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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzrechnung

Die Finanzrechnung (z.T. auch: Gesamtfinanzrechnung) erfasst alle Zahlungsströme (Cash-Flows), also Einzahlungen und Auszahlungen, innerhalb einer Rechnungsperiode. Sie ist Teil des doppischen Jahresabschlusses sowie Bestandteil der Drei-Komponenten-Rechnung (DKR).

Die Finanzrechnung muss in Staffelform aufgestellt werden. Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht der des Finanzhaushalts, welcher seinerseits das entsprechende Planungsinstrument zur Finanzrechnung darstellt. Allerdings wurden im kommunalen Haushaltsrecht einiger Länder Abweichungen von dieser Regel etabliert. Drei Länder lassen im kommunalen Haushaltsrecht eine indirekte Ermittlung des Finanzhaushaltes zu. Daher sind sie gezwungen die Finanzrechnung ausführlich zu regeln und können nicht im Haushaltsrecht auf die Gliederung des Finanzhaushaltes verweisen. Um einen konsistenten Soll-Ist-Vergleich im Bereich der Einzahlungen und Auszahlungen darstellen zu können wird von wissenschaftlicher Seite zuweilen gefordert, dass die entsprechenden Regelungen aufeinander abgestimmt werden sollen.

Das kaufmännische Gegenstück zur Finanzrechnung ist die Kapitalflussrechnung.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum