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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jahresabschluss, doppischer

Der doppische Jahresabschluss für die Kernverwaltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft fasst das externe Rechnungswesen eines Rechnungsjahres zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Gebietskörperschaft, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit. Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaft darzustellen.

Der Jahresabschluss hat fünf Bestandteile:
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Teilrechnungen
- Bilanz/Vermögensrechnung
- Anhang

Ergänzend sind ein Lagebericht, eine Anlagenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Verbindlichkeitenübersicht zu erstellen.

Zusätzlich zum Jahresabschluss der Kernverwaltung ist ein Gesamtabschluss aufzustellen. Dieser enthält den Jahresabschluss der Kernverwaltung zusammen mit den ausgegliederten Vermögensmassen (z.B. Eigenbetriebe).

Der doppische Jahresabschluss ersetzt die Jahresrechnung aus dem kameralen Haushalts- und Rechnungswesen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum