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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jahresabschluss, doppischer

Der doppische Jahresabschluss für die Kernverwaltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft fasst das externe Rechnungswesen eines Rechnungsjahres zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Gebietskörperschaft, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit. Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechnungslegungsinstrument in der Doppik und fungiert insb. als Rechnungsabschluss über die Ausführung des doppischen Haushaltsplans. Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden- Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaft darzustellen.

Der Jahresabschluss hat fünf Bestandteile:
- Bilanz/Vermögensrechnung
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Teilrechnungen
- Anhang

Ergänzend sind ein Lagebericht, eine Anlagenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Verbindlichkeitenübersicht zu erstellen.

Untenstehende Abbildung skizziert, wie die drei Kernkomponenten des Jahresabschlusses - die Bilanz, die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung - zusammenhängen. Man spricht in diesem Kontext auch von der Drei-Komponenten-Rechnung (DKR). Der Saldo der Finanzrechnung ist hierbei über den Bilanzposten "Liquide Mittel" (ein Unterposten des Umlaufvermögens) mit der Bilanz verknüpft. Der Saldo der Ergebnisrechnung hängt über das Eigenkapital mit der Bilanz zusammen.

Der doppische Jahresabschluss in der Drei-Komponenten-Rechnung

Nachfolgene Abbildung ordnet den doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung in den Gesamtzusammenhang des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens im Konzern Gebietskörperschaft ein.

Der doppische Jahresabschluss im Gesamtzusammenhang des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens

Ein Element des Jahresabschlusses, das in der Doppik von besonderer Bedeutung ist, ist die Ergebnisrechnung. Grund hierfür ist das ethische Leitbild der Generationengerechtigkeit, das fordert, dass die in einer Periode erwirtschafteten Ressourcen (sog. Ressourcenaufkommen) ausreichen müssen, um den Ressourcenverbrauch in dieser Periode zu decken. Die Ergebnisrechnung erfasst die beiden Größen Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch in Form Erträgen und Aufwendungen. Der Saldo der Ergebnisrechnung in Erträgen und Aufwendungen (sog. Jahresergebnis) dient somit als Maßstab für die Generationengerechtigkeit der Haushaltswirtschaft im jeweiligen Rechnungsjahr. So wird per Definition immer dann auf Kosten künftiger Generationen gelebt, wenn die Erträge nicht ausreichen, um die Aufwendungen zu decken. Teilweise wird im Kontext von Generationengerechtigkeitsdebatten auch speziell auf das ordentliche Jahresergebnis als Saldo aus ordentlichen Erträgen und Aufwendungen abgespielt, da selbiges außerordentliche Vorgänge (z.B. Vermögensveräußerung über/unter Buchwert) außen vor lässt und somit u.a. weniger manipulationsanfällig ist.

Zusätzlich zum Jahresabschluss der Kernverwaltung ist ein Gesamtabschluss aufzustellen. Dieser ergibt sich aus dem Jahresabschluss der Kernverwaltung zusammen mit den Jahresabschlüssen der ausgegliederten Einheiten (z.B. Eigenbetriebe) in konsolidierter Form.

Der doppische Jahresabschluss ersetzt die Jahresrechnung bzw. die Haushaltsrechnung aus dem kameralen Haushalts- und Rechnungswesen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen
- Finanzkennzahlen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger