommunale Ebene die Einführung der
Doppik
beschlossen.
Hinweis: Die Regierung aus CDU und SPD erwägt die Einräumung eines Wahlrechts zwischen Doppik und
erweiterter Kameralistik
(Quelle: Koalitionsvertrag, S. 46).
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Land Sachsen-Anhalt (NKHR LSA)
Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt müssen spätenstens ab dem Haushaltsjahr 2013
doppische Haushaltspläne vorlegen. Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs
der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen. Spätestens für das Jahr 2016 ist der erste
Gesamt-/Konzernabschluss vorzulegen.