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Ergebnisrechnung [Definition]
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung (auch: Erfolgsrechnung,
Gesamtergebnisrechnung)
in der Doppik erfasst die realisierten
Aufwendungen und
Erträge innerhalb einer Rechnungsperiode.
Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen heißt
Jahresergebnis oder auch kurz
Ergebnis.
Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, so wurde ein (Jahres-)Überschuss
erwirtschaftet. Dieser erhöht das Eigenkapital. Übersteigen
hingegen die Aufwendungen die Erträge, so liegt ein (Jahres-)Fehlbetrag vor,
welcher das Eigenkapital mindert.
Die Ergebnisrechnung ist ein Teil des
doppischen Jahresabschlusses
sowie ein Bestandteil der
Drei-Komponenten-Rechnung (DKR).
Sie ist vergleichbar mit der
Gewinn- und Verlustrechnung
eines kaufmännisch geführten Unternehmens. Die Ergebnisrechnung dient v.a.
Rechnungslegungszwecken.
Der
Saldo aus Erträgen und Aufwendungen, d.h. das
(Jahres-)Ergebnis, in der Ergebnisrechnung gilt gemeinhin als Konkretisierung des Grundsatzes der
Generationengerechtigkeit, d.h., wenn die Ergebnisrechnung höhere Aufwendungen als Erträge ausweist, so ist im betrachteten
Rechnungsjahr per Definition auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet worden. Teilweise wird in diesem Kontext auch alternativ
speziell auf den Saldo aus
ordentlichen Erträgen und
ordentlichen Aufwendungen (sog.
ordentliches Ergebnis) abgespielt, da diese
Kenngröße aufgrund der Ausblendung außerplanmäßiger Vorgänge weniger manipulationsanfällig ist.
Zusätzlich zur Ergebnisrechnung für die gesamte Kernverwaltung sind im Rahmen des Jahresabschlusses
auch Ergebnisrechnungen für einzelne Teilbereiche (z.B. einzelne
Produktbereiche,
Produktgruppen) aufzustellen. Man spricht in diesem Zusammenhang von sog.
Teilergebnisrechnungen.
Die im Kontext des
Gesamt- bzw.
Konzernabschlusses aufgestellte Ergebnisrechnung wird als
Gesamt- bzw.
Konzernergebnisrechnung bezeichnet. In der Gesamt- bzw. Konzernergebnisrechnung wird die Ergebnisrechnung der Kernverwaltung einer
Gebietskörperschaft mit den Gewinn- und Verlustrechnungen der
Auslagerungen in
konsolidierter Form zusammengefasst.
Die Ergebnisrechnung muss in Staffelform aufgestellt werden. Die Gliederung der Ergebnisrechnung entspricht der des
Ergebnishaushalts,
welcher seinerseits das entsprechende Planungsinstrument zur Ergebnisrechnung darstellt.
Beispiel für den rechnerischen Aufbau der Ergebnisrechnung gemäß Leittext der Innenministerkonferenz:
Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Finanzkennzahlen in der Doppik
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