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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Rechnungslegung
Der Begriff Rechnungslegung bezeichnet die Dokumentation von Geschäfts- bzw. Verwaltungsvorfällen für externe Interessensgruppen (z.B. Gläubiger, Bürger). Die zur Rechnungslegung notwendigen Daten werden durch das Rechnungswesen bereitgestellt.
Im öffentlichen Sektor kann sich die Rechnungslegung entweder an den Grundsätzen der Kameralistik oder den Grundsätzen der Doppik orientieren.
In der Kameralistik erfolgt die Rechnungslegung durch die Jahresrechnung, welche sich ihrerseits aus Haushaltsrechnung und Kassenabschluss zusammensetzt.
In der Doppik erfolgt die Rechnungslegung über den Jahresabschluss.
Maßgeblich für die Rechnungslegung in Gebietskörperschaften sind, je nach Ebene, z.B. die Bundeshaushaltsordnung (BHO), die Landeshaushaltsordnung (LHO) oder die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).
Die Rechtsgrundlagen zur Rechnungslegung für Unternehmen in Deutschland sind im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch (HGB) zu finden.
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