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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

Bei der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) handelt es sich um eine i.d.R. vom Innenministerium (meist im Einvernehmen mit dem Finanzministerium) des jeweiligen Flächenlandes erlassene Verordnung, die das Haushalts-, Rechnungs- und Prüfungswesen der Kommunen in diesem Flächenland regelt. Die Gemeindehaushaltsverordnung ist einer der wesentlichen Bestandteile des kommunalen Haushaltsrechts in dem jeweiligen Flächenland.

Die Gemeindehaushaltsverordnung kann das kommunale Haushalts-, Rechnungs- und Prüfungswesen grundsätzlich nach kameralen oder doppischen Grundsätzen regeln. In Ländern mit Optionsrecht oder noch laufenden Umstellungsphasen werden die Gemeindehaushaltsverordnung daher i.d.R. mit einem entsprechenden Zusatz versehen (z.B. in Schleswig-Holstein: Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik vs. Gemeindehaushaltsverordnung-Kameral).

Ungeachtet der Bezeichnung als Gemeindehaushaltsverordnung gilt die Verordnung nicht nur für kreisfreie und kreisangehörige Städte/Gemeinden, sondern auch für die Landkreise und sonstigen Gemeindeverbände. Eine entsprechende Regelung findet sich für die Landkreise z.B. i.d.R. in der Landkreisordnung/Kommunalverfassung des entsprechenden Bundeslandes.

Je nach Bundesland kann die konkrete Bezeichnung der Verordnung leicht variieren. So nennt z.B. das Saarland die Verordnung Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO). Auch wird die Gemeindehaushaltsverordnung in einigen Ländern mit der Gemeindekassenverordnung zu einer Verordnung verschmolzen (z.B. Brandenburg, Niedersachsen).

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zum deutschen Haushaltsrecht (inkl. Gemeindehaushaltsverordnungen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger