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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Inventar

Das Inventar ist das Ergebnis der Inventur. Beim Inventar handelt es sich um ein zum Abschlussstichtag aufzustellendes, ausführliches Bestandsverzeichnis, in dem alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens bzw. einer öffentlichen Einheit art-, mengen- und wertmäßig erfasst werden.

Das Inventar ist die Grundlage für die Erstellung der Bilanz. Man kann die Bilanz gewissermaßen interpretieren als eine komprimierte und übersichtliche Darstellung des Inventars.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Inventur)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Inventurrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger