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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Konsolidierung

Der Begriff der Konsolidierung bezeichnet zum einen ein Verfahren, im Rahmen dessen die Jahresabschlüsse des Kernhaushalts der Verwaltung und der ausgegliederten Einrichtungen und Betriebe zum Zweck der Erstellung des Gesamtabschlusses zusammengeführt werden.

Zum anderen ist der Ausdruck Konsolidierung (auch: Haushaltskonsolidierung) ein Oberbegriff für all diejenigen Maßnahmen, die zu einem Abbau des Haushaltsdefizits, einer Verringerung der Nettokreditaufnahme und/oder zum Schuldenabbau beitragen. Ziel der (Haushalts-)Konsolidierung ist vor allem die Zurückgewinnung der haushaltspolitischen Flexibilität durch den Abbau von Schulden oder zumindest die Verlangsamung des Schuldenwachstums.

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu Gesamt-/Konzernabschlüssen
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum