Der doppische Jahresabschluss für die Kernverwaltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft fasst das externe Rechnungswesen eines Rechnungsjahres zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Gebietskörperschaft, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit.
Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaft
darzustellen.
Zusätzlich zum Jahresabschluss der Kernverwaltung ist ein Gesamtabschluss aufzustellen. Dieser enthält den Jahresabschluss der Kernverwaltung zusammen mit den ausgegliederten Vermögensmassen (z.B. Eigenbetriebe).