Der Begriff der Konsolidierung bezeichnet zum einen ein Verfahren, im Rahmen dessen die
Jahresabschlüsse
des Kernhaushalts der Verwaltung und der ausgegliederten Einrichtungen und Betriebe zum
Zweck der Erstellung des Gesamtabschlusses
zusammengeführt werden.
Zum anderen ist der Ausdruck Konsolidierung (auch:
Haushaltskonsolidierung) ein Oberbegriff für all diejenigen Maßnahmen,
die zu einem Abbau des Haushaltsdefizits,
einer Verringerung der Nettokreditaufnahme
und/oder zum Schuldenabbau beitragen.
Ziel der (Haushalts-)Konsolidierung ist vor allem die Zurückgewinnung der haushaltspolitischen Flexibilität durch
den Abbau von Schulden oder zumindest die Verlangsamung des Schuldenwachstums.