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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung (auch: Erfolgsrechnung, Gesamtergebnisrechnung) in der Doppik erfasst die realisierten Aufwendungen und Erträge innerhalb einer Rechnungsperiode. Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, so wurde ein Überschuss erwirtschaftet. Dieser erhöht das Eigenkapital. Übersteigen hingegen die Aufwendungen die Erträge, so liegt ein Fehlbetrag vor, welcher das Eigenkapital mindert.

Die Ergebnisrechnung ist ein Teil des doppischen Jahresabschlusses sowie ein Bestandteil der Drei-Komponenten-Rechnung (DKR). Sie ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung eines kaufmännisch geführten Unternehmens.

Die Ergebnisrechnung muss in Staffelform aufgestellt werden. Die Gliederung der Ergebnisrechnung entspricht der des Ergebnishaushalts, welcher seinerseits das entsprechende Planungsinstrument zur Ergebnisrechnung darstellt.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum