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Jahresabschluss, doppischer
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Jahresabschluss, doppischer
Der doppische
Jahresabschluss für die Kernverwaltung einer
öffentlichen Gebietskörperschaft
fasst das
externe Rechnungswesen eines
Rechnungsjahres
zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Gebietskörperschaft, sowie das
Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Der Jahresabschluss ist das zentrale
Rechnungslegungsinstrument in der Doppik und fungiert insb. als Rechnungsabschluss über die Ausführung des
doppischen Haushaltsplans.
Ziel des doppischen
Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Schulden-
Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaft
darzustellen.
Der Jahresabschluss hat fünf Bestandteile:
- Bilanz/Vermögensrechnung
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Teilrechnungen
- Anhang
Ergänzend sind ein Lagebericht,
eine Anlagenübersicht, eine Forderungsübersicht und
eine Verbindlichkeitenübersicht zu
erstellen.
Untenstehende Abbildung skizziert, wie die drei Kernkomponenten des Jahresabschlusses - die Bilanz, die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung -
zusammenhängen. Man spricht in diesem Kontext auch von der
Drei-Komponenten-Rechnung (DKR). Der
Saldo der Finanzrechnung ist hierbei über den Bilanzposten
"Liquide Mittel" (ein Unterposten des
Umlaufvermögens) mit der Bilanz verknüpft.
Der Saldo der Ergebnisrechnung hängt über das
Eigenkapital mit der Bilanz zusammen.
Nachfolgene Abbildung ordnet den doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung in den Gesamtzusammenhang des doppischen
Haushalts- und
Rechnungswesens im
Konzern Gebietskörperschaft ein.
Ein Element des Jahresabschlusses, das in der Doppik von besonderer Bedeutung ist, ist die Ergebnisrechnung. Grund hierfür
ist das ethische Leitbild der
Generationengerechtigkeit, das fordert, dass die in einer Periode erwirtschafteten Ressourcen (sog.
Ressourcenaufkommen) ausreichen müssen, um den
Ressourcenverbrauch in dieser Periode zu decken. Die Ergebnisrechnung erfasst die beiden Größen Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch in Form
Erträgen und
Aufwendungen. Der
Saldo der Ergebnisrechnung in Erträgen und Aufwendungen (sog.
Jahresergebnis) dient somit als Maßstab für die Generationengerechtigkeit der
Haushaltswirtschaft im jeweiligen Rechnungsjahr. So wird per Definition immer dann auf Kosten künftiger Generationen gelebt,
wenn die Erträge nicht ausreichen, um die Aufwendungen zu decken. Teilweise wird im Kontext von Generationengerechtigkeitsdebatten auch speziell auf das
ordentliche Jahresergebnis als Saldo aus
ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen abgespielt, da selbiges außerordentliche Vorgänge (z.B.
Vermögensveräußerung über/unter
Buchwert) außen vor lässt und somit u.a. weniger manipulationsanfällig ist.
Zusätzlich zum Jahresabschluss der Kernverwaltung ist ein
Gesamtabschluss aufzustellen.
Dieser ergibt sich aus dem Jahresabschluss der Kernverwaltung zusammen mit den Jahresabschlüssen der
ausgegliederten Einheiten (z.B.
Eigenbetriebe) in
konsolidierter Form.
Der doppische Jahresabschluss ersetzt die
Jahresrechnung bzw. die
Haushaltsrechnung aus dem
kameralen
Haushalts- und
Rechnungswesen.
Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen
- Finanzkennzahlen in der Doppik
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