Bei der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) handelt es sich um eine i.d.R. vom Innenministerium (meist im Einvernehmen mit dem Finanzministerium) des jeweiligen Flächenlandes erlassene Verordnung, die das
Haushalts-,
Rechnungs- und Prüfungswesen der Kommunen in diesem Flächenland regelt. Die Gemeindehaushaltsverordnung ist einer der wesentlichen Bestandteile des kommunalen
Haushaltsrechts in dem jeweiligen Flächenland.
Die Gemeindehaushaltsverordnung kann das kommunale Haushalts-, Rechnungs- und Prüfungswesen grundsätzlich nach
kameralen oder
doppischen Grundsätzen regeln. In Ländern mit Optionsrecht oder noch laufenden Umstellungsphasen werden die Gemeindehaushaltsverordnung daher i.d.R. mit einem entsprechenden Zusatz versehen (z.B. in Schleswig-Holstein: Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik vs. Gemeindehaushaltsverordnung-Kameral).
Ungeachtet der Bezeichnung als
Gemeindehaushaltsverordnung gilt die Verordnung nicht nur für kreisfreie und kreisangehörige Städte/Gemeinden, sondern auch für die Landkreise und sonstigen
Gemeindeverbände. Eine entsprechende Regelung findet sich für die Landkreise z.B. i.d.R. in der Landkreisordnung/Kommunalverfassung des entsprechenden Bundeslandes.
Je nach Bundesland kann die konkrete Bezeichnung der Verordnung leicht variieren. So nennt z.B. das Saarland die Verordnung Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO). Auch wird die Gemeindehaushaltsverordnung in einigen Ländern mit der
Gemeindekassenverordnung zu einer Verordnung verschmolzen (z.B. Brandenburg, Niedersachsen).