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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Finanzrechnung
Die Finanzrechnung (z.T. auch: Gesamtfinanzrechnung) erfasst alle Zahlungsströme (Cash-Flows), also Einzahlungen und Auszahlungen, innerhalb einer Rechnungsperiode. Sie ist Teil des doppischen Jahresabschlusses sowie Bestandteil der Drei-Komponenten-Rechnung (DKR).
Die Finanzrechnung muss in Staffelform aufgestellt werden. Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht der des Finanzhaushalts, welcher seinerseits das entsprechende Planungsinstrument zur Finanzrechnung darstellt.
Allerdings wurden im kommunalen
Haushaltsrecht einiger Länder Abweichungen von dieser Regel etabliert.
Drei Länder lassen im kommunalen Haushaltsrecht eine indirekte Ermittlung des Finanzhaushaltes zu.
Daher sind sie gezwungen die Finanzrechnung ausführlich zu regeln und können nicht im Haushaltsrecht
auf die Gliederung des Finanzhaushaltes verweisen. Um einen konsistenten
Soll-Ist-Vergleich im Bereich der Einzahlungen und Auszahlungen darstellen zu
können wird von wissenschaftlicher Seite zuweilen gefordert, dass die entsprechenden
Regelungen aufeinander abgestimmt werden sollen.
Das kaufmännische Gegenstück zur Finanzrechnung ist die Kapitalflussrechnung.
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