Auf der Passivseite der Vermögensrechnung (Passiva) sind das Eigenkapital, das Fremdkapital (Verbindlichkeiten
und Rückstellungen) und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP)
auszuweisen. Das Eigenkapital ist hierbei eine Residualgröße (Saldo), die sich aus der Summe aller Aktivpositionen abzüglich des Fremdkapitals und der passiven Rechnungsabgrenzungsposten ergibt.
Sollte diese Residualgröße negativ sein, so wird der entsprechende Saldo auf der Aktivseite der Vermögensrechnung als "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausgewiesen.
Alternativ zur oben dargestellten Trennung des Vermögens in Anlage- und Umlaufvermögen ermöglicht z.B. das Land Niedersachsen seinen Kommunen eine Trennung in realisierbares und nicht-realisierbares Vermögen (auch: Verwaltungsvermögen).
Das realisierbare Vermögen umfasst dasjenige Vermögen, welches veräußert werden kann, ohne dass öffentliche Aufgaben in ihrer Wahrnehmung beeinträchtigt werden.
Das nicht-realisierbare Vermögen beinhaltet diejenigen Vermögensgegenstände, die zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben benötigt werden oder im Gemeingebrauch stehen.