Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » N » Nettokreditaufnahme

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Nettokreditaufnahme

Der Begriff der Nettokreditaufnahme (auch: Nettoneuverschuldung) bezeichnet einen für eine Abrechnungsperiode (z.B. Haushaltsjahr) berechneten Saldo. Er errechnet sich über die Summe der zugeflossenen finanziellen Mittel aus der Aufnahme neuer Kredite abzüglich der gesamten Kredittilgungen.

Von einer positiven Nettokreditaufnahme wird gesprochen, sofern das Volumen der neu aufgenommenen Kredite das Volumen der Kredittilgungen übersteigt (Kreditverschuldung steigt). Wenn die Kreditaufnahme geringer ist als die Kredittilgungen, liegt eine negative Nettokreditaufnahme vor (Kreditverschuldung sinkt).

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Bundeshaushalts-Uhr


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger